Die Frage steht oben.Ich gehe immer vom ungünstigsten Fall aus und frage mich,wie man am besten vorbeugt.
Angenommen,es sind tatsächlich längere Zeit minus 20Grad,wer ist für Schäden verantwortlich?
Mein Vermieter hat mir angeraten,dass ich mir einen Heizlüfter kaufen soll,falls kein Gas mehr fließt,damit die Rohre nicht einfrieren.Das werde ich durchaus machen,aber wenn es wirklich so kommen sollte,dass wir Dauerfrost haben,bin ich dann immer noch verpflichtet,die Temperatur in den Räumen z.B. auf 18-20 Grad zu halten?
Mit einem Lüfter komme ich der großen Altbauwohnung nicht gegen ausgewachsene Minusgrade an.Und ich würde ihn aus Brandschutzgründen und aus Kostengründen nicht 24 Stunden laufen lassen.Bin ich dazu verpflichtet?
Wie sieht das rechtlich aus?
Danke fürs Antworten.