Kündigung während Kurzarbeit und nach Elternzeit – Klage ratsam?
Hallo zusammen,
ich war über 8 Jahre bei meinem Arbeitgeber beschäftigt.
Vom Juli 2021 bis September 2022 war ich in Elternzeit für mein erstes Kind und zusätzlich von Januar 2022 bis September 2022 für mein zweites Kind.
Seit Oktober 2025 bin ich wieder im Unternehmen tätig. Ich hatte geplant, in Elternteilzeit zurückzukehren, jedoch schlug mir mein Arbeitgeber stattdessen vor, zunächst Kurzarbeit zu machen – mit der Begründung, dass aktuell keine Projekte vorhanden seien und ich später erneut Elternteilzeit beantragen könne, was sich finanziell für mich günstiger auswirken würde.
Seit November 2025 befinde ich mich daher offiziell in Kurzarbeit.
Nun habe ich im Juli 2026 eine betriebsbedingte Kündigung erhalten. Mein Arbeitgeber hat zwei komplette Abteilungen geschlossen mit der Begründung, die entsprechenden Stellen seien nicht mehr notwendig.
Mir wurde eine Abfindung in Höhe von
0,5 × Jahre der Betriebszugehörigkeit × monatliches Bruttogehalt angeboten – unter der Bedingung, dass ich keine Kündigungsschutzklage einreiche. Falls ich klage, würde der Faktor auf 0,4 reduziert.
Allerdings weiß ich, dass es im Unternehmen bereits eine erste Welle von Kündigungen gab, bei der Mitarbeitende, die nicht geklagt haben, einen Abfindungsfaktor von 0,8 erhalten haben – und 0,6 im Falle einer Klage. Es ist daher unklar, warum mir jetzt nur 0,5 bzw. 0,4 angeboten wird.
In meinem Fall kommt erschwerend hinzu, dass ich mich bis vor kurzem noch in Elternzeit befand und es für mich daher deutlich schwieriger ist, kurzfristig eine neue Stelle zu finden.
Meine Fragen:
- Ist die Kündigung unter diesen Umständen rechtlich angreifbar – insbesondere wegen der Elternzeiten, der Rückkehrabsprache und der vorgeschlagenen Kurzarbeit?
- Ist es sinnvoll, Kündigungsschutzklage zu erheben?
- Habe ich Anspruch auf eine höhere Abfindung wie in der ersten Kündigungswelle?
- Gibt es Risiken, wenn ich klage oder auf das Abfindungsangebot eingehe?
Ich bin für eine schnelle Einschätzung sehr dankbar, da die Klagefrist bald abläuft.
Viele Grüße