Darf mein Chef uns versetzen?
Tach,
folgendes Szernario.
Man arbeitet in einer führenden Etage einer mittelgroßen Firma, das Team besteht aus 4 Mann. Der Chef möchte eine Quotenregelung einführen und es sollen Frauen eingesetzt werden, in den Positionen wird mit ca. 60tsd bis 75tsd vergütet, plus Zuschlag, plus betriebliche Ärzteversorgung - Volles Programm und Abfahrt.
Der Inhaber möchte nun eine Quote einführen und so sehr man auch dagegen sein kann, man braucht die leider. Gen Z ist schon länger am kommen und Gen Alpha wird bald schon 16 und eine Ausbildung beginnen, die stehen auf die Quoten.
Wenn unser Team die Ausbildungen in unserem
Unternehmen damit bewerben kann das jede Abteilung zu 50% von Weibern geführt wird gibt es eine Abfahrt - Auf sowas stehen die neuen Generationen und so ködert man heute die Fachkräfte von morgen.
Das unser Inhaber den Köder legen will verstehe ich, doch nun stellt uns die Frage ob unser Chef uns in einer schlechtere Position versetzen kann um die Quote zu erfüllen?
Ihr habe die Zahlen und wisst wie ein Leiterteam pro Abteilung vergütet wird. Wenn wir mit 50% Quote werben möchten bräuchten wir entweder 8 Personen pro Leiterteam oder eine man kegelt 2 Männer und rückt 2 Frauen nach.
Eine Erhöhung auf 8 Personen ist wirtschaftlich wahrscheinlich uninteressant, dürfen nun 2 Teamler in eine schlechter bezahlte Position versetzt werden?
Diverse, Dunkelhäutige, Behinderte und andere Randgruppen sind noch nicht in der Rechnung inbegriffen.
Anmerkung: Man kann sich regulär nicht auf unsere Führungspositionen bewerben. Man muss vorher in einer Abteilung arbeiten und darf sich später für die Wahl aufstellen. Die Arbeiter wählen ihre Führungskräfte selbst. Bisher musste jede neue Führungskraft aus der Arbeitergruppe abstammen.
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten ☝️ Ich hatte meinen ersten Kaffee noch nicht 😉
7 Antworten
Der Betriebsrat muss zustimmen, aber ansonsten ist es die Entscheidung des Chefs
Mitarbeiter gegen ihren Willen zwangsweise an einen anderen Arbeitsplatz womöglich mit Ortswechsel verbunden, ist nicht ganz ohne. Eine ehemalige Grundschullehrerin von mir wurde an eine andere Schule zwangsversetzt, wo sie ihren Frust über die Versetzung an den Kindern abgelassen hat. Ein Arbeitskollege der dauernd seine Mitmenschen anbrüllt und den eigenen Kollegen mit Entlassung drohte, sollte eigentlich strafversetzt werden. Doch das Risiko, daß er am Ort der Strafversetzung so einen Terror macht daß man ihn wieder zurückschickt, war zu groß.
Moin,
ich empfehle dir ja nachdem wie sich deine Situation entwickelt, oder auch schon vorher, den Rat von Gewerkschaft, Betriebsrat (BR) oder gar Rechtsanwalt einzuholen.
(Die anderen Antworten hier haben mich nicht wirklich begeistert!)
(Wenn du in der Führungsetage arbeitet solltest du dann nicht mindestens Meister sein , oder gar Studiert haben, da müsste so etwas eigentlich Thema sein!)
Im Prinzip ist alles möglich. Aber je nachdem welche Möglichkeit gewählt wird, gibt es andere Verfahren und auch andere Nachteile für den Betrieb. So wie du es schreibst ist es aber kaum möglich es so durchzuführen.
- Änderungskündigung
Also der Betrieb kann jemanden kündigen um ihn auf einer anderen Stelle wieder einzusetzen. Das geht. Aber er braucht einen Grund für die Kündigung. Dieser Grund kann nur Betriebsbedingt sein. (Abteilung macht zu wenig Geld und Lohnt sich kaum: Ich muss sie schließen oder verkleinern) Das hat die Nachteile, der Betrieb braucht eine Sozialauswahl und kann hinterher nicht sagen ... Dann stelle ich nun doch wieder Leute "Weiber" ein. (Bei einer Änderungskündigung kann aber ein neues Gehalt verhandelt werden!)
_2. Versetzung ohne Absprache
Das geht nicht so einfach. (Ohne Absprache geht ja eigentlich gar nicht!) Wenn es sich um 2 gleichwertige Stellen mit gleicher Aufgabe handelt ist das vielleicht durchaus möglich, aber wenn du eine andere Aufgabe bekommst, musst du gefragt werden. Weniger Geld hingegen ist nicht möglich. Da kannst du klagen! Der BR sollte an dieser Stelle schon aktiv werden. Auch wenn für die neue Stelle höhere Gehälter gezahlt werden steht dir dann auch das höhere Gehalt zu! ...
_3. Anpassung der Arbeitsvertrages
Das geht nur a) wenn sich nichts ändert oder b) wenn du zustimmst. Je nach Tarifkonzept kannst du ja auch sagen: Für 500€ mehr im Monat mache ich es ...
(Ansonsten können sie dir erstmal wenig, aber wenn du dich unbeliebt machst, hast du vielleicht andere Nachteile ... Musst du selbst abschätzen!)
_4. Rentenantritt, Ausstiege, Neue Stellen
Wenn ein Mitarbeiter in seiner wohlverdienten Ruhestand tritt kann der Arbeitgeber natürlich bevorzugt Frauen einstellen. Allerdings muss er beachten, das die Frauen auch eine entsprechende Qualifikation haben. Denn sonst kann ein besser-Qualifizierter auch klagen.
Ich sehe Möglichkeit 4 als einzigen gangbaren Weg, wo kaum jemand dem AG reinreden kann. Allerdings gibt es zu Möglichkeit 1 auch noch Personen und Verhaltensbedingte Kündigungen. (Als Ersatz kann man dann natürlich auch eine Frau einstellen ..) Das ist allerdings ein sehr "Heißer" Weg für den AG ....
Eine Frauenquote umzusetzen wird auf alle Fälle eine sehr langfristige Aufgabe.
Aber auch Versprechen zu machen, die man gar nicht einhält wäre ein Möglichkeit.
Also zu sagen: "Wir streben eine Frauenquote von 50% an, aber wir arbeiten noch daran." Das das dann vielleicht schon 10 Jahre geht ... sagt man nicht!
Grüße
Soweit ich weiß, muss der Betriebsrat zustimmen, aber ja, prinzipiell darf er das.
Und dieser keine Vetternwirtschaft mit der Arbeitgeberseite macht.
Klar kann der Chef Dich versetzen....er muss dafür auch keine Gründe angeben. Solange die Versetzung Deinem Arbeitsvertrag entspricht...hast Du kein Mitspracherecht....evtl. kannst Du den Betriebsrat fragen...
Kritisch wird es, wenn dafür der Arbeitsort gewechselt werden muss und im schlimmsten Fall ein Umzug erforderlich wird. Bei der Bahn wurde nicht umzugswilligen schon mit verhaltensbedingter Kündigung gedroht nur weil sie einen Ersatzarbeitsplatz ablehnen.
Wenn es einen gibt !