Inwiefern gibt es eine Einweisung in geschlossene Psychiatrie wegen wiederholter Beleidigung per Email?
- Keine Androhungen.
- Keine Gefahr für Leib und Leben.
- Kein Stalking im realen Leben. Nur per Email.
4 Antworten
Ist das jetzt deine hundertste oder schon (gefühlt) die zweihundertste Frage zum immer gleichen Thema.
Daher auch die wiederholte Antwort, die du ja wieder ignorierst, weil etwas darin stehen könnte, das dir einfach nicht passt........
Wenn du jahrelang die Personen und das Unternehmen auf das Übelste drangsaliert hast und 1) der Gutachter zu deiner Psychose der Meinung ist, dass von dir eine Gefährdung für die Allgemeinheit ausgehen dürfte, und 2) das Gericht nach einer objektiven Beurteilung dem zustimmt, dann, ja dann, kommt man auch in eine entsprechende Einrichtung. Das ist eine Einzelfallprüfung deines Falles, pauschale Antworten gibt es nicht!
Aber, wie aus anderen Fragen hervorgeht, wurde dir das nicht schon angedroht?
Und, mal anders gefragt, was hast du noch nicht beantwortet bekommen?
Also weißt du doch genau woran es liegt und fragst weiterhin scheinheilig nach Ausreden.
Wie wäre es wenn du dazu stehst, dich aufrichtig entschuldigst und versuchst die angerichtete Misere wieder zu glätten. Das hilft mehr als nach Ausflüchten zu suchen, vor allem beim Richter.
Wiederholter Betrug, besonders von Krankenhäusern, stellt aber kein Bagatelldelikt mehr dar.
Ein Verhalten, bei dem immer wieder gegen unsere Rechtsordnung verstoßen und Gesetze und rechtliche Bestimmungen missachtet werden, ist ebenfalls nicht mehr unerheblich.
Deswegen ist diesmal Schluss mit lustig.
Halte ich für eher unwahrscheinlich. Nachdem da gewisse Probleme mit der Einfriedung anzunehmen sind, wäre das zumindest ne zielführende Maßnahme.
Keine Androhungen.
Das stimmt ja so nicht.
Androhungen von Gewalt (jemandem die Nase brechen wird hierzulande als solche betrachtet!) gab es mehr als einmal.
Auch das andere, was ich hier nicht weiter ausführen möchte.
Alles liegt als Screenshot der Staatsanwaltschaft vor.
Es wäre zumindest richtig für den Täter.
Du hast Wuensche, dass ich Strafe kriege, daher antwortest du immer entsprechend. Jurafuchs bleibt eher neutral.
Ich beurteile die Sachlage. Und nach dieser solltest du dringend bestraft werden.
Unterbringung ist nur bei erheblichen Taten. Mitterle Kriminalität.
Gefordert ist die Erwartung künftiger „erheblicher rechtswidriger Taten“. „Erheblich“ meint Delikte mindestens mittlerer Kriminalität, die den Rechtsfrieden empfindlich stören; bloße Beleidigungen gelten laut ständiger BGH-Rechtsprechung als Bagatelltaten und scheiden damit aus.
Du weißt es doch sowieso besser, weshalb sollte man noch inhaltlich mit dir diskutieren:-)
Wenn man bis jetzt keine UHaft hatte, dann reicht es sicher nicht fuer Unterbringung aus.
Bei einer Gefahr gibt es Uhaft.
Gefordert ist die Erwartung künftiger „erheblicher rechtswidriger Taten“. „Erheblich“ meint Delikte mindestens mittlerer Kriminalität, die den Rechtsfrieden empfindlich stören; bloße Beleidigungen gelten laut ständiger BGH-Rechtsprechung als Bagatelltaten und scheiden damit aus.