Was, wenn die Rechtsmittelbelehrung in der Strafjustiz fehlt?

6 Antworten

§ 44 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung

 1War jemand ohne Verschulden verhindert, eine Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.

2Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist als unverschuldet anzusehen, wenn die Belehrung nach den § 35a Satz 1 und 2, § 319 Abs. 2 Satz 3 oder nach § 346 Abs. 2 Satz 3 unterblieben ist.


Rreinhard 
Beitragsersteller
 26.06.2025, 20:10

Aber für eine Fristverlängerung müsste dem Bürger vorher bewusst sein, dass er innerhalb einer Frist einlegen kann. Nicht jeder Bürger ist ein Jurist, der voll über seine Rechte informiert ist.

Geniesser866  26.06.2025, 20:12
@Rreinhard

Das ist gerade der Clou an § 44 StPO: Solange keine Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt ist, läuft die Rechtsmittelfrist nicht, d.h. man kann auch später noch Rechtsmittel einlegen.

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 44 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung
War jemand ohne Verschulden verhindert, eine Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist als unverschuldet anzusehen, wenn die Belehrung nach den § 35a Satz 1 und 2, § 319 Abs. 2 Satz 3 oder nach § 346 Abs. 2 Satz 3 unterblieben ist.

Womöglich bedarf es in dem Bescheid keiner Rechtsmittelbelehrung.


Rreinhard 
Beitragsersteller
 26.06.2025, 22:41

Die Rechtsmittelbelehrung ist aber in § 35a StPO ausdrücklich vorgeschrieben:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__35a.html


Deswegen verstehe ich nicht, dass das Unterlassen dieserr Belehrung keine juristischen Folgen haben sollte. Denn ohne Rechtsfolgen wegen Unterlassen der R.m.Belehrung des Bescheides kann man sich den 35a schenken.

superseegers  27.06.2025, 01:47
@Rreinhard

Schon vor fünf Stunden hat man Dir die Antwort dazu gegeben. Sie hat juristische Folgen. Du musst sie verstehen wollen.

schonen  27.06.2025, 05:14
@Rreinhard

Ich lese, dass es sich um eine Einstellung handelt: bist du denn in Rechten verletzt?

Denn der mäßig juristische gebildete Bürger hat von der unterlassenen Belehrung den Nachteil, dass er keine Rechtsmittel einlegen kann, wenn er nicht von seinen Rechten informiert wurde.

In solchen Fällen werden ggf. bestimmte Fristen nicht in Gang gesetzt und die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen verlängert sich oder es kann mit Hinweis darauf eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand erfolgen.

Ich sage es mal so: Ich glaube nicht dass eine fehlene Rechtsmittelbelehrung jemanden davon abhält bei Gericht anzurufen und sich da einen abzujammern... und da wird er dann erfahren, dass er Rechtsmittel einlegen kann und falls ja wo.


Rreinhard 
Beitragsersteller
 26.06.2025, 20:14

Der Bürger kann aber erst bei Gericht anrufen, wenn ihm bewusst ist, dass er nicht über Rechtsmittel belehrt wurde! Eine sehr bürgerunfreundliche Begründung.

BeviBaby  26.06.2025, 20:15
@Rreinhard
Der Bürger kann aber erst bei Gericht anrufen, wenn ihm bewusst ist, dass er nicht über Rechtsmittel belehrt wurde!

Nein, das kann er auch vorher. Sowas tun Bürger sehr gerne wenn ihnen eine Entscheidung (oder der Umstand dass noch keine erlassen wurde) nicht in den Kram passt.

Eine sehr bürgerunfreundliche Begründung.

Ich finde es eher unfreundlich gegenüber dem Bürger, dass du ihn anscheinend für grenzdebil hältst.

Rreinhard 
Beitragsersteller
 26.06.2025, 20:17
@BeviBaby

Es soll auch grenzdebile Bürger geben. Auch die haben das Recht, über ihre Rechte, konkret Rechtsmittel, informiert zu werden.

BeviBaby  26.06.2025, 20:18
@Rreinhard
Auch die haben das Recht, über ihre Rechte, konkret Rechtsmittel, informiert zu werden.

Da die meisten grenzdebilen Bürger allerdings ohnehin nicht verstehen, was ihnen da abverlangt wird, sondern einfach nur irgendwo anrufen oder ein Schreiben schicken von wegen 'Mag ich nicht!' läuft das aufs selbe raus.

Jemand, der nicht die geistigen Kapazitäten hat die Nummer des Gerichts rauszufinden und zu jammern hat auch nicht die geistigen Kapazitäten eine Rechtsmittelbelehrung zu verstehen.

Worum geht es in diesem Bescheid?

Formale Fehler können die rechtliche Wirkung eines Verwaltungsakts o.ä. beeinflussen. Eine Strafe für die ausstellende Behörde ist nicht vorgesehen.


Rreinhard 
Beitragsersteller
 26.06.2025, 20:15

Es geht um die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens. Da bin ich dagegen.

RobertLiebling  26.06.2025, 20:18
@Rreinhard

Bist du Beschuldigter oder hast du Anzeige/Strafantrag gestellt?

Worum ging es und mit welchem Paragraphen wird die Einstellung begründet?

Rreinhard 
Beitragsersteller
 26.06.2025, 20:30
@RobertLiebling

Ich hatte Strafanzeige gestellt. Zum Inhalt meiner Strafanzeige und der Begründung der Einstellung eines StA möchte ich öffentlich nicht näher eingehen.

Rreinhard 
Beitragsersteller
 27.06.2025, 17:54
@superseegers

Einstellungsbegründung: Es fehlte der Staatsanwältin konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat.
Wobei m.E.n. nach trotzdem eine Rechtsmittelbelehrung stattfinden muss.