Klage gegen die Agentur für Arbeit wegen Umschulung?

Meine Tochter hat Anfang 2018 bei der Agentur für Arbeit eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen beantragt, da sie ihren gelernten, handwerklichen Beruf nicht mehr ausführen durfte.
Ihr Arbeitgeber wollte sie nicht verlieren und hat ihr deshalb eine zweite Ausbildung zur Sozialversicherungskauffrau angeboten und dies hat sie auch so dem Berater von der AA, schon im Januar beim 1ten Termin mitgeteilt.

Nach Vorlage von Befunden wurden Ihre Allergien und die Atemwegserkrankung von der AA anerkannt. Danach musste Sie noch zu einem Test, ob Sie für einen kaufmännischen Beruf geeignet ist, der auch positiv ausgefallen ist.


Bevor Sie den neuen Ausbildungsvertrag im Februar unterschrieben hat, wollte sie ihren Berater vorher fragen, ob sie diesen unterschreiben kann, bekam aber, trotz mehrfacher Bitte über die Hotline, keinen Rückruf. Auch auf mehrfache, darauffolgende Nachfragen hat er sich leider trotzdem nicht gemeldet.
Die Dame von der Hotline hat ihr sogar empfohlen, dass sie Beschwerde bei seinem Vorgesetzten einreicht, doch das wollte sie nicht, da sie dadurch Nachteile befürchtet hat.

Meine Tochter wollte nicht kündigen und hat deshalb die Ausbildung am 01.09. begonnen.

Nach zwei erneuten Emails und Anrufen bei der Hotline, wie es nun weitergeht mit ihrem Umschulungsgesuch, hat der Berater jetzt endlich Anfang November zurückgeschrieben, dass er sich mit der Ausbilderin in Verbindung setzen will.

Dies hat er auch getan und jetzt von der Ausbildungsabteilung gefordert, dass der Vertrag nachträglich auf einen Umschulungsvertrag umgeschrieben, die Ausbildung auf 2 Jahre verkürzt und auch so bei der IHK eingetragen wird und meine Tochter gleich mit dem 2ten Ausbildungsjahr anfängt. Dann würde die AA die Umschulung fördern und für die damit verbundenen Kosten aufkommen.

Da dies nachträglich zu kompliziert ist, hat die Ausbildungsfirma leider dies so abgelehnt.

Dies hat natürlich drastische Nachteile für meine Tochter, die bereits von zu Hause ausgezogen ist, Miete zahlt und den Lebensunterhalt für sich und ihrem kleinen Sohn aufbringen muss.

Es ist ja auch noch die große Frage, die er ihr trotz schriftlicher Anfrage nicht mitgeteilt hat, welche finanzielle Unterstützung bei dieser Umschulung möglich ist.

Es wäre wirklich sehr hilfreich gewesen, wenn der Berater seine Bedingungen für die Umschulung, bereits vor Beginn der Ausbildung meine Tochter mitgeteilt hätte und nicht, dass sie dies erst von Ihrer Ausbilderin erfährt.

Entschuldigt, dass ich so eine Menge geschrieben habe, aber es ist so kompliziert und meine Tochter, weiss jetzt nicht, ob sie gegen dieses Verhalten des AA-Beraters etwas unternehmen kann, möglicherweise auch mit Hilfe eines Anwalts.

Danke schon mal im Voraus für eure Antworten.

Recht, Agentur für Arbeit, Umschulung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Arbeit ablehnen ohne Sperrzeit?

Hallo,

Zu meiner Person, ich bin 26 Jahre jung und alleinerziehend von einem 4 jährigen Sohn. Ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch bei einer Firma wo ich mich bewerben musste weil ich ein Vermittlungsvorschlag von der Agentur für Arbeit erhalten habe.

Leider gefällt es mir absolut nicht da. Alles ist total dreckig und veraltet dort. Und der Arbeitgeber schien mir auch recht dubios aber dazu später mehr.

Nun ist es so, ich möchte dort nicht anfangen. Zudem hatte ich heute das Gespräch und soll Montag schon anfangen ohne ein Arbeitsvertrag gesehen bzw unterschrieben zu haben.

Ich weiß weder wieviel Geld ich bekomme, noch wie lange die Probezeit ist und ob befristet oder unbefristet.

