Kann man jemanden, der Leistungen nicht bezahlen will, wegen Betrugs verklagen?
Ich habe eine Rechnung, der eine vertragliche Vereinbarung zu Grund liegt, nicht bezahlt bekommen..Ein einklagen ist nicht möglich, da die Gerichts und Anwaltskosten nicht bezahlbar sind.
11 Antworten

Ich habe eine Rechnung, der eine vertragliche Vereinbarung zu Grund liegt, nicht bezahlt bekommen..
Dann steht dir der Rechtsweg offen.
Ein einklagen ist nicht möglich, da die Gerichts und Anwaltskosten nicht bezahlbar sind.
Dann wirst du dein Geld auch nicht bekommen. Selbst eine Anzeige aufgrund des Verdachts des Eingehungsbetruges gem. § 263 StGB würde dir hier wenig nützen, da du deinen Schaden trotzdem zivilrechtlich durchsetzen müsstest. Zu bedenken wäre zudem, dass - solltest du deine Anzeige nicht begründen können - du dich dem Gegner gegenüber schadenersatzpflichtig machen würdest.

Kann man durchaus machen.
Ob am Ende eine Verurteilung steht, ist aber fraglich.
Und das Geld bekommst du auf diesem Wege auch nicht.

Ja, wenn es sich um Eingehungsbetrug handelt.

Wenn es einen Vertrag gibt, hast Du Anspruch auf das Geld. Nach dem Gesetz musst Du dem Anderen eine Mahnung erteilen. Wenn er immer noch nicht zahlt, kannst Du deine Leistung zurückverlangen. Alternativ kannst Du das Geld auch vor Gericht einklagen, wenn Du Dir sicher bist, dass Du den Prozess gewinnen wirst. Denn der Verlierer muss die Gerichtsprozesskosten aufbringen.

Zumal ich doch auf solchen Kosten sitzen bleibe wenn da nichts zu holen ist.
Da bringt mir das klagen auch nichts.

Du machst Verträge über fünfstellige Summen, aber sparst an der entsprechenden rechtlichen Absicherung?

Wegen Betrug vermutlich nicht, kommt drauf an.
Aber, anzeigen, nicht verklagen. Klagen sind zivilrechtlich, bei Straftaten ist der Staat der Kläger.
Bei einer Anzeige bekommst du dein Geld nicht wieder der andere bekommt nur eine Strafe.
Ja, aber die geldlichen Vorleistung sind enorm., bei € 52.000,-