Kündigung – die besten Beiträge

Beitragserhöhung 4,3% - Informationspflicht nicht eingehalten?

Hallo zusammen,

ich habe am 28.06.2025 ein Schreiben von meiner Krankenkasse erhalten, dass der Zusatzbeitrag zum 01.07.2025 auf 4,3 % erhöht wird. Das sind gerade mal 2 Tage Vorlaufzeit, um ggf. zu reagieren und z. B. zu kündigen oder zu wechseln... Ich weiß das ich diese 2 Monats bindefrist habe, auch trotz des "Sonderkündigungsrecht"... aber ich hätte... wenn die mich nur 1 Woche vorher informiert hätten, bereits im Juni über meine zukünftig neue Krankassen kündigen können und könnte somit zum 31.08.2025 wechsel....

Jetzt hatte ich natürlich nur 2 Tage Vorlaufzeit... also am Montag, 30.06 habe ich direkt zur BKK firmus gewechselt.. die Kündigt natürlich bei der IKK aber erst irgenwann Anfang Juli... sprich.. offiziell kann ich erst zum 30.09.2025 wechsel

Und das kostet mich mit meiner Gehaltsabrechnung nun über 30 € Netto!

Mir gehts hier grad eher ums Prinzip... ich meine in der "Informationspflicht nach § 175 Abs. 4 des SGB" steht das man mindestens 1 Monat VOR! der Erhöhung informieren muss...

Oder??

Meine Krankasse meinte nur daraufhin, dass eine Beitragserhöhung mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt werden muss, WO die Erhöhung stattfndet... also die Erhöhung findet zum 01.07.2025 statt... sie muss bis 31.07.2025 informieren... aber durch § 175 blabla 1 Monat vorher... also irgendwann Ende Juni... So begründen die das!?!?

Ist doch niemals Rechtens oder?

Kündigung, Vertrag, beitragserhoehung, IKK, Krankenkasse, Zusatzbeitrag, informationspflicht

Zeitarbeit und Probleme?

Hallo zusammen,

Ich hoffe das sich jemand damit auskennt und / oder mir Ratschläge geben kann.

Ich wurde vom Arbeitsamt in eine zeitarbeitsfirma vermittelt.

Und seit dem 1 Monat gibt es ständig probleme.

Unter anderem:

- schon der 1. Lohn war verspätet und es wurden nicht alles gearbeiteten Stunden verrechnet.

- Zuschläge für Nachtarbeit fallen ebenso unter dem Tisch.

- Ab dem 2 Monat wude nur ein kleiner Teil vom Lohn ausgezahlt, und der Rest erst zum 20 . anstand zum 1. (Vertaglich vereinahrt)

- zudem ist dies ein ständiges hin und her mit teils sehr schlecht erreichbaren Arbeitsstellen.

1 Vermittlung war an eine Firma in der Pampa (kein Bus, kein Zug etc.)

Hieß jeden Arbeitstag knapp 1,2 Stunden radeln

Nun wurde ich zwar an eine Firma vermittelt die mit dem Busse erreichbar ist, aber bei der lohnsache bzw. Die fehlenden Stunden trotz Protokoll muss ich jeden Monat reklamieren und jetzt fehlen schon fast 23 Stunden über 4 Monate.

Natürlich habe ich reklamiert, später auch als einschreiben.

Zudem setzt mich die zeitarveitsfirma unter Druck, ich suche natürlich eine mäneue Stelle, und habe für diesen Tag für ein Bewerbungsgepräch Urlaub genommen welcher auch genehmigt wurde.

(Ja ich war so ehrlich und habe die wahrheitsgemäst auf nachfrage auch genannt.)

An besagten Tag wurde mein Urlaub telefonisch gestrichen, ich solle arbeiten kommen, sonst würde ich verhaltensbeding gekündigt werden, und hätte dan eine sperrzeit bei amt da ich die arbeit verweigerten würde.

Aus angst davor ds ich eine sperrzeit (fals auch nur übergangsweise) bin ich denoch zum arbeitren und musste das bewerbungsngespärch absagen.

nun ist diese stelle jedoch weg.

Nun weiß ich jedoch nicht ob ich unter diesem Umständen selber kündigen kann?

Das Arbeitsamt teile mir nur mit das dies wohl eine Einzelentscheidung wäre.......

(Ich habe das amt natürlich über alles in Kenntnis gesetzt.)

Das beantwortet jedoch leider die Frage nicht.

Kündigung, Arbeitsamt, Lohn, Zeitarbeit

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