Gesetz – die besten Beiträge

Was bedarf es, um in der Schweiz einen Verlag zu gründen und eigenen Texte in Buchform zu veröffentlichen?

Folgende Liste habe ich. Wenn jemand noch etwas Relevantes einfällt, oder vor allem auch etwas, das zu verbessern wäre, so bitte ich um entsprechende Kommentare.
Herzlichen Dank.

📘 1. Verlag gründen (rechtlich und organisatorisch)Schritt 1: Name & Identität des Verlags
  • Verlagsname wählen (prüfen, ob der Name noch frei ist – z. B. bei Zefix).
  • Optional: Logo, Website und E-Mail-Adresse erstellen.
Schritt 2: Unternehmensform wählen

Für einen Ein-Mensch-Verlag reichen meist:

  • Einzelfirma (keine Einlagepflicht, unkompliziert)
  • Muss im Handelsregister eingetragen werden, wenn Jahresumsatz > CHF 100’000.
  • Alternativ: GmbH (ab CHF 20’000 Startkapital) oder AG (ab CHF 100’000), falls du grösser werden willst.

👉 Melde dich beim kantonalen Handelsregisteramt an (z. B. über EasyGov).

Schritt 3: MWST & ISBN
  • MWST-Nummer beantragen (erst ab CHF 100’000 Umsatz verpflichtend).
  • ISBN beantragen über die Schweizer ISBN-Agentur:
  • isbn.ch → "ISBN für Verlage".
✍️ 2. Buch erstellenSchritt 4: Texte in Printform bringen
  • Professionellen Buchsatz machen (DIN-A5 oder A5+ für Romane sind gängig).
  • Cover gestalten (Vorder-, Rückseite & Buchrücken).
  • Achte auf: ISBN + Barcode auf der Rückseite (Barcode kannst du z. B. bei bookland.org generieren).
🖨️ 3. Buch druckenSchritt 5: Druckerei auswählen
  • Schweizer Anbieter: BoD Schweiz, Booksfactory.ch, flyeralarm.ch, epubli.ch (deutsche sind potentiell preiswerter).
  • Wähle: Print-on-Demand (POD) oder kleine Auflage im Offsetdruck.

👉 Achte auf: Druckkosten, Lieferzeit, Mindestauflagen, Lagerung.

🛍️ 4. Buch verkaufenSchritt 6: Vertrieb organisieren

Option 1: Selbstvertrieb

  • Über eigene Website (z. B. Shopify, WooCommerce, Etsy)
  • Direkt an Buchhandlungen oder bei Lesungen verkaufen

Option 2: Buchhandel & Online-Shops

  • Melde dich bei Schweizer Buchzentrum (SBZ) an – wichtig für Buchhandlungen.
  • Alternativ: Veröffentlichung über BoD, epubli, Tredition, etc., die dein Buch an Amazon, Thalia, etc. liefern.

👉 Tipp: Wenn du nur deine eigenen Werke verlegst, kannst du zuerst mit einem reinen Self-Publishing-Anbieter starten und erst später einen Verlag offiziell gründen.

📣 5. Werbung & MarketingSchritt 7: Vermarktung
  • Autoren-Website mit Blog/Infos
  • Social Media nutzen (Instagram, TikTok, Facebook, LinkedIn je nach Zielgruppe)
  • Pressemeldung für lokale Zeitungen
  • Lesungen organisieren
  • Rezensionsexemplare an Buchblogs senden
Optional: E-Book
  • Buch zusätzlich als E-Book (epub, mobi) veröffentlichen.
  • Tools: Vellum, Calibre, oder Reedsy.
  • Veröffentlichung z. B. über Tolino Media, Amazon KDP, BookRix, etc.
🧾 Checkliste zum Ausdrucken

✅ Verlagsname wählen

✅ Firmenform klären (Einzelfirma, GmbH)

✅ ISBN beantragen

✅ Manuskript lektorieren

✅ Cover + Buchsatz erstellen

✅ Druckerei wählen

✅ Vertrieb einrichten

✅ Marketing planen

✅ E-Book optional erstellen

Wenn du möchtest, kann ich dir auch ein einfaches Musterformular für einen Impressumstext oder eine ISBN-Bestellung aufsetzen. Sag einfach Bescheid!

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Welche juristische Aussage ist korrekt?

Jurist 1 :

Die Staatanwaltschaft hat Beweise 1 und 2 bei der Anklageerhebung vorgelegt. Der Richter hat die Anklage zugelassen. Dann findet der Richter auch, dass diese Beweise ausreichend. Weitere Beweisanträge werden also abgelehnt, da er anhand Beweis 1 und 2 verurteilen kann.

Jurist 2.

Die Zulassung der Anklage ersetzt keine Beweisaufnahme.

Das Gericht prüft hierbei nicht, ob schon alle möglichen Beweismittel ausgeschöpft wurden, sondern ob auf Grundlage der Anklageschrift und beigefügter Beweismittel ein hinreichender Tatverdacht besteht.

Das Hauptverfahren dient gerade dazu, den Sachverhalt durch umfassende Beweisaufnahme aufzuklären (§ 244 Abs. 2 StPO):

„Das Gericht hat von Amts wegen die Beweise zu erheben, die zur Erforschung der Wahrheit erforderlich sind.“

Die Staatsanwaltschaft muss nicht alle entlastenden oder belastenden Beweismittel beantragen.

Das Gericht ist im Hauptverfahren zur umfassenden Aufklärung verpflichtet.

Die Zulassung der Anklage nach § 203 StPO stellt keine inhaltliche Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar und ersetzt nicht die Aufklärungspflicht des Gerichts im Hauptverfahren.

Die Annahme, dass ein Sprachgutachten entbehrlich sei, nur weil die Staatsanwaltschaft keines beantragt hat oder das Gericht die Anklage zugelassen hat, widerspricht dem Aufklärungsgrundsatz gemäß § 244 Abs. 2 StPO. 

Es obliegt dem Gericht im Rahmen der Hauptverhandlung, allen erheblichen Beweisanträgen nachzugehen, sofern sie zur Erforschung der Wahrheit beitragen können. Der angebotene Sachverständigenbeweis ist geeignet, die Täterschaft in Frage zu stellen und ist daher in das Verfahren einzuführen.

Die Aussage, dass „das Gericht mit der Anklagezulassung bereits entschieden habe, dass ein Gutachten nicht notwendig sei“, ist so nicht haltbar. Die Zulassung der Anklage (§ 203 StPO) bedeutet ausschließlich, dass nach der vorläufigen Bewertung des Gerichts ein „hinreichender Tatverdacht“ besteht – also eine Verurteilung wahrscheinlich ist, nicht sicher.

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