Folgende Situation/Frage an Fachleut hier:
Mir ist bekannt, dass ich auch viele Jahre nach der Scheidung wieder meinen Mädchenname annehmen kann. Zu Ehezeiten trugen ich und meine inzwischen erwachsenen Kinder, den Nachnamen meines damaligen Mannes und die Kinder ebenfalls.
Da er sich nach seinem Auszug nie mehr um die Kinder gekümmert hat und keinen Unterhalt bezahlt hat und seit vielen Jahren kein Kontakt besteht, wir aber in der selben Stadt wohnen und sowohl meine erwachsenen Kinder als auch ich öfters von irgendwelchen Leuten angesprochen werden, aufgrund des Nachnamens, ob wir mit ihm verwandt sind und uns diese Fragen und Name sehr stören, wäre die Frage:
Wenn ich meinen Mädchenname wieder annehme, können danach meine erwachsenen Kinder die noch nicht verheiratet sind, ebenfalls meinen Mädchenname annehmen?
Und da meine Tochter ein kleines Kind hat, aber noch nicht verheiratet ist und welches momentan ebenfalls diesen Nachnamen trägt, wäre eine weitere Frage: Kann auch das kleine Kind meiner Tochter dann gemeinsam mit meiner Tochter meinen Mädchennamen annehmen?
Es sollte doch dieses Jahr ein neues Namensrecht in Kraft treten.