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Grundstück nur ideelle Teilung - Teilungsversteigerung?

Bei der Suche nach einer Wohnimmobilie bin ich auf Angebot gestoßen, was etwa nur zu einem 1/3 des eigentlichen Preisniveaus in Hessen angeboten wird. Hintergrund es ist, dass es sich um eine Immobilie mit einer ideellen Teilung handelt.

Details: Es ist Grundstück mit einem Haus, das in zwei Wohnungen mit separaten Eingängen und separater Medienversorgung aufgeteilt ist. Im Grundbuch sind beide Eigentümer zu je 1/2 Anteilen für das Flurstück eingetragen. Keine weiteren Bemerkungen oder Regelungen.

Die bisherigen Eigentümer haben die Nutzung des Grundstücks mit einer separaten, bilateralen Nebenvereinbarung untereinander geregelt. Einer der beiden Eigentümer möchte jetzt verkaufen, so dass 50% der Immobilie angeboten werden. Die eine Wohnung und die bilateral bisher vereinbarten Grundstücksflächen zur Nutzung.

Meine Fragen an Sie als Experte:

  • ist es korrekt, dass - wenn ich die 1/2 Grundstück erwerbe - jeder der Eigentümer dann jederzeit eine sog. Teilungsversteigerung auslösen könnte und die andere Hälfte nichts dagegen tun kann? Das würde bedeuten, das ich immer diese Risiko habe und wenn ich in meinen Teil viel Geld investiere, dieses dann mit in den Wert der gesamten Versteigerung einfließt, da das Grundstück ja beiden Teilen formal gemeinsam gehört. Ist das korrekt?
  • Kann ich das Risiko im Rahmen des Kaufes vorab reduzieren? Wenn ja wie? Zum Bsp. vielleicht durch ein Vorkaufsrecht? Wobei ich ja dann den Kaufpreis den ich zu zahlen habe, zuvor über Sanierungen, in die ich investiert habe, selbst in die Höhe getrieben hätte...
  • Kann ich für die von mir genutzte Wohnung einen Mietvertrag mit einem Mieter abschließen... oder muss der Miteigentümer zustimmen. Auch dann wäre eine Teilversteigerung vielleicht schwieriger.

Vielen DANK für die Mühe!

Recht, Immobilienkauf, Notar, Wirtschaft und Finanzen

Muss Makler andere Angebote nachweisen?

Hallo liebe community, ich hoffe es kann jemand helfen...
Nach 3 Jahren Suche auf dem verrückten Münchner Immo Markt habe ich meine Traumwohnung gefunden. Diese ist zwar mit einem festen Kaufpreis ausgeschrieben aber dennoch steht im Exposé, dass der Verkäufer es sich offen hält an den meist bietenden Interessenten zu verkaufen.

Ich möchte die Immobilie unbedingt haben, habe das Angebot an den Makler in Höhe des Kaufpreises abgegeben, der für mich mit allen Kaufnebenkosten schon echt Wahnsinn hoch ist. München eben. Aufgerufen waren 825 tausend Euro. Sind mit Kaufnebenkosten 896 tausend.

Nun konnte ich die Immobilie zu diesem Preis jedoch nicht gleich reservieren, der Verkäufer warte noch auf Angebote und dann wenn er sich mit meinem Gebot einverstanden erklärt, könnte ich reservieren.

Ich hab nun die Angst, dass der Preis immer weiter nach oben getrieben wird. Muss mir die Maklerin die anderen Angebote nachweisen?

Sonst könnte sie ja einfach behaupten, es gäbe andere Angebote...

Weitere Angst von mir (die jedoch in eine andere Richtung geht) ist, dass sie gar nicht mehr mit mir spricht und das Objekt an jemanden geht, der von vorne rein mehr bietet. Muss sie mich über andere Angebote informieren?

Sie bekommt je 3,57% Makler Provision von Verkäufer und Käufer, was alleine für meinen Anteil über 28 tausend sind. Ist sie somit nicht in einer Art Doppeltätigkeit tätig und muss unparteiisch sein?

Lieben Dank

Immobilienkauf, Makler, Maklervertrag

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