Werden Täter nach einem Polizeischuss medizinisch versorgt?

13 Antworten

Ja, denn in Deutschland hat ausnahmslos jeder ein Anrecht auf eine angemessene medizinische Behandlung. Dieses Recht ergibt sich schon aus der Verfassung, da Grundrechte niemandem, auch den schlimmsten Verbrechern nicht, abgesprochen werden können. Nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), ist die Würde des Menschen unantastbar und sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes, hat jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversertheit. Im Strafrecht, gibt es die allgemeine Hilfeleistungspflicht nach §323c Strafgesetzbuch (StGB), wonach alle Bürgerinnen und Bürger dazu verpflichtet sind, Hilfe zu leisten. Ärzte und medizinisches Fachpersonal sind dazu verpflichtet, bei der Hilfeleistung ihre Kenntnisse und Fähigkeiten und zur Verfügung stehendes medizinisches Material zu benutzen. Medizinisches Fachpersonal unterliegt während seiner Berufsausübung darüber hinaus auch noch einer sogenannten Garantenstellung nach §13 StGB. Die Garantenstellung bedeutet, dass Straftatbestände, welche normalerweise nur durch eine aktive Handlung verwirklicht werden können, auch durch eine Unterlassung begangen werden können. So kann unter anderem eine Körperverletzung oder eine gefährliche Körperverletzung oder auch eine Tötung durch Unterlassung begangen werden. Wer eine Person zum Beispiel absichtlich schlechter versorgt und dieser beispielsweise absichtlich eine geringere Dosierung Schmerzmittel verabreicht, sodass diese noch unter (starken) Schmerzen leidet, der begeht eine Körperverletzung durch Unterlassung und kann hierfür genau wie für die aktive Tatbegehung mit einer Freiheitssrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer eine Person absichtlich versterben lässt, der begeht eine Tötung durch Unterlassung. Ärztinnen und Ärzte, legen noch einen Eid ab. Wenn sie gegen diesen verstoßen, kann ihnen die zuständige Ärztekammer ihre Approbation und damit ihre Berufserlaubnis entziehen.

Mfg


DiscoStu79  04.01.2025, 10:26

Also wäre es dann unterlassene Hilfeleistung,wenn der Täter niedergeschossen wird und die Beamten neben dran stehen bleiben und nichts unternehmen und der Täter dann verstirbt. Müssen sie erste Hilfe leisten oder nicht unbedingt....

NadjaX1970  19.01.2025, 15:10
@DiscoStu79
Also wäre es dann unterlassene Hilfeleistung, wenn der Täter niedergeschossen wird und die Beamten neben dran stehen bleiben und nichts unternehmen und der Täter dann verstirbt.

Ja, das wäre es.

Selbstverständlich wird der versorgt, das steht jedem zu und geschieht auch so.

Natürlich wird er medizinisch versorgt und kommt ins Krankenhaus. Und sobald er "wiederhergestellt" ist, kommt er in Haft und dann folgt ein Gerichtsverfahren. Das ist fair und Teil unseres Rechtsstaates. Es geht darum, einen Täter zu bestrafen und andere vor ihm zu schützen, nicht um Rache zu üben.

Bei dem Täter hier kommt mehrfacher versuchter Mord in Betracht, das bringt bei einer Verurteilung lebenslange Freiheitsstrafe mit sich. Mindestens.


Blumentopf08 
Beitragsersteller
 31.05.2024, 21:40

Na hoffentlich

LordofDark1981  07.06.2024, 03:41

Naja, Strafe von Rache abzugrenzen halte ich für reine Polemik und nicht haltbar.
Die medizinische Versorgung eines durch einen Polizeischuß Verletzten ergibt sich weniger aus dem Grundsatz "keine Rache üben zu wollen", sondern eher aus der Tatsache, dass jedem - auch einem Straftäter - das Recht auf körperliche Unversehrtheit und medizinische Versorgung als sich daraus ergebende Folge zusteht zum Ersten und zum Zweiten aus dem Grundsatz, dass jeder - bis zur rechtskräftigen Verurteilung durch ein Gericht - als Unschuldig zu gelten hat und daher eine - wie auch immer geartete - Rache schlichtweg nicht statthaft wäre - ungeachtet der Tatsache, dass unser Recht die Todesstrafe nicht kennt und daher ein "Verblutenlassen des mutmaßlichen - weil noch nicht verurteilten - Täters" keine vom Recht akzeptierte Sanktion für ein Fehlverhalten sein kann, wenn dieses noch durch adäquate Maßnahmen abgewendet werden kann.

Aus diesem Grund darf auch der durch einen Schuß auf der Flucht gestoppte Häftling nicht einfach zum Sterben liegen gelassen werden sondern muß medizinisch versorgt werden.

