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Ist die IGH-Klage gegen Israel wegen Völkermords gerechtfertigt?

Südafrika hat Israel vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag wegen Völkermords an den Palästinensern im Gazastreifen angeklagt.

Am 11. und 12.01. gibt es deswegen eine Anhörung im Eilverfahren [Quelle].

Israel erkennt die Gerichtsbarkeit des IGH eigentlich nicht an, aber Israel hat die UN-Völkermordkonvention ratifiziert, genau wie Südafrika, weswegen hier das höchste Gericht der Vereinten Nationen seine Zuständigkeit begründen kann.

Das Vertreter der israelischen Regierung vor dem IGH eine Stellung beziehen werden, ist an sich schon ein historischer Moment.

Südafrika sagt, dass Vorgehen des israelischen Militärs habe den "Charakter von Völkermord" und fügte seiner Klage einige Zitate von israelischen Politikern hinzu, aus der Zeit nach dem 07.Oktober [Quelle].

Benjamin Netanjahu sagte "die israelischen Soldaten seien bereit, um die blutrünstigen Ungeheuer zu besiegen, die sich gegen uns erhoben haben, um uns zu vernichten", was zusätzlich durch die Aussage von Isaac Herzog zugespitzt wurde, welcher sagte: "es ist nicht wahr, dass die Zivilisten nichts wissen und nicht beteiligt sind. Das ist absolut nicht wahr"

Daraus schlussfolgert Südafrika den Tatbestand aus Art. II der Völkermordkonvention, wobei bewiesen werden muss das immer die klare Absicht besteht, "eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören"

Die Urteile des IGH sind bindend, aber haben keinerlei Exekutive. Dazu kann der IGH den UN-Sicherheitsrat hinzuziehen, wobei die 5 ständigen Mitgliedsstaaten ein Vetorecht einsetzen können.

Denkt ihr, diese Vorwürfe sind gerechtfertigt oder hätte Israel mildere Mittel einsetzen können, um sich gegen den Angriff auf sein Land zu wehren und welche Konsequenzen könnte ein Urteil - ob für oder dagegen - für Israel oder Palästina haben?

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Schützen Staat & Katholische Kirche in diesem Fall einen Kinderschänder?

Der Priester Hans Ue. hatte Melanie F. mit einer Sondererlaubnis des damaligen Kölner Erzbischofs aus einem Bonner Kinderheim in Pflege genommen – und die damals Zwölfjährige schwerst missbraucht. Zweimal wurde sie von ihm schwanger. Die heute 58-jährige Melanie F. hatte 2023 eine Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum Köln angestrengt. Das Landgericht Köln wies ihre Klage am 1. Juli 2025 ab – mit einer ungeheuerlichen Begründung: Der für eine Amtshaftung der Kirche erforderliche Zusammenhang zwischen Missbrauchstaten und kirchlichem Amt sei nicht gegeben. 

Von Ende der 1970er Jahre bis Mitte der 1980er Jahre ist die heute 58-Jährige von ihrem Pflegevater, dem katholischen Geistlichen Hans Ue., regelmäßig aufs Schwerste missbraucht worden. Zweimal wurde sie von Ue. schwanger, zweimal kam es zu einer Abtreibung. Die erste ließ der Pfarrer von einem Gynäkologen ohne F.s Wissen vornehmen.

Aber das alles weiß kaum jemand, als Melanie F. Ende 2021 als Zeugin im Landgericht Köln auftritt. Im Strafprozess gegen Hans Ue. geht es damals gar nicht um sie, sondern um nicht verjährte Missbrauchstaten des Pfarrers aus den 1990er Jahren und 2010er Jahren an drei seiner Nichten und sechs weiteren Opfern. Von Melanie F. will der Vorsitzende Richter eigentlich nur wissen, was sie über ihren Pflegevater als Mensch berichten kann. „Hätte ich die Möglichkeit gehabt, vor Gericht nicht aussagen zu müssen, hätte ich das genutzt“, sagt sie. „Aber das ging nicht. Also musste die Wahrheit heraus.“ 

Seine Verbrechen erwiesen sich als Teil einer vier Jahrzehnte langen Missbrauchsserie

Melanie F. hat darum 2023 eine Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum angestrengt. Sie sieht die Kirche in Mitverantwortung für die an ihr von einem Priester begangenen Verbrechen. Das Erzbistum hingegen bestreitet eine Amtshaftung und ­verlangt, die Klage über die Gesamtsumme von 850.000 Euro abzuweisen. Die Begründung: Die Missbrauchstaten, so schrecklich sie seien, habe der Geistliche nicht in Ausübung eines öffent­lichen Amts begangen, sondern in seiner Freizeit.

https://www.emma.de/artikel/melanie-f-will-gerechtigkeit-341317

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