Die arbeiten sollen dort von 8 bis 17 Uhr gehen. Ich meinte zu ihn dass das nicht ginge aufgrundessen, dass die Kita nur bis 17 Uhr auf hat. Denn sagte er, ja denn arbeiten sie eben bis 16:30 Uhr. So weit so gut. Zu Hause ist mir erst eingefallen, daß mein Sohn ja noch ein Teilzeit Platz hat in der Kita. Darauf hin rief ich den Geschäftsführer nochmal an und erwähnte das ich mein Sohn erst ummelden muss auf ein Vollzeitplatz und ich Montag deswegen nicht bis 16:30Uhr kann. Denn meinte er, denn gehen sie heute doch noch hin.

Denn sagte ich, das geht nicht weil erstens: keine Öffnungszeiten sind auf ein Freitag und zweitens, ich habe kein Arbeitsvertrag womit ich beweisen muss, wann ich anfange zu arbeiten und wieviele Stunden in der Woche ich in der Woche leisten muss, so wie das Gehalt. Seine Antwort darauf: Ja versuchen sie es zu Organisieren, ich habe Sie Montag jetzt eingeplant. Ende des Gesprächs.

Ich will dort aber nicht anfangen solange die Obhut meines Sohnes nicht gesichert ist, geschweige denn, ich kann auch nicht antreten.

Wie kann ich es jetzt nun absagen ohne eine Sperre zu bekommen? Ich will ja unbedingt arbeiten aber ich will nicht jeden Müll annehmen was mir überhaupt nicht gefällt. Soll ich mich Krank melden und hoffen, daß der Arbeitgeber mich gleich rauswirft oder wie könnte ich das angehen?

Was vielleicht noch wichtig ist, auf dem Vermittlungsvorschlag ist keine Rechtsfolgebelehrung dabei. Ist es nicht so, wenn solches nicht dabei ist, die Arge mir keine Sperrzeit verhängen darf?

Ich hoffe, ihr könnt mir Rat geben., :(

Arbeitslosengeld, Recht, Agentur für Arbeit, Sozialgesetzbuch, Arbeitsaufnahme, vermittlungsvorschlag, ALG 1 Sperre, Ausbildung und Studium
Führerschein / Jobcenter?

Hallo, zu meiner Person ich bin 17 Jahre alt werde in 1 1/2 Monate 18 Jahre und Lebe derzeit in Berlin mit mein Vater unter einem Dach. Nun zu meiner frage, ich habe mich beim Jobcenter beworben für ein Führerschein worauf man mir auch sagte ich solle ein Schreiben mit bringen, wo der Arbeitsgeber angibt das ein Führerschein notwendig und zum großen Vorteil für mich wäre. Ich war 2 mal da, bei 2 verschiedene Vermittler beide sagten es wäre möglich mit den zettel, nun war ich da um auch alles abzugeben, wieder wurde mir gesagt es wäre möglich, ich müsste nur auf die Bestätigung warten ( hätte auch nicht klappen können ). Nun habe ich ein Anruf erhalten das mein Jobcenter dies garnicht machen würde, und ich mich doch woanders hinbegeben solle ( Ummelden kann ewig dauern, soviel zeit habe nicht zudem das Jobcenter extra für Jüngere ist und ich auch da hin muss bis ich 25 Jahre alt bin ) oder ich solle mir eine Fahrschule suchen die es auf Raten macht. Aber was ich nicht verstehe, man sagte mir doch dafür gibt es nur 2 Leute im Haus die dies bearbeiten und ich verdiene kein Geld nur mein Vater. Allerdings reicht das auch nicht aus um mein Führerschein zu Finazieren, ich werd nun an mein Kindergeld gehen und versuchen ein Farschule zu finden die es auf Raten macht. Aber kann man da auch nicht irgendwie vorgehen? Immer hin sagen sie erst so, dann wieder so??

Ich habe ein Ausbildungsvertrag unterschrieben und dann den Zettel bekommen !!!

mfg

Führerschein, Agentur für Arbeit, Amt, Arbeitsamt, Jobcenter, Soziales
Ist es ,,sinnvoll´´ für mich eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme zu machen?

