Hat bei Ehegattensplitting der Partner dann auch Zugriff auf das Konto des Finanzamtbegünstigten bei Zusammenveranlagung?
Kontenteilung und gemeinsames Konto ist ja nicht selbstverständlich in einer Ehe, oder doch .. auch das bei Eheschließung dann die oder der andere Ehepartner Zugriff auf das Konto des Begünstigten hätte, weil eine Ehe ja nicht gleich Zugriff bedeutet, sodaß der Steuervorteil auf ein extra Haushaltskonto kommen müßte, oder was ist jetzt richtig, wenn eine Zusammenveranlagung gemacht wird?