Muss man sich vor Gericht selbst belasten?
Gruß Tubaboy RK
10 Antworten
Nein, muss man nicht. Darüber wird man auch vor Gericht aufgeklärt.
Nein, niemals.
aber man darf auch die Aussage nicht verweigern, oder wenn man es doch darf, dann wissen die nicht, dass man es darf.
Man darf die Aussage verweigern, wenn man sich dadurch selbst belasten würde. Auch als Zeuge.
Wurscht. Niemand muss sich selbst belasten, einer Straftat bezichtigen. Als Beschuldigter muss man nicht einmal die Wahrheit sagen, nur darf man mit einer Aussage andere fälschlich belasten. Man darf einfach sagen: Dazu sage ich nichts.
Man bekommt keinen Ärger dafür, dass man sich auf sein Aussageverweigerungsrecht beruft.
Wenn man dann das Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nimmt und nicht mit dem Zeugen verwandt ist bedeutet das, dass man im Prinzip die Tat gesteht.
Nein, man gesteht gar nichts, denn eine Tatbeteiligung muss zweifelsfrei bewiesen werden. Eine Aussage berechtigt zu verweigern ist kein Beweis.
Und wie weist man die Berechtigung nach, wenn kein Verwandtschaftsgrad besteht?
Ich muss gar nichts nachweisen
Ich sage einfach, dass ich mich auf §52 StPO berufe und dazu nichts weiter aussagen werde.
theoretisch tappen die dann im dunkeln dessenbezüglich, welcher Tat man als Aussageverweigerer sich schuldig fühlt.
Nein. Ganz im Gegenteil.
Als Beklagter braucht man sich nicht zu belasten.
Nein, muss man nicht.
Als Beschuldigter darf man sogar lügen.
Und wenn man als Zeuge geladen wurde, obwohl man selbst die Tat begangen hat, für die gerade ein unschuldiger vor Gericht steht?