Guten Abend,

Meine Situation ganz kurz und knapp : Ich bin 20 Jahre alt , habe 2016 Abitur gemacht (3,4) und in den mittlerweile zwei Jahren dannach konnte ich mich nicht entscheiden was ich machen will. Dies hängt sehr mit meinen psychischen Problemen zusammen. ( Angststörung und Depressionen) . Jetzt habe ich vor circa 3 Monaten den Kontakt zum Arbeitsamt gesucht meine Situation geschildert und wurde nach ein paar Gesprächen und Tests an die Rehaabteilung weitergeleitet. Die Dame dort hat mir dann vorgeschlagen eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB Reha) zu machen. Diese soll anscheinend speziell für junge Menschen mit eingeschränkter psychischer Gesundheit sein. Die Maßnahme geht insgesamt maximal 11 Monate und soll im bfz München stattfinden. Leider habe ich im Netz keine Erfahrungsberichte für das bfz München gefunden habe also keine Ahnung wie es dort zugeht. Beim Vorstellungsgespräch hatte ich ein gutes Gefühl, da die Beraterin sehr kompetent rüberkam.. Dagegen sprechen aber die meisten Erfahrungsberichte die sagen, dass es dort oft sehr schlechte Ausbilder gibt und die meisten Leute dort gerade so ihren Namen schreiben können und nur dort sind weil sie sonst kein Geld bekommen. Ich habe also Angst dort völlig falsch aufgehoben zu sein. Mein Wunsch ist einfach , dass ich verschiedene Berufe ausprobieren kann und man auch meine eingeschränkte Gesundheit berücksichtigt. Bestenfalls werde ich nach ein paar Monaten von einem Unternehmen übernommen, in dem ich mich wohlfühle, war jetzt so meine Fantasie.

Hat da irgendjemand Erfahrungen? Wie schätzt ihr meine Lage ein ? Sinnvoll ja oder nein? Wäre wirklich sehr sehr dankbar für jegliche Antworten da ich bald Bescheid geben muss und es hier schließlich um meine Zukunft geht..

Tausend Dank im Vorraus!

Arbeit, Ausbildung, Agentur für Arbeit, Rehabilitation, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Bildungsmaßnahme, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Ist es rechtens, dass sich eine Nachzahlung der Rentenversicherung die Agentur für Arbeit und die AOK aufteilen?

Guten Tag,

ich habe eine größere Nachzahlung der Rentenversicherung erhalten, weil der Rentenantrag zurück datiert wurde, auf das Datum eines Antrags einer Reha-Maßnahme. Zu der Zeit war ich noch in der Psychiatrie und bekam Krankengeld von der AOK. Als ich die Psychiatrie verlies, wollte ich mich arbeitslos melden, aber die Agentur für Arbeit schaltete den Medizinischen-Dienst ein, wobei dieser mir "bescheinigte", dass ich weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Bedeutet, ALG 1 bekam ich gar nicht. Auch Hartz 4 greift nicht, da man mehr als 4 Stunden/Tag arbeiten können muss. So bekam ich gar kein Geld mehr, da das Krankengeld das zeitliche Limit mitlerweile auch erreicht hatte.

Auf anwaltlichen Rat stellten wir dann einen Rentenantrag, wobei es eigentliches Ziel war, dass dieser abgelehnt wird und ich somit wieder in ALG-1 rein komme, bzw. wieder vermittelbar bin. Doch der Rentenantrag ging durch.

Es gab dann eine Rentennachzahlung von ca. 12000€, vom Zeitpunkt des stellens des Rehaantrages bis zum bewilligen der gewährten Rente. Wobei die Agentur für Arbeit und die AOK-Krankenkasse Erstattungsansprüche auf dieses einbehaltene Geld gestellt haben. Es blieb ein kleiner Rest für mich übrig. Ich könnte es ja bei der AOK nachvollziehen, da diese mir die Psychiatrie und Krankengeld bezahlt haben, aber nicht bei der Agentur für Arbeit, da sie mir gar keine Leistung entgegen brachten, doch trotzdem ca. 5000€ Ansprüche geltend gemacht haben.

Die Frage auch noch, ob dies überhaupt rechtens ist, dass andere Sozialversicherungen überhaupt Erstattungsansprüche stellen können, auf meine Rente? Im Grunde ist es ja mein Geld und die Sozialversicherungen habe ich auch immer bezahlt.

