Recht – die besten Beiträge

Textbausteine um Satire / Sarkasmus / Witze für jeden erkenntlich zu machen. Wie würdet Ihr es formulieren?

Dieter Hallervorden sagte vor nicht allzu langer Zeit ,,Woke Menschen verstehen keine Satire mehr" und womöglich ist da was dran.

Humor wird in unserer Gesellschaft immer härter verurteilt, ebenso wie in der Politik durch besonders anzeigefreudige Politiker*innen. Besonders interessant war die Begründung des Gerichts, als ein Mann wegen eines Memes über Frau Faeser (Hasse Meinungsfreiheit) hart verurteilt wurde.., aber noch interessanter dessen Begründung:

Das Gericht ist der Auffassung, das für den unbefangenen Leser nicht zu erkennen ist, dass an dem Bild Veränderungen vorgenommen wurden.

Um Menschen die Schwierigkeiten haben Witze, Satire, Humor und Sarkasmus zu verstehen, wäre es hilfreich einen eindeutigen Hinweis unter Memes zu schreiben, dass es sich hierbei (nehmen wir Fr. Faeser mit dem Schild: Hass auf Meinungsfreiheit) um kein echtes Zitat / Aussage der dargestellten Person handelt.

Wie würdet Ihr solch einen Textbaustein verfassen, dass auch so ziemlich jeder versteht, dass das gezeigte Meme keine echte Aussage enthält bzw. sich das Gezeigte nicht so abgespielt hat?

Nehmen wir z.B. dieses Meme.

Für wahrscheinlich die Meisten ist es offensichtlich, dass es sich um einen Witz handelt.. doch ein sehr geringer Teil von Menschen glaubt tatsächlich, dass an diesem Bild keine Veränderungen vorgenommen wurden. Hier wäre ein Text hilfreich um den Restlichen ganz klar zu machen, dass dieses Bild nicht original ist.

Bild zum Beitrag
Internet, Deutsch, Humor, Witze, Deutschland, Politik, Recht, Text, Gesetz, Gericht, Psychologie, Gesellschaft, Meinungsfreiheit, Sarkasmus, Satire, Tafel, Urteil, Meme

Dürfen Beamte nun eigentlich noch Parteimitglied der AFD sein?

und erst recht für diese laut Beamtengesetzt für Posten im Staatsapparat sich aufstellen lassen, oder hängt das von z.B. der Besoldungsgruppe ab ?

Das sagt chatGPT dazu :

Die Mitgliedschaft von Beamten in der AfD ist rechtlich nicht per se verboten. Allerdings hat die jüngste Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ erhebliche Auswirkungen auf Beamte im öffentlichen Dienst.

Beamte sind gemäß Grundgesetz verpflichtet, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Eine bloße Parteimitgliedschaft führt nicht automatisch zu disziplinarischen Maßnahmen. Jedoch können zusätzliche Aktivitäten, wie das Übernehmen von Funktionen innerhalb der Partei oder verfassungsfeindliche Äußerungen, disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zur Entfernung aus dem Dienst. ZEIT ONLINE

Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont, dass ein aktives Eintreten für die AfD mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht von Beamten unvereinbar ist. Dienstvorgesetzte sind angehalten, bei Kenntnis einer solchen Mitgliedschaft disziplinarrechtlich tätig zu werden. Institut für Menschenrechte

In sicherheitsrelevanten Bereichen, wie Polizei oder Bundeswehr, wird besonders genau hingeschaut. Hier könnten bereits Mitgliedschaften ohne weitere Aktivitäten problematisch sein. Das Bundesinnenministerium betont, dass es auf das konkrete Verhalten ankommt und nicht allein auf die Zugehörigkeit zu einer Partei. FAZ.NETThe Epoch Times

Geschichte, Regierung, Recht, Gesetz, Bundestag, Bundestagswahl, Demokratie, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, Verfassung, Wahlen, AfD, Rechtspopulismus

AfD reicht Klage gegen Verfassungsschutz ein. Wird sie damit erfolgreich sein?

Der Verfassungsschutz ist sich sicher: Die AfD ist rechtsextrem und bedroht die Verfassung. Gegen diese Einschätzung will sich die Partei nun vor Gericht wehren.

Die AfD hat nach eigenen Angaben Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht. Ein entsprechendes Schreiben sei an das zuständige Verwaltungsgericht Köln verschickt worden, bestätigte der Sprecher von Parteichefin Alice Weidel, Daniel Tapp. In Köln hat das BfV seinen Sitz.

Das Bundesamt hatte mitgeteilt, die Partei fortan als gesichert rechtsextrem einzustufen. Die AfD hatte die Behörde per Abmahnung bis heute, 8.00 Uhr, aufgefordert, dies zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Anderenfalls werde eine schon vorbereitete Klage mit Eilantrag eingereicht. Der Verfassungsschutz antwortete nach AfD-Angaben nicht darauf.

Mit der Klage versucht die Partei der Behörde nun gerichtlich zu untersagen, die AfD als gesichert rechtsextrem Bestrebung einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen. In dem Abmahnungsschreiben hieß es, man halte sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für rechtswidrig.

Der Inlandsnachrichtendienst hatte die AfD »aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextrem Bestrebung« eingestuft. Zuvor hatte er die Partei als Verdachtsfall behandelt. Auch dabei ist bereits der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt, etwa sogenannte V-Leute oder Observationen, Bild- und Tonaufnahmen. Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) arbeitete seit vielen Monaten an einem Gutachten zur AfD. Nach SPIEGEL-Informationen hat die Behörde die Neubewertung der von Alice Weidel und Tino Chrupalla geführten Partei vergangene Woche fertiggestellt und dem Bundesinnenministerium vorgelegt. Das Gutachten umfasst über 1100 Seiten und enthält zahlreiche Belege, die den verfassungsfeindlichen Charakter der Partei untermauern.

Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-reicht-klage-gegen-verfassungsschutz-ein-a-c2a66a21-0f88-4562-afe8-def2f3340e61?sara_ref=re-so-app-sh

AfD-Klage hat keinen Erfolg 70%
AfD-Klage hat Erfolg 16%
Unentschieden 14%
Geschichte, Köln, Deutschland, Politik, Regierung, Recht, Gesetz, Gericht, Bundestag, Bundestagswahl, CDU, Demokratie, Einstufung, Faschismus, juristisch, Klage, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, Verfassung, Wahlen, AfD, Der Spiegel, Rechtspopulismus, Verfassungsschutz, Verwaltungsgericht, Gegen Rechts, Rechtsextreme Parteien

Meistgelesene Beiträge zum Thema Recht