Urlaubsanspruch bei Kündigung (kursurlaub)?
Hallo,
ich habe meine Ausbildung zum 31.08. gekündigt weil ich ab dem 01.09. weiter mache in einem anderen Haus. Ich habe laut Tarifvertrag 30 Tage Urlaub, 20 davon verplant die Schule. Ich hatte vom Vorjahr noch 2 Tage und habe von Januar bis jetzt 6 Tage verplant, 6 weitere waren im Dezember geplant aber fallen jetzt durch die Kündigung weg. Nun sagt die Schule mir, dass ich 6 Tage zu viel genommen habe und in meinem Kursurlaub im Augsut diese 6 Tage arbeiten muss. Nun zu meiner Frage: Zählt der Kursurlaub zu meinem Erholungsurlaub? Ich durfte den nicht selber planen und nicht verschieben. Mein Vertrag ist TVA UK.
2 Antworten
Hallo, das lässt sich aus der Ferne schwer beurteilen; du kannst bei der entsprechenden Kammer nachhören oder hier ggfs. und kostenfrei nachfragen
Bürgertelefon für Arbeitsrecht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Telefonnummer 030 221 911 004
Liebe Grüße dir, Sabine
Bei einer Kündigung nach dem 30. Juni hat der Auszubildende in der Regel Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, wie er im Vertrag vereinbart ist.
Dass es sich beim "Ausbildungsbetrieb" hier um eine Schule handelt, macht das Ganze nicht zu einer Ausnahme von den gesetzlichen Regelungen des BUrlG.
Bei einer Kündigung nach dem 30. Juni hat der Auszubildende in der Regel Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, wie er im Vertrag vereinbart ist.
Dieser Anspruch bezieht sich aber erst einmal nur auf den gesetzlichen Anspruch von 4 Wochen (bei Minderjaehrigen geringfuegig mehr) und das auch nur dann, wenn das Arbeitsverhaeltnis bereits laenger als 6 Monate bestanden hat (was hier allerdings der Fall ist).
Er erstreckt sich nur dann auch auf einen den gesetzlichen Mindestanspruch uebersteigenden vertraglichen Urlaubsteil, wenn arbeits- oder ggf. tarifvertraglich nichts anderes geregelt ist. In vielen Arbeits- und Tarifvertraegen ist es aber anders geregelt.
Ist anscheinend im TVA UK anders geregelt mit dem Urlaub… Dachte auch ich hätte den vollen Anspruch