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Bildungsgutschein und Rücktritt - Was passiert, wenn das Amt die Bewilligung verweigert?

Hallo zusammen,

ich habe kürzlich einen Bildungsgutschein für einen Vorbereitungskurs zur IHK-Prüfung erhalten. In dem Vertrag steht, dass ich bis zum Maßnahmenbeginn (16.04.) oder 14 Tage nach Vertragsabschluss kostenlos zurücktreten kann, wenn der Gutschein nicht bewilligt wird.

Ich habe bereits den Vertrag unterschrieben und dachte ursprünglich, dass der Bildungsgutschein bedeutet, dass ich bereits starten kann. Ich ging davon aus, dass ich ihn nur ausfüllen, vom Maßnahmenträger ausfüllen lassen und dann zurückschicken muss – und dass ich dann am Kurs teilnehmen kann.

Das Jobcenter hat mir lediglich gesagt, ich solle den Bildungsgutschein einlösen, damit ich am 16.04. starten kann. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass das schon alles bewilligt ist. Erst durch eigene Recherche im Internet habe ich herausgefunden, dass der Gutschein noch bewilligt werden muss – und das hat mich ziemlich erschreckt.

Ich habe dem Amt bereits alle nötigen Unterlagen, inklusive einer Einstellungszusage, vorgelegt. Das war erst gestern, also am 11.04., und das Amt weiß, dass die Maßnahme schon am 16.04. beginnt. Eine finale Bewilligung habe ich aber bisher nicht erhalten.

Jetzt mache ich mir große Sorgen und habe folgende Fragen:

  1. Wie lange dauert es, bis das Amt die Bewilligung ausspricht? Es ist schon der 12. April, und die Zeit läuft. Wenn der Bildungsgutschein nicht rechtzeitig bewilligt wird, habe ich laut Vertrag das Recht, kostenlos zurückzutreten – aber nur schriftlich und vor Beginn der Maßnahme.
  2. Was passiert, wenn das Amt bis zum 16.04. noch keine Entscheidung getroffen hat? Reicht dann die Klausel im Vertrag ("kostenloser Rücktritt bei Nichtförderung durch den Kostenträger") auch, wenn ich erst am Wochenende oder Montag den Rücktritt absende?
  3. Wenn der Gutschein nicht bewilligt wird, wie schnell muss ich den Rücktritt verschicken? Ich könnte am 14.04. (Sonntag) oder 15.04. (Montag) per Einschreiben "Sofort" kündigen – reicht das aus, damit es rechtzeitig ankommt?
  4. Wie kann ich den Rücktritt nachweisen? Reicht ein Einschreiben "Sofort", und wie sicher ist die Zustellung innerhalb von 1–2 Tagen?

Ich habe große Angst, dass ich am Ende auf den Kosten für den Kurs (über 5.000 Euro) sitzen bleibe, obwohl ich Bürgergeldempfänger bin und mir das unmöglich leisten kann.

Ich hoffe, jemand hat Erfahrung mit so einem Fall und kann mir helfen. Danke im Voraus!

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Kann das Bürgergeld unter 25 Jährigen komplett gestrichen werden , weil die Eltern zu viel Verdienen?

Ich bin 24 und werde am 16 Mai 25 und lebe noch bei meinen Eltern .

Ich bekomme nur noch diesen Monat Arbeitslosengeld, ab Mai bekomme ich dann nichts mehr .

Am 01.08 fange ich eine Ausbildung an . Finde bis dahin leider keinen Job , da die ganzen Firmen aktuell entweder gar kein Personal suchen, und die die Personal suchen lehnen mich ab weil ich dann nur bis zum 31.7 bei denen arbeiten kann und die nur für langfristig Leute suchen bzw haben möchten.

Habe am 02.04 online Bürgergeld beantragt und habe eben mit einer Dame vom Jobcenter Telefoniert. Die meinte, sie hätte mir Post zugeschickt und meine Eltern bis 25 für mich zuständig sind, dadurch das ich am 16 Mai Geburtstag habe und erst da 25 werde müssen meine Eltern ihr Einkommen da mit ausfüllen .

Die Dame meinte, wenn das einkommen meiner Eltern zu hoch ausfällt, mir man das Bürgergeld bis zu meinem 25 Geburtstag, also bis zum 16 Mai komplett gestrichen wird. Ich wäre dann ca 2 Wochen nicht krankenversichert bzw müsste für ca 2 Wochen die Versicherung aus eigener Tasche bezahlen, ohne das ich überhaupt Geld bekomme. Darf das Jobcenter jemanden wirklich das Bürgergeld komplett streichen, weil die Eltern zu viel verdienen?

Ansonsten müsste ich den Antrag neu erstellen, nämlich ab dem 16 Mai wo ich dann 25 werde und hoffentlich das es mir dann genehmigt wird

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