Gendern: komme ich bald ins Gefängnis, wenn ich normal rede?
Eine Professorin für öffentliches Recht hat aus dem Grundgrsetz abgeleitet, dass nicht genderkorrekte Sprache verfassungswidrig ist und öffentliche Stellen daher gendern müssten.
Heißt das, dass mir bald Gefängnis oder Geldstrafe droht, wenn ich in einer staatlichen Stelle arbeite und nicht gendere sondern normal spreche und schreibe?
12 Antworten
Nein, das ist nicht mit Strafe bedroht und wird es vermutlich auch nicht sein. Weil EINE Professorin für Gender Studies das aus Artikel 3 rausliest, wo im Endeffekt so gut wie jeder so gut wie alles rauslesen kann, steht es noch lange nicht drin und das bestätigt auch der ebenfalls interviewte verfassungsrechtler, der das eigentlich schön zusammenfasst.
Kurz gesagt... da wurde was Verfasst was man fanatisch so haben wollte... von einer Person die, wenn sie wollte, vermutlich auch die Verpflichtung zur Gendergerechten Sprache aus den gesammelten Briefen von Horatio Nelson herauslesen würde wenn jemand es ihr zur Aufgabe machte. Einfach ignorieren und nicht nach Hannover ziehen...
Nein, ins Gefängnis kommst du nicht.
Wenn du dich aber nicht an die Vorgaben deines Arbeitgebers richtest, dann kannst du deinen Job verlieren.
Ich würde sogar drauf bestehen, dass dies in mein Arbeitszeugnis vermerkt wird.
Wenn der Dienstherr verfügt, dass im behördlichen Schriftverkehr gegendert werden muss und man sich nicht daran hält, dann kann man in letzter Konsequenz seinen Job verlieren.
Im Übrigen wird im öffentlichen Dienst schon länger gegendert.
Aufgrund einer solchen Lappalie soll also eine Kündigung zu erlassen werden? Wo sind wir denn hier angekommen? Mit bleibt nur noch das Kopfschütteln.
Wir sind in einem Land, in dem man sich an die Vorgaben seines Dienstherren halten muss, auch wenn man das selbst anders sieht.
Das beantwortet meine Frage leider nicht. Aber gut - lassen wir das so. Wenn man mir ständig das gleiche runterbetet werde ich auch nicht schlauer ( du übrigens auch nicht - Beginn mal zu denken).
Nein, keine Sorge. Nur weil eine „Professorin“ per Gutachten einen solchen, verzeih den Wortgebrauch, Blödsinn von sich gibt steht noch lange nichts fest. Das ist EIN Gutachten; mehr auch nicht. Nicht alle Gutachten sind korrekt, über dessen Erstellung und die Argumente möchte ich schon gar nicht sprechen.
Was sie da geritten hat und wie sie die Grundrechte auslegt ist mir schleierhaft. Fakt ist, dass die „Professorin“ hier eindeutig zu weit geht. Schon fast peinlich.
Liebe Grüsse ☀️💋☀️
Obwohl du natürlich über den Inhalt ihres Gutachtens denken kannst was du willst, ist sie noch immer Inhaberin einer Professur. Insofern erschließt sich mir nicht ganz worin genau deine Begründung liegt diesen eigentlich vollkommen unstrittigen Punkt in Anführungszeichen zu setzen.
- ist sie noch immer Inhaberin einer Professur.
Das macht aber ihr Annahmen im Gutachten nicht korrekter. Mit den Anführungszeichen möchte ich darauf hinweisen, dass nicht alles was ein Professor von sich gibt auch unbestrittenermassen richtig ist. Einmal kritisch nachdenken und man könnte genug Widersprüche erkennen.
Nein, heißt es nicht.
Nein, man kann sicherlich auch 123 Seiten schreiben warum das GG keine gendergerechte Sprache gebietet
hast du den Artikel überhaupt gelesen
hast du den Artikel überhaupt gelesen
Darum geht es doch gar nicht. Es geht doch eigentlich nur darum, eine Kampfarena zu konstruieren.
Was soll das? Wieso wirfst du dem Fragesteller wider besseren Wissen so etwas an den Kopf?
Dann würde ich doch lieber meinen Job verlieren, als diesen Schwachsinn mitmachen.