Steuerrückerstattung als Einkommen bei Bafög?
Ich bekomme seit 08.2024 bis 06.2025 Schüler- Bafög und habe davor Vollzeit gearbeitet.
Bei meiner jetzigen Steuererklärung würde ich für 2024 ca. 2000€ wiederbekommen.
Zählt dies als Einkommen beim Bafög?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsamt
Melde es pro forma.
Ich glaube nicht, daß es angerechnet wird.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..
Eine Steuererstattung zählt nicht zum bafög-rechtlichen Einkommen.
In der Regel sind Steuerrückerstattungen ein Einkommen bei Sozialleistungen.