Anwaltskosten?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Nein 100%
Ja 0%

4 Antworten

Nein

Kommt der Rechtsstreit vor Gericht, werden die zuvor entstandenen außergerichtlichen Gebühren angerechnet.

IIm Grundsatz ist die mündliche Beratung günstiger als wenn der Anwalt die Interessen des Mandanten schriftlich wahrnimmt, etwa wenn er die Gegenseite auffordert zu zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

kommt darauf an, mich hat ein BRief 300 gekostet, das ganze Verfahren anfahrt usw habe ich gewonnen und somit musste ich nichts weiter bezahlen.

Kommt auf den Anwalt und den Sachverhalt an und das was im Namen des Volkes gesprochen wird.

User200578tr 
Fragesteller
 20.06.2021, 13:30

Und dein Termin? Was hat der gekostet?

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Sabor111  20.06.2021, 13:37
@User200578tr

termin halbe stunde plus ein brief schreiben 300 Euro.

Beim Anwalt.

Oder meinst du den Gerichtstermin? Die sind wenn man sie zahlen muss, immer sehr teuer!

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Nein

Nein, die Anwaltskosten werden nach gesetzlichem Kostenplan abgerechnet. Es kann auch einzelne Leistungen geben, die er mit Dir persönlich abrechnet, z.B. wenn er nur ein Schreiben für Dich fertigt, Du ihn aber nicht eine Prozeßvollmacht erteilst.

Nein

Ursprünglich gab es einen Prozesstarif. Wenn du 15.000 Euro Streitwert hast und er einen Brieg schreibt ist das Stufe 1 und kostet sag mal 500 Euro+Auslagen. Vor Gericht ist es dann Stufe 2 und kostet 1500. In Berufung ist Stufe 3 und kostet 2500.

So ist etwa läuft das. Eigentlich ist auch das Erstgespräch schon Stufe 1