Ja, von der Theorie habe ich auch schon gehört. Möglich wäre es.

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Die Gesetze sind teilweise verschieden, aber es gibt ja durchaus eine gemeinsame römische Rechtstradition. Einer unserer Juraprofessoren kommt auch aus dem europäischen Ausland. Gesetze ändern sich eh ständig, weshalb der Stoff, den man im Studium lernt, doch sowieso nicht für das ganze Leben ausreicht und man sich ständig weiterbilden muss. Wichtiger ist, dass man die juristische Denkweise beherrscht und subsumieren kann.

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Dass die Präsidialkabinette DER Grund für das Scheitern der Weimarer Republik waren, würde ich jetzt nicht sagen. Da spielten mehr Ursachen eine Rolle. Problem dieser Kabinette war aber, dass sie parlamentarisch nicht legitimiert waren und es im Rahmem der Krisenbewältigung der Weltwirtschaftskrise 1929 keine Kooperation zwischen Reichstag und Regierung gab. Auch demokratiefeindliche Stimmungen wurden durch diese Handlungsunfähigkeit bestärkt, was vor allem der NSDAP und der KPD Wähler zutrieb.

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Unser Universum basiert auf objektiven, naturwissenschaftlichen Gesetzen. Daher wäre es möglich, dass innerhalb dieses Raums auch objektives Naturrecht existiert. Fraglich ist allerdings, ob wir das überhaupt bestimmen können, da jeder Mensch teilweise eigene moralische Vorstellungen besitzt und daher induktive Schlüsse nicht weiterführen. Es müsste sich uns der göttliche Schöpfer selbst offenbaren, damit wir wüssten, was Naturrecht ist. Das halte ich für sehr unwahrscheinlich ;)). Nietzsche hat übrigens mal einen vernichtenden Aufsatz geliefert, warum Naturrecht nicht existiert - sehr lesenswert!

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Ja, wenn Dir das Geld zur völlig freien Verfügung gegeben wurde, kannst Du Dir damit kaufen, was Du möchtest (§ 110 BGB).

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Nö, wenn er 13 ist, ist er noch nicht strafmündig. Das rechtfertigt sein Verhalten aber natürlich nicht und evtl. wird da , wenn sich das wiederholt, mal das Jugendamt draufschauen.

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Ja, je nach Art der Drohung kommt eine Nötigung (§ 240 StGB) oder eine Erpressung (§ 253 StGB) in Frage. Übrigens ist schon der Versuch strafbar.

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Hört sich tatsächlich etwas seltsam an, ist aber wohl noch im Rahmen. Wegen eventueller Gewährleistungspflichten /Gefahrübergang / etc. empfiehlt es sich allerdings, den Erhalt wirklich nur zu bestätigen, wenn man das Auto auch schon erhalten hat.

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Nein, üblicherweise vermitteln diese Internetseiten lediglich Kaufverträge zwischen Kunde und Händler und können daher auch nicht für Vertragsverletzungen haftbar gemacht werden (MMOGA schließt das z.B. in § 5.5 AGB aus). Teilweise gab es auch schon Gerichtsurteile, die z.B. Amazon gezwungen haben Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen von Händlern zu zahlen. Das ist aber, glaube ich, noch nicht einheitlich geregelt. Im Zweifel in die AGB schauen.

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Klar. Wenn ein Schaden entstanden ist, bist Du verpflichtet Schadensersatz zu zahlen.

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Nein, sogar im Gegenteil: Frauen sind häufig religiöser als Männer. Dass die großen Religionen männlich dominiert sind bzw. waren, dürfte eher an historischen patriarchalischen Strukturen liegen.

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Üblicherweise sollten mit diesen Hinrichtungsmethoden potentielle Nachahmer abgeschreckt werden. Auch die Schwere des Verbrechens spielte eine enorme Rolle für die Art der Hinrichtung. Besonders grausam wurden z.B. Verräter hingerichtet, da sie nach damaligen Verständnis besonders verwerfliche Verbrechen gegen die Nation oder den König begangen hatten.

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Wenn es einen Vertrag gibt, hast Du Anspruch auf das Geld. Nach dem Gesetz musst Du dem Anderen eine Mahnung erteilen. Wenn er immer noch nicht zahlt, kannst Du deine Leistung zurückverlangen. Alternativ kannst Du das Geld auch vor Gericht einklagen, wenn Du Dir sicher bist, dass Du den Prozess gewinnen wirst. Denn der Verlierer muss die Gerichtsprozesskosten aufbringen.

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