Die Polizei terrorisiert mich mit Anrufen, obwohl ich auf schriftlichen Verkehr bestehe - was tun?
Die Geschichte klingt unglaubwürdig, aber bitte tun wir mal so als würde sie stimmen.
Es gab vor einigen Wochen einen Vorfall, in der die Polizei involviert war und es endete mit Strafanzeigen gegen den Täter von meiner Seite (die ich online stellen musste, weil die Polizisten es verweigerten) und einer ausführlichen Dienstaufsichtbeschwerde.
Seit gestern werde ich nun von der örtlichen Dienstelle zwischen ca. 09:00 bis 17:00 Uhr angerufen. Beim ersten Anruf habe ich bereits gesagt, dass ich entgegen der Beschwerde (da war ein Punkt zum Ankreuzen, glaube ich) doch nicht telefonisch Kontakt haben möchte, sondern alles schriftlich.
Der Polizist wollte das nicht akzeptieren und ich habe dann aufgelegt. Nun fühle ich mich ernsthaft von der Polizei telefonisch belästigt. Kann ich deren örtliche Nummer überhaupt blockieren und darf ich das? An wen kann ich mich wenden? Mein Vertrauen zu dieser Polizei ist gebrochen, daher möchte ich ungern telefonisch Kontakt haben, bevor mir was unterstellt wird oder Ähnliches.
Wie häufig hat denn die Dienststelle jetzt insgesamt angerufen?
14 mal gestern, Heute 2
6 Antworten
Es ist nicht unüblich, Beschwerden auf dem telefonischen Wege zu klären. Nach Eingang der Beschwerde werden Details geklärt, z.T. durch Nachfrage bei Beschwerdeführer. Dann müssen sich die Beamten äußern. Danach ist die Rücksprache mit dem Beschwerdeführer vorgesehen.
Am einfachsten ist natürlich der persönliche Kontakte zwischen Beschwerdeführer und Bearbeiter bei der Polizei. Das ist der schnellste und unkompliziertes Weg, man kann ins Detail gehen, man kann Nachfragen beantworten.
Wenn Du Dich dem verweigert stellt sich mir die Frage was Du jetzt erwartest. Was soll Deiner Meinung nach jetzt mit der Beschwerde geschehen?
Auf die Idee, dass man es gut mit dir meinst, weil du gerade mit Vollgas gegen deine selbst erbaute Mauer fährst, kommt dir nicht?
Ist denn ein Fehlverhalten der Polizei unbestreitbar? Wer sagt das? Ist das objektiv? Oder doch subjektiv?
Vielleicht sagt sich da jemand, wir regeln das gütlich, weil es sonst für dich übel werden könnte? Vielleicht wird es zum Bumerang und der knallt dir direkt vorn Kopp!
Gruß S.
Du darfst gerne die Anrufe protokollieren und immer nachfragen, wer genau dich anruft und jedes mal darauf hinweisen, dass du nicht willst, dass sie anrufen und dass diese Informationen ihnen eigentlich vorliegen müsste, sofern sie wirklich bei der Polizei sind und nicht nur Stalker, die Scherzanrufe machen. Bei Häufung darfst du gerne einen Anwalt damit beauftragen, einen Strafantrag wegen Stalkings und Belästigung sowie weitere Beschwerden bei den höheren Polizeistellen auf den Weg zu bringen.
Dann stelle eine Beschwerde an die nächsthöhere Stelle.
Ansonsten Anwalt
Oder geh persönlich hin.
Btw: Die Geschichte klingt absurd - der Terrorteil zumindest.
Du kannst dich an den Großen Huitzlipochtli wenden. Den gibt es zwar nicht, aber wir tun einfach so, als ob.