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Sollte das Alter für Strafmündigkeit herabgesetzt werden?

Wien – Das Auffliegen durch die Polizei hat eine Kinder- und Jugendgang in Ostösterreich offenbar mitnichten daran gehindert, ihren kriminellen Aktivitäten weiter nachzugehen. Im vergangenen April hatte die Wiener Polizei bekanntgegeben, dass die Bande zu einem Gutteil ausgeforscht worden sei und den Verdächtigen 500 Straftaten nachgewiesen worden seien. Mittlerweile werden den Verdächtigen rund 1200 Taten in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland zur Last gelegt.

Die Gesamtschadenssumme bezifferte Polizeisprecherin Julia Schick mit knapp 500.000 Euro. Verdächtige sind demnach 44 teils unmündige Minderjährige. Sie sollen in unterschiedlicher Besetzung von Herbst 2023 bis Anfang Dezember 2024 Einbrüche verübt haben. Dabei liegt ein Schwergewicht der Taten auf Pkw-Einbrüchen, bei denen sie meist mit einem Nothammer die Dreiecksscheibe einschlagen und das Wageninnere plündern.

Etwa drei Viertel der Taten waren Pkw-Einbrüche, wobei es die Täter auch besonders auf Taxis abgesehen hatten. Laut einem Bericht des Kurier am Mittwoch plant die Innung, Hilfsgelder für betroffene Betreiber zur Verfügung zu stellen.

Sollte das Alter für Strafmündigkeit herabgesetzt werden?
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Keine Arbeitszeugnisse aus alter Tätigkeit – mache mir Sorgen, ob das Verständnis findet

Hallo zusammen,

ich habe eine Einladung zu einem Auswahlverfahren erhalten und mache mir jetzt Sorgen, ob mein potenzieller Arbeitgeber Verständnis für meine Situation hat.

Ich war früher als Kassierer in einem Edeka-Markt tätig, aber dieser Markt wurde inzwischen aufgekauft. Ich weiß leider nicht, wo sich der neue Standort befindet, und kann daher kein Arbeitszeugnis aus dieser Zeit vorlegen. Zudem ist das schon länger her.

Um das auszugleichen, habe ich angeboten, Arbeitszeugnisse aus anderen Tätigkeiten vorzulegen:

Ein Zeugnis aus einem Praktikum, das ich in der Firma meines Vaters gemacht habe.

Ein Zeugnis aus meiner Tätigkeit als Aushilfe in einem anderen Edeka-Markt.

Ich habe meinen potenziellen Arbeitgeber gefragt, ob das in Ordnung ist, und ob ich die Zeugnisse per E-Mail oder Post einreichen soll. Gleichzeitig habe ich betont, dass ich mich sehr darauf freue, ihn beim Auswahlverfahren von mir zu überzeugen und mein Bestes geben werde.

Was meint ihr? Sollte ich mir Sorgen machen, dass die fehlenden Unterlagen ein Problem darstellen? Oder wird der Arbeitgeber Verständnis haben, wenn ich ihm andere Nachweise anbiete und mich beim Einstellungstest besonders bemühe?

Danke für eure Meinungen!

Mach dir keine Sorgen solange du das Auswahlverfahren bestehst 100%
Mache dir Sorgen egal ob du das Auswahlverfahren bestehst 0%
Justiz, Verwaltung

Hilfe bitte?

Eure Meinung ich hab Angst das ich von der schuzflieg habt ihr irg welche Paragraphen die mir helfen können das da im Bild ist meine Geschichte

Ich musste nachsitzen. Zu diesem Nachsitzen bin ich auch erschienen. Es war das erste Mal, dass ich nachsitzen musste. Ich habe ein Aufgabenblatt erhalten, das ich nicht allein bearbeiten konnte. Das habe ich auch der Lehrerin, die das Nachsitzen leitete, angemerkt (sie konnte selbst kein Englisch, was schon mal fragwürdig ist). Daraufhin hat sie im Lehrerzimmer nach Hilfe gefragt, damit mir jemand helfen kann. Nach einiger Zeit kam dann, meiner Meinung nach, eine völlig unsympathische, grimmige Frau herein und schaute sich die Situation an. Sie sagte daraufhin: „Es ist nicht mein Problem, dass Sie die Aufgaben nicht bewältigen können, und ich musste meine Klassenlehrerin fragen. Die war allerdings nicht da.“

Ich habe ihr in einem relativ gemäßigten, aufmüpfigen Ton gesagt, was das hier sei, dass ich Aufgaben bekomme, die ich nicht selbstständig machen kann. Da sie wahrscheinlich keine Argumente mehr hatte, sagte sie, ich solle mich gerade hinsetzen, weil ich etwas breiter saß. Darauf antwortete ich: „Ich setze mich so hin, wie es mir passt. Es steht nicht in der Schulordnung, dass ich mich so hinsetzen muss, wie Sie es möchten.“

Danach hat sie gesagt: „Du bist hier nicht in ...“ (hab ich leider vergessen, was sie gesagt hat), „du bist hier beim Nachsitzen und musst dich gerade hinsetzen.“ Daraufhin antwortete ich: „Nennen Sie mir ein Gesetz, das ich das nicht darf.“ Ich habe dann gesagt: „Wir sind hier nicht im Nazi-Deutschland. Ich habe das Recht, mich so hinzusetzen, wie ich will, solange ich andere nicht behindere oder störe.“

Dann wurde sie noch wütender, drohte mir mit dem Zeigefinger und schrie mich an. Was genau sie gesagt hat, weiß ich leider nicht mehr. Ich fühlte mich in dieser Situation unwohl und bedroht. Dann sagte sie: „Ich bin Lehrerin, und Sie müssen auf mich hören.“ Tatsache war, dass sie ja nicht die Lehrerin war, die das Nachsitzen leitete, und uns die Hilfe verweigert hat. Daraufhin sagte ich genau: „SIE SIND HIER GAR NICHT. SIE LEITEN NICHT DAS NACHsitzen, und somit habe ich auch nicht auf Sie zu hören, da Sie nicht unsere Lehrerin sind.“

Danach hat sie gesagt, ich bekäme einen Eintrag dafür, und sie spricht mit meiner Klassenlehrerin.

Was habe ich zu erwarten?

Würdet ihr mir in dieser Situation recht geben?

Und wie könnte ich mich aus der Situation rechtlich befreien?

Ich bin kein Mensch, der aggressiv ist, aber diese Frau hat mich zum Kochen gebracht.

Ich bräuchte Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen.

Bitte beachte, dass solche Situationen sensibel behandelt werden sollten und es immer empfehlenswert ist, sich an eine Vertrauensperson oder rechtliche Beratung zu wenden, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.

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