Alte Gesetze der Bundesrepublik werden immer noch nicht Gegendert.
Z.B die STVO, STGB etc sind weiterhin im Generischen Maskulinum geschrieben. Genau wie das GG
Beim Generischen Maskulinum fühle ich mich als Frau nicht inklduiert, da das Generische Maskulinum nur Männer inkludiert.
Bei neuen Gesetzen hingegen werden sie Gegendert, jedoch mit Doppelbennung (z.B Schülerinnen und Schüler)
Das inkludiert aber nicht alle 72 Geschlechter in Deutschland.
Das Gendern mit Sonderzeichen hingegen inkludiert alle Menschen (z.B Bürger:innen.)
Meine Frage:
Sollten alte Gesetze Gegendert werden?
Sollte das GG Gegendert werden?
Wie sollten neue Gesetze Gegendert werden? Mit Doppelbennung oder Sonderzeichen?