Meiner Meinung nach hat er es nicht verdient, noch am Leben zu bleiben oder ärztlich versorgt zu werden

Das ist deine Meinung.

Meine ist eine etwas andere. Die Polizei wollte ja den Menschen nicht schwer verletzen oder gar töten. Man hat es getan um zu vermeiden, dass er weitere Menschen schwer verletzt oder tötet. Es ist also im übertragenen Sinne Notwehr.

Abgesehen davon, dass es selbst in Hessen keine Todestrafe mehr gibt, hat die Polizei nicht das Recht zu entscheiden: "der war böse, der muss sterben" Straftaten zu ver oder beurteilen das ist die Aufgabe der Gerichte. Und das ist auch gut so, dass wir eine Gewaltenteilung haben.

ich wäre jetzt auch nicht dafür, dass jemand der hier angeschossen wurde behandelt wird wie ein BG Patient (Arbeitsunfall) oder ein privatversicherter, Wenn er nicht zufällig privatversichert ist.

d.h. in dem Fall die ganz normale Kassenleistung also verhindern dass er verblutet und so gut es eben geht, das Bein erhalten.

Mein Chef hat in Folge seines Sprunggelenkbruches etliche EAP (erweitere ambulante Physitherpie) so wie unzählige normale Physiorezepte erhalten. Außerdem drei BG SW Rehamaßnahmen (stationär) und andere therapien. Nebst Taxifarhten zur Behandlung. das ist eben versicherungsbedingt. als Kassenpatient wäre das alles nicht möglich gewesen.

Wie gesagt, als Kassen oder Sozialpatient eben die Grundversorgung! Der rest ist dann eben Shit happens.

aber NICHT! weil ich meine, dass er es verdient hat, dass das Bein nicht gerettet wird etc. sondern einfach, weil ich es nicht einsehe, dass neben den eh schon hohen Krankenkassenbeiträgen ich wenn ich mehr will extra bezahlen muss. d.h. BG Beiträge, die hier mein Chef für mich entrichtet, aber eben auch in den Lohn eingepreist sind. Mein Chef muss ja auch sehen, dass ich mehr geld verdiene als ich kriege.

dann fände ich es eben höchst unfäir, wenn so ein ja wie soll man sagen - Mensch, der in unser Sozialsystem nicht einen Cent einbezalt hat, auf Steuerkosten eine Premium Behandlung erhalten soll.

Grundversorgung ja! das steht ihm zu... alles andere ist m.E. optional

Übrigens: was anderes wäre es, wenn es unschuldige trifft. z.B. die Polizei schießt tatsächlich ohne Grund oder es steht jemand in der Schusslinie. HIER würde ich sagen, sollte dann die Versicherung der Polizei greifen und dem Opfer die best mögliche Behandlung zukommen lassen.

Ärtzte haben den hippokratischen Eid geschworen. Sie helfen den Menschen ohne Ansehen der Person und müssen das auch. Und es ist gut so. Es ist ein Zeichen von menschlicher Kultur. Kultur ist, wie man miteinander umgeht. Dabei spielt die Schwere der Verletzung und vielleicht auch die Erreichbarkeit des Verletzten eine Rolle und ob evtl. mehrere Ärzte vor Ort sind. Ausserdem kann der Arzt vor Ort nicht sofort wissen, wer Täter und Opfer ist. Er hilft also dem, seiner Einschätzung nach, schwerst Verletzten, der der Hilfe zuerst bedarf. Da ein Gewaltverbrecher in meinen Augen seinen Status als Mensch verliert, würde ich ihm als letzten helfen, falls die Tatsachen bekannt sind. Die Guten sollen leben, die Bestien sterben! Aber das ist meine Meinung. Sollte er die Aktion überleben, wird er, wie es unser Gesetz vorsieht angeklagt, verurteilt und bestraft, vielleicht abgeschoben. Ich würde hoffen, genau dahin, von wo er stammt. Und ich würde ihm sagen, wenn er nochmal in Deutschland aufkreuzt, wiederholen wir die Aktion. Ein klein wenig robuster. Am Ende aller Zeiten wird sich sein Herr und Meister, in der Hölle um ihm kümmern.


EnisLatskin  18.07.2024, 12:30

Kein Arzt schwört den hippokratischen Eid heutzutage noch. Behandlungspflicht gibt es nur bei Notfällen.

Aliha  09.07.2024, 20:14
Ärtzte haben den hippokratischen Eid geschworen.

Welcher Arzt hat diesen Eid geschworen? Hätte ein Arzt diesen Eid geschworen, könnte er nicht mehr praktizieren, da ihm fast alles verboten wäre.

Tutmosis  09.07.2024, 22:23
@Aliha

Stimmt. Verpflichtend ist weder er noch das Genfer Gelöbnis. Trotzdem hat ein Arzt Verpflichtungen.