Anwalt nervt mich seit Tagen
Hallo, ich habe Stress mit einer Firma, mit der es eine lange Vorgeschichte gibt. Aus Wut und emotionalen Gründen habe ich einmal 'Ihr Vollidioten und Betrüger' gesagt, danach aber nie wieder. Nun haben sie einen Anwalt eingeschaltet, der sehr aufdringlich ist. Es handelt sich um eine 59-jährige Anwältin mit schlechten Bewertungen, die Schadensersatz fordert WEGEN 1 MAl der satz??? und möchte, dass ich ein Schriftstück unterschreibe. Das lehne ich jedoch ab, weil angeblich Wiederholungsgefahr bestehen soll. Das finde ich absurd. Schließlich könnte dann jeder wegen einer einmaligen Aussage belangt werden. Was kann ich tun? Langsam nervt mich das Ganze SEIT MONATEN GEHT DAS SOOOO 200 Euro anwaltskosten und 100 euro an die firma xD haha
4 Stimmen
9 Antworten
Auch eine einmalige Beleidigung bleibt eine Beleidigung. Und selbstverständlich besteht die Gefahr, dass du sie wiederholst.
Wenn du die Unterlassungserklärung nicht unterschreibst, MUSS man ja davon ausgehen, dass du das weiter machen willst.
Seine "Wut und Emotionen" sollte man im Griff haben. Das lernt man eigentlich im Elternhaus oder spätestens im Kindergarten.
"Unterlassungserklärung: Es ist ratsam, keine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese oft weitreichende Verpflichtungen enthält, wie die Zahlung von Vertragsstrafen im Wiederholungsfall.
Wo ist das Problem hierbei wenn du es ohnehin nicht wiederholen möchtest?
Wo ist das Problem hierbei wenn du es ohnehin nicht wiederholen möchtest? dann aktzeptierst du die strafe und ist ein schuldgeständnis und dann könne die dich verklagen auf schadenersatz
es ist keine strafe, es ist eine Abmahnung und bezahlen muss man nur die Anwaltskosten sofern nicht zusätzlich Schadensersatz geltend gemacht wird. Natürlich ist es auch ein Schuldeingeständniss... es gibt ja die Schuld.
und dann könne die dich verklagen
verklagt wird man vor allem wenn man nicht unterschreibt, auf unterlassung.
verklagt wird man vor allem wenn man nicht unterschreibt, auf unterlassung. dann sollen die mich verklagen gerichte beschäftigen sich net um solche lächerlichen aussagebn xD
Manchmal will der Staatsanwalt aber auch ein Exempel statuieren. Wehret den Anfängen
doch, gerichte kümmern sich um jede menge solche dinge. Das ist Zivilrecht, wenn die Klagegebühr eingezahlt wird wird auch verhandelt.
Beleidigung und Verleumdung ist eine Strafsache. Nach einer ANZEIGE beschäftigt sich damit der Staatsanwalt.
geschädigter ist eine Firma, juristische Personen kann man nicht beleidigen im sinne der Ehrverletzung. Der Anwalt hat ihn zivilrechtlich abgemahnt, Konsequenz wäre eine Unterlassungsklage/schadensersatzklage.
Ist sehr lächerlich, das eine Firma wegen so etwas so ein Fass öffnet, da ist die Firma auch nicht sonderlich schlau…
Schließlich könnte dann jeder wegen einer einmaligen Aussage belangt werden.
Wenn die beleidigend oder Rufschädigend ist, dann kann man das auch. Beleidigungen und in diesem Falle vermutlich auch eine Verleumdung stehen nicht umsonst unter Strafe.
Lass dich anwaltlich beraten.
Eine Unterlassungserklärung ist aber jetzt nichts, was ich dahingehend so absurd fände. Ob der Schadenersatz seine Grundlage hat wird dir ein Anwalt dazu sagen können.
also wenn ich denen sage privat wo keiner ist betrüger ist das rufschädent
In welchem Kontext du das gesagt hast, hast du oben nicht erwähnt. Fakt ist aber, dass du es gesagt HAST und wohl auch vor anderen Leuten und nicht in deinem stillen Kämmerlein.
Klar, dass die Firma dann entsprechend reagiert...
ich habe es privat gesagt wo keiner da war ich und der chef
Man muss sich nicht als Betrüger bezeichnen lassen. Selbstverständlich ist das eine Beleidigung. Auch wenn KEIN Dritter anwesend ist.
aber die anzeige die er mir gemacht hat wurde eingestellt
Anwalt einschalten.
Die Firma darf aber bei Beleidigung durchaus eine Anzeige erstatten und einen Anwalt einschalten.
Geh zu diesem hin und kote ihm auf den Schreibtisch und uriniere ihm seinen Büroteppich voll👍
Zunächst einmal musst und brauchst du die Beantworter deiner Frag nicht beleidigen!
Wahrscheinlich bist du dort schon häufiger aufgefallen und die "Beleidigung" ist nur die Spitze.
Unterschreibe nichts und warte ab. Mit sowas beschäftigen Gerichte sich nicht; solch Verfahren werden im Vorfeld gegen ein Bußgeld eingestellt.
"Wahrscheinlich bist du dort schon häufiger aufgefallen"
Nicht nur da .....
Wenn du die Unterlassungserklärung nicht unterschreibst, MUSS man ja davon ausgehen, dass du das weiter machen willst. nein quelle "Unterlassungserklärung: Es ist ratsam, keine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese oft weitreichende Verpflichtungen enthält, wie die Zahlung von Vertragsstrafen im Wiederholungsfall. Stattdessen könnte eine modifizierte Unterlassungserklärung in Betracht gezogen werden, um die Risiken zu minimieren. Diese sollte jedoch unbedingt in Absprache mit einem Anwalt erstellt werden"