Anwaltskosten Verkehrsunfall?

2 Antworten

Was der Unfallgegner versucht, von deiner Versicherung zu bekommen, muss dich gar nicht kümmern, nachdem die Polizei den Fall bereits aufgenommen hat und die Versicherungen informiert sind.

Gegenüber dem Unfallgegner hast du keinerlei Mitwirkungspflicht und deine Versicherung wird sich selbstverständlich an das Unfallprotokoll der Polizei halten.

Mach dir keine Sorgen

Der Anwalt rechnet bei Dir ab. Du beauftragst ihn. Rechtschutzversicherung scheinst Du ja nicht zu haben. Der Anwalt wird auch seine Kosten beim Gegner (gerichtlich wie außergerichtlich) geltend machen. Dann bekommst Du sie, für den Fall, dass Du erfolgreich bist, zurück. Aber, wie gesagt, erst mal zahlst DU den Anwalt.

Wenn es so ist, wie Du schreibst, und es für die Versicherung ein klarer Fall ist, dann würde ich das aber erst mal durch diese regeln lassen und, falls sich das Problem nicht lösen sollte, erst dann einen Anwalt einschalten.