Muss man sich vor Gericht selbst belasten?

10 Antworten

Nein, muss man nicht. Darüber wird man auch vor Gericht aufgeklärt.

Nein, niemals.


BBasti89M  27.06.2025, 13:47

Und wenn man als Zeuge geladen wurde, obwohl man selbst die Tat begangen hat, für die gerade ein unschuldiger vor Gericht steht?

BBasti89M  27.06.2025, 13:51
@ZaoDaDong

aber man darf auch die Aussage nicht verweigern, oder wenn man es doch darf, dann wissen die nicht, dass man es darf.

ZaoDaDong  27.06.2025, 13:52
@BBasti89M

Man darf die Aussage verweigern, wenn man sich dadurch selbst belasten würde. Auch als Zeuge.

wiki01  27.06.2025, 13:52
@BBasti89M

Wurscht. Niemand muss sich selbst belasten, einer Straftat bezichtigen. Als Beschuldigter muss man nicht einmal die Wahrheit sagen, nur darf man mit einer Aussage andere fälschlich belasten. Man darf einfach sagen: Dazu sage ich nichts.

BBasti89M  27.06.2025, 13:54
@wiki01

Das mag sein, aber solange einen die Justiz für unschuldig an der Haupttat hält, sollte man doch Ärger bekommen, oder?

wiki01  27.06.2025, 13:57
@BBasti89M

Man bekommt keinen Ärger dafür, dass man sich auf sein Aussageverweigerungsrecht beruft.

NaIchHalt09  27.06.2025, 14:14
@BBasti89M

Wenn man dann das Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nimmt und nicht mit dem Zeugen verwandt ist bedeutet das, dass man im Prinzip die Tat gesteht.

wiki01  27.06.2025, 14:19
@NaIchHalt09

Nein, man gesteht gar nichts, denn eine Tatbeteiligung muss zweifelsfrei bewiesen werden. Eine Aussage berechtigt zu verweigern ist kein Beweis.

NaIchHalt09  27.06.2025, 14:20
@wiki01

Und wie weist man die Berechtigung nach, wenn kein Verwandtschaftsgrad besteht?

wiki01  27.06.2025, 14:26
@NaIchHalt09

Ich muss gar nichts nachweisen

Ich sage einfach, dass ich mich auf §52 StPO berufe und dazu nichts weiter aussagen werde.

BBasti89M  27.06.2025, 14:52
@NaIchHalt09

theoretisch tappen die dann im dunkeln dessenbezüglich, welcher Tat man als Aussageverweigerer sich schuldig fühlt.

Als Beklagter braucht man sich nicht zu belasten.

Nein, muss man nicht.

Als Beschuldigter darf man sogar lügen.