Fahrlehrer anzeigen ohne Beweise?

Hey, ich w/18 werde von meinem Fahrlehrer (ca mitte bis ende 50) sexuell belästigt.

• Er fässt mich permanent an, lässt wirklich keine einzige Sekunde der Fahrstunde mal die Finger von mir (!!grundlos nicht um mich zu korrigieren!!) streichelt meinen oberschenkel, Seine begründung dafür dass er mich immer anfässt war: “ich muss das machen weil ich dir so gern nah bin”

• Anzügliche Kommentare: “Du bist voll mein Typ” , “Ich bin verliebt in dich”, “ich würde am liebsten Tag und nacht mit dir fahren”, “deine blonden langen haare sind so geil, da steh ich voll drauf”

• Er ruft mich öfters ohne grund an (auch nachts & meistens Video anruf) wenn ich dann frage warum war die begründung “Das war ausversehen, das passiert wenn ich dein profilbild anschaue manchmal” (ist auch schon nachts vorgekommen.)

Meine Fahrschule reagierte auf meine Anfrage den Fahrlehrer aufgrunddessen zu wechseln nur mit belächeln und aussagen wie “das haben wir noch nie gehört” und “das kann nicht sein” aber wenn ich unbedingt darauf bestehe kann ich den Fahrlehrer wechseln.

  1. Kann man einen Fahrlehrer ohne Beweise (Videoaufnahmen oder Audioaufnahmen) wegen Sexueller Belästigung anzeigen? Ich habe angst dass mir nicht geglaubt wird.
  2. Muss ich wieder Startgebühren usw zahlen wenn ich die Fahrschule aufgrunddessen wechsle? Oder muss das meine jetzige Fahrschule dann übernehmen?
  3. Wenn ich den FL wechsle hab ich dann ein Recht darauf direkt dran zu kommen ohne wieder warten zu müssen?
Polizei, Anwalt, Führerschein, Rechte, Belästigung, Fahrlehrer, Fahrschule, Sexuelle Belästigung
Sicherheitsüberprüfung und Privatinsolvenz?

Hallo Gutefrage Community ,

Ich brauche dringend Hilfe...

Erklärung meiner Situation...

Ich gehe offen mit meinem Anliegen um und habe unter 4000 Euro Schulden (zum damaligen Zeitpunkt der Anmeldung, war ich Harz IV Empfänger...

Nun ist die Anmeldung durch und ich habe endlich einen Job im Sicherheitsdienst gefunden ( Zurzeit im Pfortendienst) leider ein wenig Pech für Mich...denn aus der Privatinsolvenz komme ich nun nicht mehr raus, um meine Schulden selbst abzuzahlen ...

Nun habe ich vor zwei Wochen einen Anruf bekommen (vom Bund für Immobilien Angelegenheiten und dem Stabs Geheimdienst irgendwas...)

Diese gaben ein Problem bei meiner Sicherheitsüberprüfung, da ich ja "Bestechlich" sein könnte ...

Nun weiss ich nicht, was ich da jetzt machen kann...Einerseits , kann ich deren Bedenken verstehen...andererseits ist es schon ein heftiger Vorwurf...

Denn bei Schulden mit unter 4000 Euro + eines laufenden Privatinsolvenzverfahren + endlich einen gefunden Arbeitsplatz

Werde ich wohl kaum Bestechlich sein...

Denn selbst wenn mir jemand Geld geben würde um eben aus den Schulden raus zu kommen...muss ich im Endeffekt handfeste Beweise vorlegen, woher ich das Geld habe etc... diese habe ich natürlich nicht, wenn mir jemand "mir nix dir nix" einfach mal 4000 Euro geben würde...

Nun meine Frage, welche Argumente könnte ich der Dame geben, um eben diese sicherheitsüberprüfung doch stattfinden zu lassen bzw. Meinen Job behalten zu können um eben meine Schulden zu bezahlen und um am Ende glücklich leben zu können...?

Hat jemand Ideen oder eventuell wissen über rechtliche Dinge die man nennen könnte?

