Sollten die großen Internet Provider den Zugang zu AfD Webseiten sperren nachdem sie als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde?

3 Antworten

Die Einstufung wurde unmittelbar nach Bekanntgabe wieder zurückgezogen. Das nur vorweg und unabhängig dessen, würde eine Sperre über Provider nichts nützen. Solche Sperren sind eher Kinderkram, da sie mit wenig Aufwand umgangen werden. Bei emm Rufen nach mehr Kontrolle, mehr Zensur, mehr Löschungen und ähnliches, sollte man aufpassen, dass es einem nicht irgendwann selber auf die eigene Füße fällt. Schon jetzt werden/wurden unter dem Deckmantel von angeblichem „Hass und Hetze” selbst unbequeme Inhalte gelöscht, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Ein Hebel sind NGOs und die sogenannten „Trusted Flagger,” die mehr oder weniger nach eigenem Gutdünken mit entscheiden - entschieden haben, welche Beiträge zu löschen sind. Das war mit ein Grund für den Aufschrei in der Medienwelt, dass man neben X nun auch bei Facebook auf Community Notes statt auf „Fact-Checker” setzt. Ähnliches gilt für die Spinnerei von Politikern wie Malu Dreyer oder dem ÖRR, wenn sie von ihrem eigenen sozialen Netzwerk faseln. Eine Totgeburt und ein weiteres Projekt wäre, in dem man Unsummen an Steuergelder versenkt. Wie dem auch sei. Ich bin gegen immer mehr Reglementierung samt Bevormundung der Bevölkerung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Full-Stack Developer
Sollten die großen Internet Provider den Zugang zu AfD Webseiten sperren nachdem sie als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde?

Alleine die Einstufung als gesichert rechtsextrem genügt für eine solche Maßnahme nicht. Eine solche Maßnahme kann nur ein Gericht treffen, nicht aber das Bundesamt für Verfassung.

Und das Bundesverfassungsgericht hat die AfD (noch) nicht verboten. So lange sollten die auch weiterhin ihren Müll verbreiten dürfen (so leid mir das auch tut).

Alex

Eine Einstufung des Verfassungsschutzes ist ersteinmal nur eine interne Einschätzung des Bundesverfassungschutzes, was diesen dann nach dessen Regelungen intensivere Überwachungsmethoden (geheimdienstliche Maßnahmen) ermöglicht.

Nach außen entfaltet diese Einschätzung keine unmittelbare Wirkung.

Allgemein waren die die Einschätzung begründenden Faktoren auch bereits vorher weitgehend öffentlich bekannt.

Solange eine Organisation nicht als verboten einzustufen ist oder die Verbreitung der Inhalte auf der Webseite selbst starfbar ist und auf Anforderung hin nicht unterlassen wird dürfen die Provider sicherlich keine derartigen Sperren gezielt dahingend vornehmen.