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Keine Strafe ohne Schuld?

Wie ist Schuld rechtlich eigentlich definiert? Soweit ich weiß, handelt jemand schuldhaft, wenn ihm sein Verhalten vorgeworfen werden kann. Aber was bedeutet das dann wiederum?^^ Mir geht es in meiner Frage vor allem darum, welchen definitorische Charakter der Schuldbegriff im Recht hat:

Schon seit einiger Zeit gibt es ja die Debatte, ob Menschen überhaupt willensfrei sind und verantwortlich für ihre Taten sind. Das passiert meistens in einem moralischen/philosophischen/psychologischen Kontext. Ich denke das diese Frage aber durchaus auch aus rechtlicher Sicht interessant sein könnte. Es gibt nämlich aus meiner Sicht (mindestens) drei Ansätze, wie das Recht damit umgehen kann:

1.Willensfreiheit wird schlicht postuliert.

2.Die Gerichte postulieren Willensfreiheit nicht, aber sind davon überzeugt, dass Menschen willensfrei sind.

(Bei diesen Varianten werden sozusagen die Schuldauschlussparagraphen aus der Schulddefinition gefolgert (z.B. §20 StGB).)

3.Die Definition von Schuld hat mit Willensfreiheit überhaupt nichts zu tun und beschränkt sich darauf, dass derjenige schuldhaft handelt, der nicht einem der Ausnahmeparagraphen unterfällt.Dann stellt sich jedoch die Frage, was die Ratio des Begriffs der Schuld ist und wieso die Ausnahmeparagraphen jemanden von Schuld befreien?

Welchen der drei Varianten hängt die Rechtssprechung bzw. hat sich da überhaupt je ein Gericht dazu geäußert und wenn nein, wieso interessiert das die Gerichte anscheinend nicht? Je nachdem, wie man es angeht, könnte das nämlich weitreichende Konsequenzen für das Strafrecht haben.

Bitte nur Leute antworten, die sich mit Jura auskennen und echt Ahnung von dem Thema haben.

Recht, Psychologie, Gesellschaft, Jura, Philosophie, Richter, Verantwortung, Willensfreiheit

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