Es sind ja 3 verschiedene Versicherungen, wobei ich doch jeweils die benötigten Versicherungssummen bezahlt habe. In der Privatwirtschaft, könnte keine Versicherung einen Erstattungsanspruch stellen, wenn ich eine Nachzahlung erhalte. Wenn ich 3 verschiedene private Versicherungen hätte, könnte keine etwas geltend machen.

Vielen Dank schonmal

Recht, Agentur für Arbeit, Krankenkasse, Rentenversicherung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Wie umgehen mit kurzfristiger EInladung Arge?

Hallo zusammen,

seit dem 01.06 bin ich Arbeitslos und ALG-I empfänger.

Vor 2 Wochen hatte ich ein Gespräch mit meinem Arbeitsvermittler. Ich habe ihn informiert, dass ich zweigleisig fahren möchte (Bewerbungen schreiben

aber eine Gründung beabsichtige(Businessplan, Schulungen). Der Vermittler hatte kein Problem damit und bat mir sogar Schulungen zu Gründungen an.

ich habe jetzt am Samstag Post von meinem Arbeitsvermittler erhalten mit der Bitte um ein Gespräch direkt am Montag! (da hats aber jemand eilig).

D.h. er hat wohl am Freitag die Einladung versendet. Am Freitag habe ich aber eine Zusage für eine Schulung im Ausland erhalten, die 3 Wochen dauert.

Ich befinde mich nun im Ausland wegen der Schulung, die mit der Selbstständigkeit eng in Verindung steht (gestern also am 30.06 hat sie angefangen).

Für mich macht es wenig Sinn 1000 km nach DE zu fahren - erst recht nicht innerhalb von 24h (nachts)

Ich habe Angst, dass der Vermittler ein Problem damit haben wird, dass ich für die Schulung 3 Wochen im Ausland bin.

Ich kann mal 1x rüberfliegen nach DE aber das kostet mich dann 200 EUR.

Wie kann man eine humane Lösung finden?

Droht mir eine Leistungskürzung?

Ich werde den Vermittler morgen früh anrufen, aber k.a. was ich dem erzählen soll... Von der Schulung weiß er nix, weil sich das zeitlich ja überschnitten hat (

sein Brief an mich und mein unerwartetes Finden einer passenden Schulung auf dem letzten Drücker)

Selbständigkeit, Schulung, Agentur für Arbeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsvermittler
Ist ein Passus bezüglich der Weiterbildungsprämie bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung weggefallen?

Hallo zusammen :)

Ich befinde mich gerade in der Umschulung zum Kaufmann im Einzelhandel, welche durch die BA gefördert wird. In diesem Beruf gibt es keine Zwischenprüfung, sondern eine gestreckte Abschlussprüfung (Teil I zwischen Mitte und Ende des zweiten Jahres, und Teil II Ende des dritten Jahres).

Internetrecherchen und Informationen durch Telefonate mit den Service Centern der BA führen in meinem Fall aber immer zu unterschiedlichen Ergebnissen:

Die "erste Rate" der Weiterbildungsprämie ist für ein Bestehen der Zwischenprüfung vorgesehen. Dies findet man auch in den aktuellen Ausgaben der Merkblätter der BA und in den Gesetzestexten. Auf diversen Seiten von Ausbildungsträgern, und auch auf kopierten Texten der BA bis einschließlich Ende 2016, findet man aber den für mich wichtigen Passus "In Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung (z.B. [...]) gilt die Abschlussprüfung Teil I als Zwischenprüfung". In meinem Fall Ende April dieses Jahres absolviert. Genau dieser Passus ist allerdings aktuell absolut nicht mehr aufzufinden in aktuellen Texten/Merkblättern. Auch die gestrigen zwei Telefonate mit der BA (Erste Mitarbeiterin hat nach 30 Sekunden meinen gewünschten Passus vorgelesen, die zweite fand nach zwanzig Minuten Suche nichts davon) hat mich abermals verwirrt.

Wer kennt sich aktuell und fundiert mit dieser Sachlage aus? Vielleicht sogar mit einem (aktuellen) Gesetzesauszug oder durch aktueller Eigenerfahrung? Vielen Dank im voraus.

Schule, Agentur für Arbeit, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Berufsunfähigkeit + Agentur für Arbeit?

