Kündigung – die besten Beiträge

Worauf Sollte Ich Bei Einer Einvernehmlichen Kündigung Vor Der Unterschrift Achten?

Ich brauche mal eure Meinung dazu. Ich fasse die Geschichte mal kurz zusammen. Ich war vor 1 Monat in den Krankenstand gegangen, da ich eh weg von dieser Arbeit wollte, aber dann zwischen mir und der Chefin ein Streit ausbrach. Ich war kurz davor, fristlos zu kündigen, beschloss aber, dass das nur nachteilig für mich wäre, und ging dann in den offenen Krankenstand, da es mir zu viel wurde.

Natürlich, dachte ich, die Firma würde mich kündigen, tat sie aber nicht. Danach ist mein Krankenstand beschränkt worden zum 3.8., und ich habe das so meiner Firma mitgeteilt, und die sagten, ich solle mal vorbeikommen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ich schrieb dann per E-Mail, dass es das Beste beider Seiten wäre, wenn wir die einvernehmliche Kündigung machen, und sie stimmte zu. Sie sagte, ich kann am 1.8. vorbeikommen für die Unterschrift.

Ich habe das Muster bzw. die Vorlage gefordert, die sie vorbereitet, um sie mir durchzulesen. Sollte ich dabei auf etwas Bestimmtes achten, wie ich nun vorgehe, damit mein Arbeitsverhältnis sauber aufgelöst wird? Ich habe noch viele nicht verwendete Urlaubstage, die mir zustehen, z. B. Sollte ich darauf achten, dass all dies im Muster der Kündigung festgehalten ist und des Weiteren? Ich habe das Muster angefordert, damit ich mich mit der Arbeiterkammer darüber mal beschäftigen kann, und die sich das mal anschauen.

Arbeit, Kündigung, Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitsamt, Fristlos, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Kündigungsfristen, Kündigungsrecht, Kündigungsschutz, Frist, fristgerecht, fristlos Kündigen

Betriebsbedingte Kündigung während Kurzarbeit und nach Elternzeit – Klage ratsam? mit sozial Plan von Betriebsrat und Abfindung?

Kündigung während Kurzarbeit und nach Elternzeit – Klage ratsam?

Hallo zusammen,

ich war über 8 Jahre bei meinem Arbeitgeber beschäftigt.

Vom Juli 2021 bis September 2022 war ich in Elternzeit für mein erstes Kind und zusätzlich von Januar 2022 bis September 2022 für mein zweites Kind.

Seit Oktober 2025 bin ich wieder im Unternehmen tätig. Ich hatte geplant, in Elternteilzeit zurückzukehren, jedoch schlug mir mein Arbeitgeber stattdessen vor, zunächst Kurzarbeit zu machen – mit der Begründung, dass aktuell keine Projekte vorhanden seien und ich später erneut Elternteilzeit beantragen könne, was sich finanziell für mich günstiger auswirken würde.

Seit November 2025 befinde ich mich daher offiziell in Kurzarbeit.

Nun habe ich im Juli 2026 eine betriebsbedingte Kündigung erhalten. Mein Arbeitgeber hat zwei komplette Abteilungen geschlossen mit der Begründung, die entsprechenden Stellen seien nicht mehr notwendig.

Mir wurde eine Abfindung in Höhe von

0,5 × Jahre der Betriebszugehörigkeit × monatliches Bruttogehalt angeboten – unter der Bedingung, dass ich keine Kündigungsschutzklage einreiche. Falls ich klage, würde der Faktor auf 0,4 reduziert.

Allerdings weiß ich, dass es im Unternehmen bereits eine erste Welle von Kündigungen gab, bei der Mitarbeitende, die nicht geklagt haben, einen Abfindungsfaktor von 0,8 erhalten haben – und 0,6 im Falle einer Klage. Es ist daher unklar, warum mir jetzt nur 0,5 bzw. 0,4 angeboten wird.

In meinem Fall kommt erschwerend hinzu, dass ich mich bis vor kurzem noch in Elternzeit befand und es für mich daher deutlich schwieriger ist, kurzfristig eine neue Stelle zu finden.

Meine Fragen:

- Ist die Kündigung unter diesen Umständen rechtlich angreifbar – insbesondere wegen der Elternzeiten, der Rückkehrabsprache und der vorgeschlagenen Kurzarbeit?

