Wenn jemand Gewalt gegen einen ausübt, hat man laut Gesetz das Recht, sich mithilfe von Gewalt zu verteidigen.
Wobei viele über Deutschland sagen, dass man sich hier erstmal mehrmals schlagen lassen muss, bevor man antwortet, damit dein eigenes Straftat nicht zu groß wird, falls du eins bekommst.
Also kann man keine Gewalt anwenden, um sich schon vorher schon zu schützen.
Jetzt kommen Beispiele, für die genaue Fragestellung muss man bis ans Ende scrollen.
Das heißt, wenn jemand unter Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen kommt, was jegliche Verhandlungen unmöglich macht, und das Verlangen hat, mich zu verprügeln, habe ich nicht das Recht, ihn als Erstes zu schlagen, falls ich nicht fliehen kann.
Es gibt ja die typische Situation, wenn jemand in der Bar oder im Club Stress draußen klären will. Wenn man ihn nicht überreden kann, dann wäre das logischste, einfach als erstes zuzuschlagen, am Besten ohne rauszugehen, Zeugen werden vorhanden sein, die auch eure Konversation gehört haben.
Aber ich bin mir sicher, für sowas könnte es auch ein Strafmaß geben können, auch wenn ich unschuldig bin und meine eigene Hat gerettet habe.
Wie misst man eigentlich überhöhte Selbstwehr?
Es gibt Schaden, den ich von einer Person abgekriegt habe und Schaden, den ich Potentiell kriegen könnte.
Wenn jemand mit einem Messer ankommt und ich ihm mit einem jeglichen Gegenstand den Schädel eingeschlagen habe (wir gehen vom Fall aus, dass es keine Langzeitfolgen gab), dann habe ich bloß mich selbst von durchlöcherten Eingeweiden und Lungen gerettet, aber bin trotzdem der Schuldige.
Aber wenn er mich jetzt schon mit dem Messer verletzt hat, darf ich ihm immer noch nicht den Schädel einschlagen.
Vor allem schwierig ist es, wenn man Kampfsport kann, denn wenn man jemandem Schaden zugefügt hat, dann ist man immer schuldig, denn man ist der stärkere, zumindest in Deutschland.
Aber ein anderer Fall:
Der Angreifer wiegt mindestens 20 Kilogramm mehr als ich, ist größer und stärker und schlägt mich. Außerdem nehmen wir an, ich bin zwischen 14 und 17 Jahren alt, also strafbar und nicht volljährig.
In diesem Fall kann ich mich mit eigenen Kräften kaum wehren, aber wenn ich zufällig einen Hammer oder einen anderen schweren, harten Gegenstand parat habe, wird es vor Gericht auch gegen mich bewertet (wieder ohne Langzeitschäden für den Angreifer).
Und der letzte Fall:
Ich werde von mehreren Menschen eingeengt, wir nehmen an 3 (alles drüber ist sonst sinnlos), einem habe ich ein Auge ausgedrückt, einem anderem mit einem Backstein die Kiefer gebrochen (heilbar) und der Dritte ist mit Hämatomen davongekommen, da ich geflohen bin, mit zahlreichen Hematomen und ein paar gebrochenen Rippen...
Wegen Angst und Schock habe ich unter Affekt gehandelt, aber ich werde garantiert nicht straflos davonkommen.
Also kann mir jemand erklären, wie überhöhte Selbstwehr berechnet wird?
Wird da potentieller sowie faktischer sowie eigene Kampffähigkeit berechnet oder wie läuft das?
Vielen Dank.