Schimmel und feuchte Wände in gerade erworbener Eigentumswohnung?

Ich versuche mich so kurz zu halten wie es geht: Wir haben vor ca. 3 Monaten eine Eigentumswohnung erworben (Haus besteht aus 3 Parteien: 2 Wohnungen, die durch den Hausverwalter vermietet werden und 1 Eigentumswohnung, die wir erworben haben). Beim Kauf sagte uns der vorherige Eigentümer nichts davon, dass die Wände feucht sind bzw. Probleme mit Schimmel in der Vergangenheit aufgetreten sind. Als wir nun die ersten Tapeten abgerissen haben, haben wir sofort Schimmel an einer Außenwand entdeckt. Wir haben es dem vorherigen Wohnungseigentümer geschickt, woraufhin er uns sagte, dass er davon nicht wusste. Zwei Wochen später haben wir jedoch von der Frau des ehemaligen Besitzers über Ecken erfahren, dass sie die Wände schonmal wegen der Feuchtigkeit auf hatten (sie wussten es also doch!). Wir haben einen Gutachter rauskommen lassen, der uns mitteilte, dass zwei Außenwände komplett feucht sein und dass der Auslöser wahrscheinlich unversiegelte Fugen an der Außenfassade sind, die erst versiegelt werden müssen, woraufhin die Wand aufgemacht, desinfiziert und ein Trockenzelt aufgebaut werden müsse. Die Mieter, die unter uns wohnen, haben uns mitgeteilt, dass sie ebenfalls Probleme mit Schimmel haben. Nun meine Frage: Wer muss für die Kosten aufkommen? Der ehemalige Eigentümer (Stichwort arglistige Täuschung) und zusätzlich der Hausverwalter (in der Teilungserklärung ist der Anteil 1/3 für uns, 2/3 für ihn), da die Ursache ja anscheinend von außen kommt? Im Moment stellt sich jede Partei quer, sowohl der vorherige Eigentümer, als auch der Hausverwalter - unserer Auffassung nach müssen aber beide zahlen; haben wir damit Recht? Schonmal vielen Dank im Voraus!

Wohnrecht, Schimmel, Recht, Kosten, Eigentumswohnung, feuchte wände
Wer muss bei einem Neubau Mehrfamilienhaus Bj 2016 mit 3 Eigentumswohnungen den Einbau des Wärmemengenzählers bezahlen?

Ich habe eine Neubau ETW mit Erstbezug Juni 2016 gekauft und jetzt ist mir bei der 2. WEG Versammlung eine Rechnung von Juli 2016 mit einem sehr hohen Betrag aufgefallen. Es handelt sich bei der Rechnung um den Einbau von 2 Wärmemengenzählern für Boilerladeleitung und Heizkreisverteiler sowie eine Beglaubigungsgebühr, Einbauteile und Montagekosten. Die Firma(Bauherr) von der wir die ETW gekauft haben, hat die Rechnung an unsere Hausverwaltung geschickt, die dann ohne uns Eigentümer in Kenntnis zu setzen, den Rechnungsbetrag von unserem WEG Konto beglichen hat. Wir haben jetzt einen Brief an die Firma des Bauherren geschrieben, dass diese die Rechnung bezahlen soll, da wir nur die ETW gekauft haben und ein Wärmemengenzähler zum Allgemeineigentum (Heizung) gehört und somit vom Bauherren des Mehrfamilienhauses bezahlt werden müsste.Es ist ja Pflicht das die Zähler seit 01.01.2014 bei Neubau eines EFH MFH eingebaut sein müssen, das heißt für mich im Umkehrschluss das der Bauherr beim Bau des Hauses diese Kosten einplanen muss wenn er plant die Wohnungen des Hauses als ETW zu verkaufen. Wie sieht das rechtlich aus, muss der Bauherr die Zähler plus Einbau bezahlen oder kann er die Kosten so ohne weiteres auf die WEG abwälzen?Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Michael

etw, Recht, Heizung, Bauherren, Eigentumswohnung, Neubau, Weg
Grundstücksteilung in Erbengemeinschaft?

Moin. Moin!

Meine Schwester und ich haben gerade von unserer verstorbenen Mutter eine Doppelhaushälfte mit Grundstück und Geldbestände z.B. eine ausgezahlte Lebensversicherung und Bankguthaben) geerbt. Vor dem Tod unserer Mutter haben wir uns mit ihr schon die Zeit nach Ihrem Ableben unterhalten. Grundsätzlich hat sie sich gewünscht, dass meine Schwester das Haus bekommt und ich das Geld. Zusätzlich sollte ich ein Baurecht auf dem Grundstück erhalten.