- Ist es sinnvoll, Kündigungsschutzklage zu erheben?

- Habe ich Anspruch auf eine höhere Abfindung wie in der ersten Kündigungswelle?

- Gibt es Risiken, wenn ich klage oder auf das Abfindungsangebot eingehe?

Ich bin für eine schnelle Einschätzung sehr dankbar, da die Klagefrist bald abläuft.

Viele Grüße  

Kündigung, Arbeitsrecht

Fristlose Kündigung, fehlerhafte Abmahnung?

Guten Tag liebe Community, ich wurde vor 3 Tagen fristlos gekündigt, habe mich arbeitslos gemeldet und bereits einen Anwalt beauftragt. Ich will trotzdem eure Meinung hören.

Ich arbeitete fast ein Jahr lang in der Arztpraxis. Von Anfang an wurde ein hoher Druck auf mich ausgeübt- ich war die einzige MFA im Betrieb- die langjährige Mitarbeiterin berentnert. Chef war oft arrogant und ich hatte immer Bauchschmerzen wenn ich mit ihm arbeiten musste. Er war oft wegen priv. Angelegenheiten verärgert und hat seine Frust an Team/mir abgelassen. Ich wollte bereits 3 Monate nach dem Beginn kündigen und habe es dem Chef offen + meine Pläne für die Zukunft erzählt. Ich habe mich später trotzdem entschlossen zu bleiben, die Arbeitszeiten habe ich reduziert auf 32 Stunden. Ich habe mir die Chefs Laune gefallen lassen bis auf letzten Sonntag. Chef hat mich erneut an einem Ruhetag angeschrieben. Chef schrieb mich immer dann an, wenn er schlecht gelaunt war und mir nichts nettes zu sagen hatte. Am letzten Sonntag "schrieb er Pläne" und wollte meine sofortige Antwort erhalten zum Thema wie ich nächste Woche arbeite (ich habe ihm bereits gesagt dass bei mir nächste Woche Prüfung gibt und ich erst später kommen kõnnte, was ich abarbeiten konnte) Zudem meinte er, ich sei undankbar weil er mir immer frei gibt und dass meine Bitte um Infos bez. Betriebsurlaub ( ich fragte ihn ob er sich danach erkundigen könnte...) absolut unpassend sind...

Ich war bereits sehr gestresst an dem Tag, vor den ganzen Situation mit dem Chef und seinen Chats "über Arbeit" und noch zusätzlichen Themen über meine Undankbarkeit... ich habe angefangen stark zu weinen vor ganzer Familie und war schockiert, dass er es wagt, mich am Sonntag in diesem Ton anzusprechen. Ich habe mich in der Toilette verschlossen und hatte dunkle Gedanken.

Ich konnte es einfach nicht mehr, ich habe ihm geschrieben es sei einfach nicht zulãssig, dass er mit mir so redet... ich habe ihm geschrieben, dass ich mich aufgrund meiner Psyche krankschreiben werde und am Montag nicht kommen. Natürlich kurz danach kam die fristlose Kündigung(schweres Verh.Fehler) mit Zitaten aus Whatsapp. Ich bekenne mich dazu, einen Fehler gemacht zu haben, bin aber erschöpft und verzweifelt gewesen. Ich rechne schon mit Konsequenzen...

Kündigung war mit zwei beigefügten Abmahnungen. Alle mit Datum v. 21.07 und 22.07...Eine Abmahnung betraf etwas, wovon ich keine Ahnung hatte und zweite betraf den 1.7.25 - Chef behauptet es war ein Montag... und dass ich ohne Bescheid zu geben gefehlt habe bzw. es liegt keine Krankmeldung an dem Tag vor und dass ich 4 Tage insgesamt gefehlt habe. ( ich war am Mittwoch und Donnerstag insgesamt nicht arbeiten. am Dienstag fehlte ich 1,5 Stunde - Chef hat nie eine Zeitbescheinigung von mir verlangt...)

1.7.25 war ein Dienstag. Ich war am Montag durchaus arbeiten.

Am Dienstag um 6 Uhr morgens habe ich meinem Chef geschrieben, ich muss wirklich zum Arzt gehen. ich habe dafür die Screenshots. Chef hat mir sogar gute Besserung geantwortet. Die Abmahnung stimmt also meiner Meinung nicht. Ist die Kündigung unwirksam? Oder soll ich es einfach vergessen und lassen? Ich will eure Meinung hõren.