Würde es sich lohnen sich zu wehren, wenn die sicherheitsüberprüfung aus diesem Grunde nicht stattfinden würde oder fehlschlagn würde?

Lg

Geld, Recht, Anwalt, Gesetzeslage, Privatinsolvenz, Sicherheitsdienst, Sicherheitsüberprüfung, Wirtschaft und Finanzen
Jura/Strafrecht: Kann man in Schwierigkeiten kommen durch viele Fragen auf gutefrage.net?

Bitte nur Leute antworten die Ahnung von Jura, Strafrecht etc. haben.

Kurz zu mir: Ich habe einen Grübelzwang in mir der unter anderem dazu führt das ich mir Fragen stelle, was passiert wäre wenn etwas anders gewesen wäre.

Wer auf mein Profil guckt wird sehen, dass ich viele Fragen gestellt habe die mit Batterien(kurzschlüssen) und Feuer/Brand zu tun haben.

Im August diesen Jahres, habe ich meinen Schrank aufgeräumt und alle Sachen die ich für nicht ''normalen'' Müll hielt alle in einen Beutel getan und wollte dann die folgenden Tage weitersehen wie und wo man diese Sachen entsorgen sollte.

Im Beutel waren unter anderem Batterien. Als ich dann Tage später nach dem aufräumen von den potenziellen Gefahren von Batterien gelsen habe war ich erschreckt. Ich hatte bis dahin keine Ahnung von Batterien. Und da kommt mein Grübelzwang und ich frage mich ständig sowas wie ''aber was wäre wenn die Batterien mit den anderen Sachen im Beutel so anders oder so anders oder vielleicht so anders gelegen hätten.''

Deswegen habe ich für verschiedene ''Konstellationen'' die im Beutel hätten sein können, auch so viele Fragen gestellt. Im Endeffekt hätte so oder so bei uns nichts schlimmes passieren können. Wir hatten zwar für eine gewisse Zeit unsere alten Rauchmelder abgemacht, haben aber längst schon neue die auch die ganze Zeit dran waren und dran bleiben werden und keiner bei uns im Haushalt wollte an dem Tag die Wohnung verlassen und keiner wollte früher schlafen gehen, also so oder so wenn es warum auch immer zum Brand gekommen wäre, hätte es irgendwer bemerkt und hätte die Feuerwehr rufen können.

Meine Fragen sind jetzt:

Kann ich in Schwierigkeiten durch die ganzen Fragen kommen weil irgendwer denken könnte, das die ganze Fragerrei mit Kurzschlüssen und Brandgefahr irgendwie ''verdächtig'' wirkt?

Und was ist mit den Leuten, die mir Antworten auf meine Fragen gegeben haben und diese sich vielleicht irgendwie ''mit schuldig'' machen?

Und was ist mit anderen Leuten die meine Fragen sehen und aus den Antworten auf fragwürdige Ideen kommen und die auch umsetzen und diese ganzen Informationen der Antworten nutzen. Könnte irgendwer (ich und/oder die Antwortgeber) in Schwierigkeiten kommen deswegen?

Bitte nur Leute antworten die Ahnung von Jura, Strafrecht etc. haben.

Polizei, Recht, Anwalt, Gesetz, Gericht, Gesetzeslage, Jura, Strafe, Strafrecht
Stiftung lehnt Hilfe ab weil ich ein Mann bin?

Es geht explizit um diesen Fall (Erstausstattung bei einer Stiftung)

Hallo und zwar habe ich ein echt einzigartiges Problem, ich bekomme demnächst ein Kind. Das Kind wird aber nach der Geburt bei mir Leben nicht bei der Mutter das gemeinsame Sorgerecht haben wir. wir haben uns einfach darauf geeinigt, weil wir noch nicht zusammenziehen können.

 

Also habe ich einen Antrag

bei der AWO gestellt dies hat auch bis heute alles soweit funktioniert, die

haben mich zwischendurch nochmal angerufen und darum gebittet das die Mutter

einen Zettel per Handschrift schicken soll das das io ist dies hat sie auch

gemacht.

