Würdet ihr genauso Reagieren Klagen

Nein 81%
Ja 19%

16 Stimmen

6 Antworten

Nein

Ne würde ich nicht.

Und wenn ich dich persönlich kennen würde, würde ich diesen Text von dir dem Gericht schicken. Dann bekommt der Betrieb sein geld zurück und du ne Strafe sowie vermutlich auch der arzt.

Dann wäre die Welt gerecht.


lmur66 
Beitragsersteller
 24.07.2025, 11:55

👍🤪😎💪💪💪

Nein

Dein Verhalten zeigt, dass die Erkenntnis deines Arbeitgebers zur Begründung deiner Kündigung richtig war. Mit einer solchen Einstellung und Vorgehensweise passt du in kein Team. Egoismus/Lügen zu Lasten von Dritten, verbunden mit der Erschleichung von Vorteilen (Lohn) ohne berechtigten Grund, stellt allein schon einen Kündigungsgrund dar, bzw. bestätigt deinen Kündigung (Einschätzung).

Nein

Nein, ich hätte auf Wiedereinstellung geklagt.

Dann hättest du wahrscheinlich 3, oder mehr Monatsgehälter bekommen.


lmur66 
Beitragsersteller
 24.07.2025, 11:56

Da kennt sich wohl jemand richtig aus . 💪👍

Cappatron15  24.07.2025, 12:00
@lmur66

Ja, ich habe mehrere Betriebe und muss öfter mal vor Gericht...

ponter  24.07.2025, 12:02
@lmur66

Mal angemerkt; ein Blick auf deine übrigen Fragen reicht aus, um festzustellen dass man dich kaum wirklich ernst nehmen kann.

Cappatron15  24.07.2025, 12:03
@ponter

Bin nicht mal einen Tag hier, was du schreibst kann man nicht ernst nehmen.

ponter  24.07.2025, 12:05
@Cappatron15

Schaust du vielleicht mal, wo ich den Kommentar gepostet habe?

Und dann werfe mal einen Blick auf die Beiträge des Fragestellers, dann weißt du, was ich meine.

xubjan  24.07.2025, 12:05
@Cappatron15

Er hat auf den Fragensteller geantwortet, nicht auf dich...

Nein

Wenn jemand nach der Probezeit gekündigt wird, dann empfiehlt es sich, Kündigungsschutzklage zu erheben.

Selbst wenn das Beschäftigungsverhältnis dann nicht weiter fortgesetzt wird, sind doch viele Arbeitgeber bereit, eine Abfindung zu zahlen, um einen aufwendigen Arbeitsgerichtsprozess zu vermeiden.

Nein

Du hast blau gemacht. Das bestätigt doch nur, daß Dein Arbeitgeber Dich nicht behalten wolle.