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Kann ich trotz noch laufender Prüfungsvorbereitung Bürgergeld beantragen und eine eigene Wohnung bekommen, wegen starker Belastung durch meinen Vater?

Hallo zusammen,

ich schreibe nächste Woche meine Abschlussprüfung im Einzelhandel (3 Lehrjahr Einzelhandelskauffrau) Falls ich nicht bestehe, müsste ich die Prüfung in einem halben Jahr wiederholen.

Ich lebe derzeit noch bei meinem Vater, aber das Zusammenleben ist psychisch extrem belastend: Er kontrolliert vieles in meinem Alltag, reagiert schnell aggressiv oder abwertend, und es gibt kaum Raum für Ruhe oder Selbstbestimmung.

Deshalb merke ich schon jetzt: Ich könnte diese Wiederholungszeit in dieser Umgebung nicht durchhalten. Selbst wenn ich bestehe, wünsche ich mir dringend eine eigene Wohnung, um mich stabilisieren zu können.

Ich überlege deshalb, beim Jobcenter Bürgergeld zu beantragen und eine Wohnung zu suchen – auch vorsorglich, bevor ich das Ergebnis weiß. Ich habe bedenken, ob das geldtechnisch hinhauen kann und will nicht obdachlos werden… Sorry falls ich übertreibe aber ich kenne es nicht anders, als zuhause mit meinem Vater und Bruder zu leben und habe schon oft darüber nachgedacht aber es nie wirklich durchgezogen aus Angst.

Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation?

  • Ist es sinnvoll, schon jetzt mit der Wohnungssuche und einem Beratungstermin beim Jobcenter zu starten?
  • Wird so eine psychische Belastung durch den Vater als Grund anerkannt, um früher auszuziehen?
  • Wie genau läuft das ab (z. B. Mietübernahme, Möbel, Zustimmung zum Auszug)?
  • Sollte ich noch warten oder lieber vorbereitet sein?

Ich freue mich über ehrliche Meinungen oder Erfahrungen.

Vielen Dank!

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Bürgergeld oder arbeiten Berechnung?

Hier ist die Website, aber ich bin misstrauisch, wie sie das berechnet haben. Ich wollte es nur aus Neugier herausfinden:

https://www.dgb.de/service/ratgeber/buergergeld/#:~:text=Das%20hei%C3%9Ft%20der%20reale%20Wert,statt%20wie%20bisher%20451%20Euro.

Arbeitende Paar hat 4041 zum Leben und davon wichtige abgaben:

  • 4er Zimmer Wohnung 1500 Warm
  • Strom 100
  • Internet 45 (Telekom)
  • GEZ 18
  • Deutschlandtickets 4x 58  (232)

Also am Ende 2145 Euro

BG Empfänger 2702:

  • Strom 100
  • Internet 45 (Telekom)
  • Deutschlandtickets 4x 58  (232)

Also am Ende 2325 Euro

So wie ich es verstanden habe, muss eine arbeitende Familie Glück haben, überhaupt Wohngeld zu bekommen. Ich habe gelesen, dass das Wohngeld geringer ausfällt, wenn das Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet...

Kinderzuschlag ebenso: Sie erhalten Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, müssen Sie Kinderzuschlag neu beantragen. Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ob Sie Kinderzuschlag erhalten, hängt davon ab, wie viel Einkommen und erhebliches Vermögen Sie, Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin und Ihr Kind haben.

Gibt hier Fehler?

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