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BSW scheitert in Karlsruhe mit Anträgen zur Bundestagswahl?

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist in Karlsruhe mit Klagen zum Bundestagswahlrecht gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht verwarf zwei Organklagen der Partei als unzulässig, wie das oberste deutsche Gericht am Dienstag mitteilte. Die Partei habe nicht ausreichend begründet, inwiefern ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt worden sein soll.

Das BSW war den Angaben zufolge überzeugt, dass der Bundestag einen Rechtsbehelf hätte einführen müssen, mit Hilfe dessen bei einem knappen Unterschreiten der Fünf-Prozent-Hürde und geltend gemachten Zweifeln an der Richtigkeit des Wahlergebnisses eine umgehende Neuauszählung der Stimmen hätte verlangt werden können. Außerdem hätte er im Bundeswahlgesetz eine andere Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel vorsehen müssen.

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BSW scheitert in Karlsruhe mit Klagen zum Wahlrecht - Stuttgarter Zeitung
HeuteBundestagswahl BSW scheitert in Karlsruhe mit Klagen zum Wahlrecht. 03.06.2025 - 10:16 Uhr. 1. Das BSW hat die Verletzung seines Rechts auf Chancengleichheit bei der Bundestagswahl nicht ...
Bundestagswahl : Karlsruhe verwirft BSW-Klagen zum Wahlrecht - Die Zeit
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Meinung des Tages: Zwangsentsperrung von Handys durch Polizei rechtmäßig - was denkt Ihr darüber?

(Bild mit KI erstellt)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen das Smartphone eines Beschuldigten zwangsweise mittels Fingerabdruck entsperren darf. Diese Entscheidung wirft Fragen zum Verhältnis von Strafverfolgung und Grundrechten auf...

Hintergrund zur Entscheidung

Im Februar 2023 führte die Polizei in Bremen eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Mann durch - er stand im Verdacht, kinderpornografisches Material verbreitet zu haben. Trotz seiner Aussage, kein Smartphone zu besitzen, entdeckten die Beamten ein Gerät. Der Beschuldigte weigerte sich, dieses zu entsperren schlug um sich und versuchte, zu fliehen, wurde er letztlich von dem Beamten fixiert. Unter Zwang entsperrten diese dann mit dem Finger des Beschuldigten dessen Smartphone. Dagegen wiederum ging der Beschuldigte vor und bezog sich dabei auf § 113 Abs. 4 StGB. Demnach wäre ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn deren Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit sahen jedoch sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bremen und letztlich auch das OLG Bremen.

OLG erlaubt Zwangs-Entsperrung

Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings dennoch erfüllt sein. Es bedarf einer richterlich angeordneten Durchsuchung, welche die Sicherstellung elektronischer Geräte erfasst. Eine Verhältnismäßigkeit muss zudem gegeben sein - die Maßnahme muss also im Verhältnis zur schwere der Tat und der Relevanz der zu sichernden Beweise stehen. Das stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 StPO. Hier wird erlaubt, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Fingerabdrücken durchzuführen - das zwangsweise Entsperren des Smartphones wird als vergleichbare Maßnahme angesehen.

Kritik zum Beschluss

Der Jura-Professor Mohamad El-Ghazi hält die Entscheidung für falsch. In seinen Augen greift diese Maßnahme in die Grundrechte ein - für ihn besteht ein großer Unterschied zwischen der Abnahme von Fingerabdrücken zur Identifizierung und der zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones, welches er als "Datengoldschatz" bezeichnet. Er fordert vom Gesetzgeber eine klare Regelung, die eindeutig festlegt, wann die Polizei derartige Maßnahmen durchführen darf.
So sieht es auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Den Beschluss hält sie für "verfassungsrechtlich problematisch".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wo endet für Euch der Schutz der Privatsphäre, wenn schwerwiegende Straftaten im Raum stehen?
  • Seht Ihr eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Abnahme eines Fingerabdrucks und dem zwangsweisen Entsperren eines Smartphones?
  • Sollte neben Fingerabdrucksentsperrung auch eine biometrische erzwungen werden können?
Bild zum Beitrag
Ich finde den Beschluss richtig, weil... 52%
Ich finde, es benötigt klarere Regelungen, da... 25%
Ich halte generell nichts von dem Beschluss, denn... 14%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 9%
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Was würdet Ihr machen, wenn Ihr ungerechtfertigt ins Gefängnis kämet? Also für eine Tat, die Ihr nie begangen habt?

Würdet Ihr irgendwann gestehen, auch wenn die Tat nie begangen?!

ICH selber würde warscheinlich irgendwann alles nie gemachte gestehen, damit ich eher aus der Haft rauskäme.

Ist irgendwie der Wahnsinn, daß ich so denke.

Als unbescholtene Bürgerin, die o.k. auch mal Minirechtsbrüche verübt, nichts wofür man in Haft käme, bin schon ziemlich gesetztestreu , Geschwindigkeitsübertretungen u.ä.. Ungewollt, unbeabsichtigt schon mal Schwarzfahrerin, habe beim Tarifjungel nicht durchgeblickt, vermeide sogar deswegen! heute eher Öffis. Die sind eh nur sehr selten eine Option, aber bei den seltenen Fällen, wo sinnvoll, vermeide ich die mittlerweile auch, weil ich durch den Tarifjungel nicht durchsteige, echt schon Geld wegen "Schwarzfahren" los wurde.

O.K. alles keine wirklichen Verbrechen, bin sogar extrem friedlich, überdurchschnittlich!

Aber auch ich bin nicht zu 100% sicher bzgl. heftigerer Verbrechen, kenne sogar wenige Leute, die verurteilt wurden, wegen was, was sie sicher nicht begangen haben.

Habe keinen Kontakt zum wirklich kriminellen Mileau, aber habe schon gute Bekannte freigekauft und hätte das nicht! gemacht, wenn ich eine tatsächliche Schuld als warscheinlich angesehen hätte.

Und ja auch ich, absolut unbescholtene!!!! fast! gesetzestreue Bürgerin (außer Geschwindigkeitsüberschreitungen, geringer Schmuggel (z.B. Saatgut (aber auch da nur nichtinvasive!!!!!! Arten)- echt nur Zeugs, was objektiv keine Gefahr darstellt!) mache mir diesbezüglich Gedanken, mal für was verurteilt zu werden, was ich absolut nicht gemacht habe. Für meine wirklichen begangenen Gesetzesbrüche käme ich nie ins Gefängnis (-; Und ja, tatsächlich schon alles verjährt- mein Leben ist mittlerweile schon fast langweilig (-; Ich versuche sogar, mich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, weil das "überschreiten" echt teuer ist, bin zu arm dafür.

Gestehen wäre eigentlich echt gegen die Ehre, ABER ich könnte damit und auch mit angeblicher Reue Strafnachlass bekommen.

Wie seht Ihr das so?

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