Kündigung – die besten Beiträge

Ab wann ist ein Ausbildungsabbruch sinnvoll?

Ich habe meine Ausbildung als Zfa vor 10 Monaten begonnen und war von Anfang an unzufrieden damit.

Ich hatte nicht lange Zeit mir zu überlegen welche Ausbildung ich gerne machen würde (es war eine „Notlösung“).

Von der einen (grossen Praxis) zur anderen (kleinen Praxis,3 Mitarbeiter)wurde es nicht besser.Der Job an sich fällt mir schon etwas schwer aber meine bisherigen Kolleginnen haben es mir auch nicht einfacher gemacht.Azubilifestyle😃In der Berufsschule habe ich eigentlich keine Probleme (3er Bereich).Die Praxis möchte ich aber auch nicht zum zweiten mal wechseln,da es für mich wieder schwierig wird mich an alles zu gewöhnen und wie schon erwähnt,der Job macht mir gar keinen Spaß mehr.Andererseits denke ich aber das man nicht aufgeben sollte wenn es schwer im Leben wird.Ich träume schon seitdem ich 16 bin Flugbegleiterin zu werden aber ich weiß nicht ob ein Realschulabschluss (mit Qualifikation) dafür ausreicht.Außerdem habe ich zurzeit noch nur meinen albanischen Reisepass (Deutscher Pass dauert 1 Jahr,bis ich es bekomme) und ich weiß nicht, ob man damit auch Flugbegleiterin werden kann.In der Zwischenzeit könnte ich aber Kellnern ,das wird in der Bewerbung als Flugbegleiterin sowieso gern gesehen(Serviceerfahrung) und ich könnte mit meinem Führerschein vorankommen .Bisher hab ich meine Führerschein Theorie vernachlässigt ,da mir die Ausbildung all meine Kraft geraubt hat,jetzt hätte ich noch 3 Monate für die Theorieprüfung Zeit.Ich wollte aber eigentlich eine Ausbildung „in der Tasche haben“ bevor ich Flugbegleiterin werde.Allgemein brauche ich einen Rat da mir klar ist, dass es eine sehr wichtige Entscheidung ist und ich nichts bereuen möchte.Hilfe🙁

Kündigung, Job, Berufswahl, Karriere, Ausbildungsvertrag, Azubi

Urlaub zurückzahlen?

mein erster Arbeitsvertrag wurde bis Ende Juli befristet (1 Jahr) nach dieser Befristung wurde mein Vertrag um ein halbes Jahr bis 31.01.2025 befristet. Mir stehen 30 Tage Urlaub zur Verfügung bei 5 Arbeitstagen, habe dort 4 Tage nur gearbeitet. Ich habe bis Ende September 2024 insgesamt 25 Urlaubstage genommen. Mein Chef möchte dass ich diesen Urlaub (5 Tage ?!) zurückzahle? Ist das richtig ? Darf sie das ? Ich hatte Urlaub bevor ich meinen neuen Arbeitsvertrag zugesandt bekam.

im Vertrag steht:

  1. Dem Arbeitnehmer steht der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen bei einer Beschäftigung an 5 Tagen pro Woche zu. Für diesen gilt das Bundesurlaubsgesetz.
  2. Die Firma gewährt darüber hinaus übergesetzlich pro Kalenderjahr einen vertraglichen Urlaub von weiteren 10 Arbeitstagen. Dieser ist innerhalb des Kalenderjahres zu nehmen. Er mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres oder bei Vorliegen der gesetzlichen Übertragungsvoraussetzungen mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden konnte.
  3. Im Ein- und Austrittsjahr wird der Urlaubsanspruch gezwölfelt, wobei eine Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.
  4. Kann der gesetzliche Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er nach Maßgabe der jeweils gültigen gesetzlichen Regelung abzugelten. Eine Abgeltung des zusätzlichen vertraglichen Urlaubsanspruchs ist ausgeschlossen.

liene Grüße

Kündigung, Arbeitsvertrag, Jura

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