Meint ihr, meine Sachbearbeiterin beim Jobcenter würde sich darauf einlassen (Schule)?

(Langer Text)

Ich (w/24) werde meinen Realschulabschluss (über den zweiten Bildungsweg) in diesem Jahr nicht schaffen, weil ich in Mathe und Englisch auf 5 stehe und so nicht zur Prüfung zugelassen werde. Deswegen werde ich das Schuljahr wiederholen. Allein schon deshalb, damit in meinem Lebenslauf nicht steht, dass ich die Schule nicht mit einem Abschluss beendet hab.

Ich hab mal mit meinem Klassenlehrer gesprochen. Er meinte, dass er mal eine (volljährige) Schülerin in einem mittlere Reife Kurs sitzen hatte, die auch Geld vom Jobcenter bekam, die aber mit Vermittlungsvorschlägen und -versuchen in Ruhe gelassen wurde. Einzige Bedingung: Sie musste dem Jobcenter regelmäßig ihre Abwesenheits- und Notenliste zuschicken.

Meine neue Sachbearbeiterin ist zwar sehr nett, aber sie meinte bei unserem letzten Telefonat auch, dass es vorgesehen ist, meine Hilfsbedürftigkeit zu verringern oder sogar ganz zu beenden. Ich soll auch darüber nachdenken, eine Ausbildung anzufangen, in der ein Hauptschulabschluss reicht, aber das möchte ich absolut nicht. Oberste Priorität hat für mich der Realschulabschluss und bei zwei Fünfen muss ich eine ganze Menge aufholen. Mit Arbeit neben der Schule wäre ich überfordert, worunter meine Noten leiden würden und dann wäre auch dieser Versuch umsonst gewesen.

Und anscheinend ist es ja möglich, nur Schule zu machen, obwohl man ALG II bekommt mit entsprechenden regelmäßigen Nachweisen (siehe zweiter Abschnitt des Textes). Auf elternunabhängiges sowie reines Schülerbafög habe ich leider keinen Anspruch. Deswegen muss ich das eine Schuljahr und die kommenden Monate vor dem neuen Schuljahr noch mit finanzieller Unterstützung des Jobcenters überbrücken, denn ich will und muss mich komplett aufs Lernen konzentrieren, wenn ich den Abschluss mit maximal 1,5 machen will.

Meine aktuelle Eingliederungsvereinbarung läuft noch bis Anfang Juni, dann müsste eine neue aufgesetzt werden. In 2 Wochen hab ich ein weiteres Gespräch mit meiner Vermittlerin. Habt ihr eine Idee, wie ich sie davon überzeugen kann, mich die Schule ohne Job fertig machen zu lassen? Es ist ja nicht so, dass man mich umsonst finanzieren würde. Ich mache ja was, um nächstes Jahr in Ausbildung gehen zu können - nämlich einen möglichst sehr guten Realschulabschluss. Und mit meinen Noten und der Anwesenheitsliste sind sie immer im Bilde, wie gut ich mich in der Schule mache und ob es sich lohnt, mich dafür zu finanzieren.

Außerdem hab ich bei dem Wald- und Wiesenhauptschulabschluss, den ich über ein BVJ an einer Berufsschule gemacht hab, sowieso keine Chancen auf eine Ausbildung. Das Zeugnis mit seinen wenigen Fächern ist mir absolut peinlich. Hier nochmal das Zeugnis:

Fehlstunden: 19

Entschuldigte Fehlstunden: 10

Das ist doch kein klassischer, vernünftiger Hauptschulabschluss. Selbst als ich mich damit mal notgedrungen auf mehrere Ausbildungsstellen zur Verkäuferin beworben hab, bekam ich nie ein Vorstellungsgespräch. Aber ich möchte ja eh Tierpflegerin werden.

Bild zum Beitrag
Schule, Zukunft, Ausbildung, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Realschulabschluss, finanzielle-unterstuetzung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Mietminderung bei Hartz-4-Bezug nicht möglich?

Das Thema war vorerst erledigt, könnte aber bald wieder aktuell werden.

Situation aus der Vergangenheit war: Ich hatte mal die Miete gemindert, weil im Winter keine Heizung ging. Der Vermieter seinerseits ist dann hinter meinem Rücken einfach zum Jobcenter gelaufen und hat sich beschwert.

Ich als Hartz-4-Empfänger bekam dann direkt ein Anhörungs-Schreiben und wurde zum Jobcenter geladen, wo ich mich rechtfertigen musste und mir klar gemacht wurde, dass ich das nicht machen könnte, bzw. dass das mit dem Jobcenter abgesprochen werden müsse, weil dann ja auch weniger ALG-II Anspruch besteht.

Sprich', wenn ich die Miete um 30 % mindere, dann bekäme ich auch 30 % weniger Geld vom Jobcenter.

An dieser Stelle möchte man fragen: Haben die eigentlich noch alle Latten am Zaun?

... Ich will vorallem fragen: Ist das wirklich rechtens? Oder gibt es da bereits Gerichtsurteile zugunsten der Mieter?

Denn; für mich ist es komplett unverständlich, warum das Jobcenter entschädigt werden soll, wenn ich im Kalten sitze! Mietminderung ist doch ein Recht, welches die Mieter und nur die Mieter haben. Und gerade bei kalten Temperaturen im Winter ist der Totalausfall der Heizung über mehrere Tage oder Wochen hinweg ja wohl so ziemlich das Übelste, was ein Vermieter anrichten kann. Da habe ich schon dutzende Gerichtsurteile gefunden, nach denen der Mieter berechtigt war, gar keine Miete zu zahlen. Da ist eine Minderung von 30 % noch extrem nett.

Aber, wenn man nun als Mieter im Hartz-4-Bezug ist, dann hat man das Recht zwar immernoch, hat im Grunde aber gleichzeitig davon nichts, weil die Entschädigung ja so gesehen dem Jobcenter zu Gute kommt?! Was ist das denn für eine verkehrte Welt?

Recht, Mietrecht, Sozialrecht, Gesetz, ALG II, Hartz IV, Jobcenter

Meistgelesene Fragen zum Thema ALG II