 

Heute bekomme ich einen

Anruf ihr Antrag wurde abgelehnt ausfolgender Begründung

 

Sowas ist noch nie

vorgekommen, es könnte ja sein das die Mutter was dagegen hat (sie haben sie außer

den Zettel noch nie gefragt) und es könnte ja sein die Mutter will das Kind

nicht (wir sind in der 23SW).

Ich empfinde das als pure

Diskriminierung und eine Bodenlose Frechheit das die mich ablehnen nur weil ich

das falsche Geschlecht habe. Dan sagen die zu mir die Mutter müsste denn Antrag

stellen dann würde es klar gehen aber mit Abstrichen.

Ich muss auch sagen sowas

ist nicht das erste Mal das mir sowas gesagt wird bei fast alles was das Baby

betrifft stoße ich auf das Problem ich bin der Mann ich gebäre das Kind nicht

und das hat die Mutter zu entscheiden oder muss dabei sein was natürlich eine

enorme Belastung für sie ist wo ich sie gerade bei einfachen Sachen gerne

rauslassen möchte.

Kommen wir zu eigentlichen

frage ist das so rechtlich OK wie die das Hand haben?

Lohnt es sich dagegen vorzugehen

(also besteht eine Chance das zu gewinnen?)

Welche typ von Anwalt bzw.

wo gibt es stellen wo man sich dagegen wehren kann?

 

Soweit ich das weiß gilt im Deutschen Grundgesetz Gleichberechtigung 

Männer, Anwalt, Rechte, Diskriminierung, Erstausstattung, Gleichberechtigung, Stiftung, awo
Hilfe was soll ich machen?

Die Seite heißt wohl hisplay.de

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Was kann ich jetzt tun?

Finanzen, Rechnung, Betrug, Geld, Recht, Anwalt
BAföG hat zu viel bezahlt, dürfen sie das Geld sofort zurückverlangen?

Aufgrund meiner psychischen Probleme konnte ich meine Schulische Ausbildung letztes Jahr für Paar Monate nicht wahrnehmen.

Ich habe für 2 Monate Schüler - BAföG bekommen, obwohl ich es nicht mehr hätte bekommen sollen, da irgendwo steht, dass man nach 2 oder 3 Monaten nicht Tätigkeit das BAföG gestrichen bekommt, egal aus welchem Gründen.

Das Problem ging von beiden Seiten aus, da ich etwas daran Schuld war, dass ich mir ca. 1 Jahr nachdem ich BAföG erhalten habe das nicht gemerkt habe, dass es unter solchen Bedingungen gestrichen wird und das BAföG-Amt hat Teilschuld, da sie obwohl ich Atteste geschickt habe, sie erst 2 Monate zu spät bemerkt haben, dass Sie mir zu viel gezahlt haben.

(War halt nervig, da ich keine Zeit hatte rechtzeitig andersweitig Geld zu beantragen)

Jetzt zum Problem:

Das BAföG-Amt verlangte eine Rückzahlung von über 1000€ innerhalb eines Monats oder 2 Monate. Nun habe ich halt kein eigenes Einkommen, da ich eine Schulische Ausbildung besuche und auf Geld vom Staat abhängig bin. Irgendwie habe ich mit denen Geklärt eine Ratenzahlung in Höhe von 50€ zu machen (niedriger ging es nicht). Problem: ich habe kein Einkommen, das Geld wird gerade so berechnet, dass ich am Monatsende auf ca. 0€ bin, was besser klappt durch die 50€ weniger als vorher.

Kurzgesagt:

Diese Ratenzahlung bringt mich dazu, dass ich 1 Woche vor Monatsende kein Geld mehr habe und eigentlich bin ich nicht in der Lage das zu Zahlen.

Frage:

Ist das rechtens, dürfen die sowas von mir verlangen oder ist das von den Umständen abhängig? Wenn es nicht rechtens ist, was kann ich tun?

Geld, Schulden, Ausbildung, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, BAföG, Gesetzeslage, BaföG-Amt, Ausbildung und Studium

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