Anwalt nervt mich seit Tagen

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9 Antworten

Auch eine einmalige Beleidigung bleibt eine Beleidigung. Und selbstverständlich besteht die Gefahr, dass du sie wiederholst.

Wenn du die Unterlassungserklärung nicht unterschreibst, MUSS man ja davon ausgehen, dass du das weiter machen willst.

Seine "Wut und Emotionen" sollte man im Griff haben. Das lernt man eigentlich im Elternhaus oder spätestens im Kindergarten.


Leon1990AA98 
Beitragsersteller
 02.11.2024, 14:40

Wenn du die Unterlassungserklärung nicht unterschreibst, MUSS man ja davon ausgehen, dass du das weiter machen willst. nein quelle "Unterlassungserklärung: Es ist ratsam, keine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese oft weitreichende Verpflichtungen enthält, wie die Zahlung von Vertragsstrafen im Wiederholungsfall. Stattdessen könnte eine modifizierte Unterlassungserklärung in Betracht gezogen werden, um die Risiken zu minimieren. Diese sollte jedoch unbedingt in Absprache mit einem Anwalt erstellt werden"

BeviBaby  02.11.2024, 14:45
@Leon1990AA98
 "Unterlassungserklärung: Es ist ratsam, keine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese oft weitreichende Verpflichtungen enthält, wie die Zahlung von Vertragsstrafen im Wiederholungsfall.

Wo ist das Problem hierbei wenn du es ohnehin nicht wiederholen möchtest?

Leon1990AA98 
Beitragsersteller
 02.11.2024, 14:45
@BeviBaby

Wo ist das Problem hierbei wenn du es ohnehin nicht wiederholen möchtest? dann aktzeptierst du die strafe und ist ein schuldgeständnis und dann könne die dich verklagen auf schadenersatz

geheim007b  03.11.2024, 12:10
@Leon1990AA98

es ist keine strafe, es ist eine Abmahnung und bezahlen muss man nur die Anwaltskosten sofern nicht zusätzlich Schadensersatz geltend gemacht wird. Natürlich ist es auch ein Schuldeingeständniss... es gibt ja die Schuld.

und dann könne die dich verklagen

verklagt wird man vor allem wenn man nicht unterschreibt, auf unterlassung.

Leon1990AA98 
Beitragsersteller
 03.11.2024, 12:12
@geheim007b

verklagt wird man vor allem wenn man nicht unterschreibt, auf unterlassung. dann sollen die mich verklagen gerichte beschäftigen sich net um solche lächerlichen aussagebn xD

DerHans  03.11.2024, 12:30
@Leon1990AA98

Manchmal will der Staatsanwalt aber auch ein Exempel statuieren. Wehret den Anfängen

geheim007b  03.11.2024, 12:52
@Leon1990AA98

doch, gerichte kümmern sich um jede menge solche dinge. Das ist Zivilrecht, wenn die Klagegebühr eingezahlt wird wird auch verhandelt.

DerHans  03.11.2024, 12:52
@geheim007b

Beleidigung und Verleumdung ist eine Strafsache. Nach einer ANZEIGE beschäftigt sich damit der Staatsanwalt.

geheim007b  03.11.2024, 12:54
@DerHans

geschädigter ist eine Firma, juristische Personen kann man nicht beleidigen im sinne der Ehrverletzung. Der Anwalt hat ihn zivilrechtlich abgemahnt, Konsequenz wäre eine Unterlassungsklage/schadensersatzklage.

Ist sehr lächerlich, das eine Firma wegen so etwas so ein Fass öffnet, da ist die Firma auch nicht sonderlich schlau…

Schließlich könnte dann jeder wegen einer einmaligen Aussage belangt werden.

Wenn die beleidigend oder Rufschädigend ist, dann kann man das auch. Beleidigungen und in diesem Falle vermutlich auch eine Verleumdung stehen nicht umsonst unter Strafe.

Lass dich anwaltlich beraten.

Eine Unterlassungserklärung ist aber jetzt nichts, was ich dahingehend so absurd fände. Ob der Schadenersatz seine Grundlage hat wird dir ein Anwalt dazu sagen können.


Leon1990AA98 
Beitragsersteller
 02.11.2024, 14:39

also wenn ich denen sage privat wo keiner ist betrüger ist das rufschädent

BeviBaby  02.11.2024, 14:47
@Leon1990AA98

In welchem Kontext du das gesagt hast, hast du oben nicht erwähnt. Fakt ist aber, dass du es gesagt HAST und wohl auch vor anderen Leuten und nicht in deinem stillen Kämmerlein.

Klar, dass die Firma dann entsprechend reagiert...

Leon1990AA98 
Beitragsersteller
 02.11.2024, 14:47
@BeviBaby

ich habe es privat gesagt wo keiner da war ich und der chef

DerHans  02.11.2024, 14:49
@Leon1990AA98

Man muss sich nicht als Betrüger bezeichnen lassen. Selbstverständlich ist das eine Beleidigung. Auch wenn KEIN Dritter anwesend ist.

Leon1990AA98 
Beitragsersteller
 03.11.2024, 12:08
@DerHans

aber die anzeige die er mir gemacht hat wurde eingestellt

Anwalt einschalten.

Die Firma darf aber bei Beleidigung durchaus eine Anzeige erstatten und einen Anwalt einschalten.


Zunächst einmal musst und brauchst du die Beantworter deiner Frag nicht beleidigen!

Wahrscheinlich bist du dort schon häufiger aufgefallen und die "Beleidigung" ist nur die Spitze.

Unterschreibe nichts und warte ab. Mit sowas beschäftigen Gerichte sich nicht; solch Verfahren werden im Vorfeld gegen ein Bußgeld eingestellt.


Panamacity3  02.11.2024, 17:17

"Wahrscheinlich bist du dort schon häufiger aufgefallen"

Nicht nur da .....