Gibt es den Täterschutz?
11 Stimmen
7 Antworten
Ja, weil auch Täter immer noch Menschen sind und einen gewissen Anspruch auf Schutz haben, die Würde des Menschen ist halt unantastbar.
Das bedeutet aber nicht das es keinen Opferschutz gibt oder das das Opfer weniger schützenswert ist.
Mittlerweile ja, unser Land hat sich stark verändert. Irgendwer muss ja schließlich angeklagt werden.
Wir haben zunehmend eine Beweisslastumkehr. Die Täter flüchten,akönnen nicht identifiziert werden, aber die Opfer werden von den Ordnungskräften befragt, die müssen dann ihre Unschuld beweisen 😚
Nicht in dem Sinne, wie es von jenen suggeriert wird, die das Wort nutzen.
Natürlich sind auch Täter durch das Gesetz geschützt. Alles andere würde ungehemmte Selbstjustiz zur Folge haben.
Es gibt Zeugenschutzprogramme innerhalb deren Täter Schutz erhalten.
Es gibt keinen expliziten gesetzlichen Täterschutz, allerdings gelten bestehende Grundrechte für jeden - also auch für Menschen, die eine Straftat begangen haben.
Das Grundgesetz und damit auch die darin festgeschrieben Grundrechte gelten nun mal für alle - wenn es nach der rechten Ideologie ginge, würde man das allerdings gerne ändern und in Menschen erster, zweiter und evtl. auch dritter Klasse sortieren und entsprechend auch die Rechte von bestimmten Gruppen beschneiden. Um Täter geht es dabei allerdings gar nicht mal - jedenfalls nicht um alle Täter. Diese empörten "Täterschutz!" Aufschreie von rechts, habe ich jedenfalls noch nie im Kontext mit einem der zahlreichen Gewaltverbrechen gehört, die von deutschen Tätern begangen werden. Wenn Michael oder Peter sich wegen einer Vergew... oder einem Femizid verantworten müssen, ist Täterschutz da sogar plötzlich erwünscht - schließlich kann man dem Armen Kerl wegen sowas doch nicht die Zukunft ruiniert.