Zahlungserinnerung von der Agentur für Arbeit aus dem Jahre 2010?

2 Antworten

Du sollst seit 2010 Geld schulden, warst dort 8-13 Jahre alt und die kommen erst jetzt damit an?

  1. Verjährt - §195 BGB - da Forderung älter als 3 Jahre
  2. Woher soll die Summe stammen?
  3. Entweder warst du 2010 gute 8 Jahre oder 13 Jahre alt, musst du dich schon entscheiden. Möglicherweise auch einfach nur ein Adressfehler. Frag deine Eltern ob da was war.

Zu Punkt 1 ist wichtig zu wissen, ob zwischen 2010 bis 2013 schon einmal eine Forderung bei dir angekommen ist. Wenn nicht, dann siehe Punkt 1.

Wenn es einen "Titel " gäbe, wäre diese Forderung garantiert nicht bei einem Inkasso gelandet, sondern längst in der Vollstreckung.

Lege es beiseite und reagiere erst, wenn man versucht einen Mahnbescheid zu erlassen,