Danke euch!

Kündigung, Arbeitgeber, fristlose Kündigung, Kündigungsrecht

Meinung des Tages: "Kiss-Cam"-Skandal bei Coldplay-Konzert - ist es gerechtfertigt, dass Astronomer-CEO Andy Byron und Kristin Cabot gekündigt wurden?

(Bild mit KI generiert)

„Kiss-Cam“ bringt Affäre ans Licht – Karrieren am Ende

Ein harmloser Konzertmoment bei Coldplay in Boston hatte weitreichende Konsequenzen: Die Kiss-Cam filmte CEO Andy Byron in inniger Umarmung mit Kristin Cabot, Personalchefin seiner Firma Astronomer – beide verheiratet, jedoch nicht miteinander. Ihr peinlich berührtes Verhalten auf der Leinwand sowie das darauffolgende virale Video sorgten für weltweite Aufmerksamkeit. Eine interne Untersuchung bei Astronomer folgte, in deren Ergebnis Byron seinen Posten als CEO verlor, Cabot trat ebenfalls zurück. Die öffentliche Enttarnung traf nicht nur ihre Karrieren, sondern auch ihr Privatleben – inklusive medialer Bloßstellung ihrer Familien. Chris Martin kommentierte den Vorfall erst scherzhaft, später mit einer augenzwinkernden Warnung an das Publikum.

Zwischen Datenschutz und öffentlichem Interesse – Eine rechtliche Einordnung

Nach deutschem Recht wäre die Veröffentlichung solcher Bilder ohne Einwilligung rechtswidrig – auch auf Konzerten gilt das „Recht am eigenen Bild“. Da Byron und Cabot sich deutlich abwendeten, liegt keine konkludente Zustimmung zur Aufnahme vor, und auch die Ausnahme für Großveranstaltungen greift nicht, da sie gezielt gezeigt wurden. Zwar finden sich häufig Einwilligungsklauseln in den AGB von Konzertveranstaltern, doch diese müssen transparent und zumutbar sein. Kritisch wird es, wenn Privatpersonen heimlich aufzeichnen und Inhalte ohne Zustimmung auf Plattformen wie TikTok hochladen – so geschehen in diesem Fall. Laut Jurist Dr. Lucas Brost handelt es sich dabei um einen rechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre, der in Deutschland juristisch verfolgt werden könnte.

Wenn Bilder eskalieren – Vom Meme zum Reputationsverlust

Die Affärenbilder verbreiteten sich rasant – nicht nur in sozialen Medien, sondern auch in Memes und kommerziellen Kampagnen, etwa von Sixt. Trotz Verpixelung bleiben die Personen durch Kontextinformationen identifizierbar, was ihre Rechte verletzt. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schwer es ist, sich gegen virale Inhalte zu wehren – besonders wenn Persönlichkeitsrechte in den USA weniger stark geschützt sind. Auch die Familie des CEO blieb nicht verschont: Namen, Bilder und private Details der betrogenen Ehefrau wurden veröffentlicht. Der Fall verdeutlicht die Dringlichkeit sensibler Medienberichterstattung und verantwortungsvoller Social-Media-Nutzung – was einmal viral ist, lässt sich nicht mehr zurückholen.

  • Wie konsequent sollen Unternehmen auf interne Affären reagieren?
  • Wo verläuft die Grenze zwischen öffentlichem Interesse und Schutz der Privatsphäre?
  • Ist eine Entlassung gerechtfertigt, wenn persönliche Verfehlungen berufliche Richtlinien brechen?
  • Verstärken soziale Netzwerke das Bedürfnis nach öffentlicher Bloßstellung?
  • Was verrät der Fall über unser Verhältnis zu Skandalen im Internetzeitalter?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Bild zum Beitrag
Nein, weil das private Leben und der Job getrennt werden sollten 56%
Ja, in solchen Posten sollte man seinen Ehepartner nicht betrügen 27%
Andere Meinung und zwar... 18%
Internet, Kündigung, Job, Betrug, USA, Deutschland, Politik, Recht, Kuss, Social Media, Psychologie, Affäre, Coldplay, Firma, Konzert, Medien, öffentlich, Bloßstellung, CEO, Meinung des Tages

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kündigung