Hallo,

Ich bin jetzt seit ca . 3 Jahren Berufsunfähig. Meinen ersten Job hatte ich nach langer Abwesendheit verloren. Meine Therapie lief dann so gut, das ich letztes Jahr im November wieder anfangen konnte zu arbeiten. Dieses Jahr im Februar müsste ich dann gezwungenermaßen aufgrund von kopfschmerzen kündigen, da ich seit letztem Jahr meinen fachbezogenen Hochschulzugang nachgemacht habe und im Februar ebenfalls die Prüfungen waren. Die Kopfschmerzen waren jedoch kein Symptom meiner Psychose, wodurch kein Grund für einen Rückfall bestand. Ich versuche mich zur Zeit für den zweiten Teil meiner Prüfung vorzubereiten und merke jedoch bereits, dass wieder vereinzelt Symptome auftauchen und mir das lernen immer schwerer fällt. Ich bin mir nicht sicher, ob ich damit die Prüfung, geschweige denn das Studium packe. Ich habe mich nach der Kündigung nicht wieder arbeitslos gemeldet, um genug zeit für die Prüfungsvorbereitung zu haben. Es sieht im Moment nicht danach aus, dass ich weiter machen kann ohne wieder eine Therapie und/oder Medikamente zu schlucken. Meine Frage ist nun, wie ich am besten vorgehe. Sollte ich mich erst Arbeitslos melden bevor ich zum Arzt gehe. Zahlt die Agentur überhaupt wenn ich berufsunfähig bin. Was passiert im schlimmsten Fall wenn es wieder so schlimm wird, dass ich garnicht mehr arbeiten gehen kann? Zahlt dann die Rentenversicherung und wie läuft das ganze von statten?

Rente, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeit, Schizophrenie, Psychose, Agentur für Arbeit, ALG I, Ausbildung und Studium
Agentur für Arbeit im Anschreiben erwähnen?

Hallo!

Bin grade in der Bewerbungsphase und habe meine Bewerbung nochmal überarbeitet. Dabei ist mir aufgefallen, dass es irgendwie komisch klingt, wenn ich z.B. das schreibe:

Sehr geehrte/r Herr XYZ,

durch die Agentur für Arbeit bin ich auf Ihr Unternehmen gestoßen und bewerbe mich hiermit um einen Ausbildungsplatz als Kauffrau für Büromanagement zum 01. August 2018.

Meint ihr, es klingt besser, wenn ich es so formuliere, dass ich statt "Agentur für Arbeit" eher "Vermittlungsvorschlag" mit einbaue?

Ich hatte in der Schule leider nie das Thema Bewerbungen/Anschreibenund hab mir nur mit dem Internet helfen können.

Hier wäre nochmal meine ganzes Anschreiben, wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet:

Briefkopf mit den Adressen und Datum

Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Kauffrau für Büromanagement

Sehr geehrte Frau XY,

durch die Agentur für Arbeit bin ich auf Ihr Unternehmen gestoßen und bewerbe mich hiermit um einen Ausbildungsplatz als Kauffrau für Büromanagement zum 01. August 2018.

Nachdem ich die zehnte Klasse der Realschule mit einem Sekundarabschluss I abgeschlossen habe, besuche ich nun die BBS YZ, einjährige Berufsfachschule Wirtschaft – Schwerpunkt Bürodienstleistungen. Teil dieses Berufsschuljahres ist es, einmal wöchentlich ein Praktikum durchzuführen, wo ich als Kauffrau für Büromanagement dran teilnehme.

Durch meine Berufsberaterin bin ich in der zehnten Klasse auf den Beruf Kauffrau für Büromanagement aufmerksam geworden.

Ich möchte diesen Beruf erlernen, weil mir die Erledigungen von organisatorischen und bürowirtschaftlichen Tätigkeiten große Freude bereitet. Ich bin ein leistungsbereiter, junger Mensch, der selbstständig arbeitet und sich im Team wohlfühlt.

Gerne möchte ich meinen zukünftigen, beruflichen Weg in Ihrem Unternehmen beginnen und bei Ihnen meine Erfahrungen und Fähigkeiten sammeln und intensivieren.

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Über die Einladung zu einem persönlichem Gespräch würde ich mit sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Name

Schule, Bewerbung, Anschreiben, Agentur für Arbeit, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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