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Betreuungsgericht verlangt Gutachten nach Vertragsabschluss?

Hallo Ihr Lieben,

wir sind momentan etwas am verzweifeln, vielleicht hat jemand von euch einen Rat.

Das Szenario ist folgendes: Wir sind gerade dabei ein Haus zu kaufen, der Kaufvertrag wurde bereits Mitte April unterschrieben.

Die Verkäufer des Hauses sind 2 Brüder, beide um die Mitte 70. Einer der beiden leidet an Demenz und ist im Pflegeheim.

Uns wurde gesagt das sein Bruder sein Betreuer sei, später stellte sich jedoch heraus das er noch eine zusätzliche Vollmacht benötigt um Notarielle Angelegenheiten für seinen kranken Bruder zu übernehmen.

Das ganze wurde im Kaufvertrag so festgehalten, das ein Notaranderkonto eröffnet wird, auf welches der Kaufpreis bis zum 01.06 von uns überwiesen werden muss. Damit wie vertraglich festgehalten die Schlüsselübergabe am 01.06 stattfinden kann.

Die Verkäufer bekommen dann das Geld vom Notaranderkonto ausbezahlt, sobald der Bruder alle Vollmachten bekommen hat.

Nun haben wir heute einen Beschluss des Betreuungsgerichtes vom Notar weitergeleitet bekommen, aus dem ergeht das der Verkäufer einen unabhängigen Gutachter beauftragen muss, um zu prüfen ob der Kaufpreis dem Wert der Immobilie entspricht.

Nun stellt sich uns die Frage, was passiert wenn der Gutachter die Immobilie höher als den vereinbarten Kaufpreis schätzt ?

Kann die Übernahme überhaupt wie vereinbart stattfinden?(01.06)

Hätten die Verkäufer das ganze nicht vor Verkauf klären müssen ? Wird der ganze Vertrag nichtig dadurch ?
Die Finanzierung steht, Maklerin wurde bezahlt, Wohnung gekündigt usw..

Nun haben natürlich die Maklerin sowie die zuständige Dame vom Notar Urlaub und beim Betreuungsgericht konnten wir ebenfalls niemanden erreichen.

Vielleicht kann ja jemand von euch weiterhelfen.

Vielen Dank im vorraus

LG

Recht, Immobilienkauf, Notar

Arglistige Täuschung beim Wohnungskauf - lohnt sich der Weg zum Anwalt?

Hallo zusammen,

auf diesem Wege suchen wir nach Rat, eigenen Erfahrungen und Meinungen zum Thema "arglistige Täuschung". Problem sieht wie folgt aus:

  • Dezember 2021 Kaufvertrag für eine ETW beim Notar unterschrieben
  • Februar hat die Bank überwiesen und es wurde mit den Sanierungen begonnen
  • Vor wenigen Wochen ist aufgefallen, dass in zwei Zimmern die Motoren der elektr. Rollladen nicht funktionieren > Verwaltung kontaktiert
  • Verwaltung hat uns mitgeteilt, dass die Schäden bereits vom Verkäufer Mitte Oktober bekannt gemacht worden sind und dieser dies vor Verkauf reparieren lassen wollte
  • Beauftrage Fensterbauer vor Ort > Schaden festgestellt und nach Rücksprache mit den damaligen Besitzern alles bestellt
  • Fensterbauer konnte die Besitzer nicht mehr erreichen nach Bestellung
  • Wir haben die Verkäufer daraufhin kontaktiert mit der Bitte um Mängelbeseitigung, da der Schaden nachweislich vor dem Kauf vorhanden war und uns dieser wissentlich nicht mitgeteilt worden sei
  • Verkäufer weigert sich bis heute einen Cent zu bezahlen

Nun fragen wir uns natürlich, ob es sich überhaupt lohnt hierfür einen Anwalt einzuschalten. Mittlerweile war die beauftragte Firma da und hat die Motoren ausgetauscht. Preislich sind wir da leider bei knapp 800-900€.

Wir wollen weder Streit geschweige denn einen Rechtsstreit.
Wir wissen von der Hausverwaltung und vom Fensterbauer, dass der Mangel entsprechend bekannt war und uns dieser verschwiegen wurde.

Hat jemand Tipps oder ähnliche Erfahrungen gemacht und kann uns Tipps geben, ob sich der Weg zum Anwalt im Notfall doch lohnt? Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich zwei paar Schuhe.

PS: Die Motoren werden nicht vom Hausgeld bezahlt sondern bei als Sondereigentum der jeweiligen Wohnung gesehen

Recht, Immobilienkauf, Immobilienrecht

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