Anwaltskosten (nicht Unfallveursacher)?

5 Antworten

Die gegnerische Versicherung muss doch alles bezahlen oder nicht ?

Das hängt von der Situation ab (Schuldfrage/Zahlungsverweigerung).

Bei einem Unfall mit einem klaren Schuldigen zahlt also die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Anwaltskosten des Unfallopfers.
Machen Sie im Zuge der Schadensregulierung von einem Verkehrsunfall Rechtsanwaltskosten geltend, obwohl der Unfallverursacher seine Schuld voll und ganz eingestanden hat und begleicht die Versicherung alle Forderungen anstandslos, muss sie die Anwaltsgebühren nicht bezahlen.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/anwaltskosten-verkehrsunfall/

ich habe das ganze an einem Anwalt weiter geleitet und dieses hat mir nach mehreren Anschreiben an Gegner ...

und was waren die Antworten? er wird dir einen Grund genannt haben.

anscheinend ist die Schuld nicht einwandfrei geklärt.

Zuerst muss ein Verfahren eingeleitet werden, bei dem es um die Klärung geht, wer Schuld ist. Wenn der Gegner schuld ist, muss seine Versicherung zahlen.

Also wahrscheinlich hast du schon mal mindestens 20% Schuld. Vor Gericht kann es noch einiges kommen, zB ein Sachverständiger, der kostet schon mal 1500€ die du vorstrecken darfst falls du klagst etc. Ein geladener Zeuge sind auch gleich mal 100€

Die gegnerische Versicherung muss nicht alles bezahlen. Deine Anwaltskosten zum Beispiel nur dann, wenn der Sachverhalt strittig ist.

So ganz automatisch würde ich übrigens nicht von einer 100% Schuld des Unfallgegners ausgehen. Meist bekommt auch die vermeintlich unschuldige Seite 25% aufgrund der Gefährdungshaftung aufgedrückt. Damit bleiben natürlich dann auch 25% deiner Anwaltskosten bei dir.