Urlaubsanspruch bei Kündigung (kursurlaub)?

2 Antworten

Hallo, das lässt sich aus der Ferne schwer beurteilen; du kannst bei der entsprechenden Kammer nachhören oder hier ggfs. und kostenfrei nachfragen
Bürgertelefon für Arbeitsrecht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Telefonnummer 030 221 911 004

Liebe Grüße dir, Sabine

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Kontakterin, Pädagogin, Ausbilderin

Bei einer Kündigung nach dem 30. Juni hat der Auszubildende in der Regel Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, wie er im Vertrag vereinbart ist.

Dass es sich beim "Ausbildungsbetrieb" hier um eine Schule handelt, macht das Ganze nicht zu einer Ausnahme von den gesetzlichen Regelungen des BUrlG.


DerCaveman  31.07.2025, 05:39
Bei einer Kündigung nach dem 30. Juni hat der Auszubildende in der Regel Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, wie er im Vertrag vereinbart ist.

Dieser Anspruch bezieht sich aber erst einmal nur auf den gesetzlichen Anspruch von 4 Wochen (bei Minderjaehrigen geringfuegig mehr) und das auch nur dann, wenn das Arbeitsverhaeltnis bereits laenger als 6 Monate bestanden hat (was hier allerdings der Fall ist).

Er erstreckt sich nur dann auch auf einen den gesetzlichen Mindestanspruch uebersteigenden vertraglichen Urlaubsteil, wenn arbeits- oder ggf. tarifvertraglich nichts anderes geregelt ist. In vielen Arbeits- und Tarifvertraegen ist es aber anders geregelt.

loulol2142 
Beitragsersteller
 30.07.2025, 19:42

Ist anscheinend im TVA UK anders geregelt mit dem Urlaub… Dachte auch ich hätte den vollen Anspruch