Leider konnte dies vor dem Tod unserer Mutter nicht mehr durch ein Testament festgehalten werden. Allerdings sind meine Schwester und ich uns an sich einig: Mit dem geerbten Geld soll die Hypothek (ca. 60.000 Euro) vom Haus abgelöst werden. Danach soll meine Schwester in der Doppelhaushälfte wohnen bleiben bzw. diese überschrieben bekommen. Ich hingegen möchte 50% des Grundstücks behalten. Die anderen 50% soll meine Schwester bekommen genauso wie die darauf befindliche Doppelhaushälfte, welche ich ihr gerne überlasse, denn ich soll den "Rest des Geldes" (ca. 50.000 €) erhalten.

Meine Schwester soll aber meine Grundstückshälfte bis zu dem Zeitpunkt, an dem ich mein Baurecht in Anspruch nehme, das gesamte Grundstück frei nutzen können und wir möchten es vorher nicht teilen lassen.

Nun komme ich auch zu meiner Frage: Wie können wir das am besten angehen und dabei die Kosten einer Grundstücksteilung umgehen? Wie kommt man das ganze ins Grundbuch und wie wird das ganze fair und ohne großartige Kosten gelöst?

Hat meine Schwester Nachteile, wenn sie beispielsweise das Haus als Sicherheit angeben möchte (z.b. bei Krediten), es gehört ihr ja schließlich alleine.. nur mir soll das Grundstück halt zur Hälfte mitgehören. Ich bin langsam überfragt..!

Wert des gesamten Grundbesitzes (ca. 100.000 Euro).

Ich freue mich auf zahlreiche Antworten!

Anwalt, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Eigentum, Eigentumswohnung, Grundbuch, Grundstück, Hauskauf
Verwirrung! Eine Wohnung geschenkt bekommen, aber nicht selbst die Mieteinnahmen erhalten - Steuern! Schlechte Idee?

So. Die Eltern meines Freundes besitzen eine Wohnung, in der sie und ihre Tochter wohnen und eine zweite, die sie für so 900€ vermieten. Um irgendwann mal die Erbschaftssteuer zu sparen (sie hatten noch nicht mal ihren 50sten Geburtstag!) möchten sie nun die erste Wohnung an die Tochter, die zweite an den Sohn (=meinen Partner) verschenken. Die Mieteinnahmen werden sie aber weiterhin behalten, um damit ihre eigenen Nebenkosten zu decken.

Nun fragen wir uns, ob das meinen Partner (bzw. bald uns beide nach einer Herirat) nicht steuerlich schlechter dastehen lassen wird? Den Behörden ist es doch egal, dass das Geld nicht an ihn geht, sie werden da doch sicher von ihm als Wohnungseigentümer Steuern verlangen? Er verdient für einen Berufseinsteiger mit M.Sc. ganz ok, sodass wir als sparsame Leute davon gut leben können und ich ein Zweitstudium (=kein BAföG) machen kann, also nur ein bisschen nebenher verdiene. Bald möchten wir aber auch ein Kind (sind Mitte/Ende 20). Sollten wir uns einen Steuerberater suchen oder wird der Steuerberater seiner Eltern schon wissen, was er tut? Bin etwas verängstigt! Vielen Dank!

Anmerkung: Wir wohnen in einer anderen Stadt sehr weit weg von den Eltern, außerdem kann man u. a. aus kulturellen Gründen sehr schlecht direkt über Geld mit ihnen reden. Wenn wir sie so fragten, würden sie sich sofort angegriffen fühlen, da wollen wir schon wissen, ob ein Konflikt nötig ist...

Update: Leider wollen die Eltern es aus welchen Gründen auch immer nicht als Nießbrauch. Wir haben nun den Vertrag gesehen, dort steht, die Miete muss mein Freund monatlich an seinen Vater überweisen.

Steuern, Vermietung, Eigentumswohnung
Nachbar wegen Tierquälerei anzeigen?

Hi!

Ich kümmere mich seit 2008 um ein Streunerchen namens Julchen. Sie wurde vom Tierschutz kastriert und galt als nicht vermittelbar weil viel zu scheu. Da sie sich drinnen gar nicht wohl fühlt und auch nicht sauber ist, habe ich ihr vor Jahren draußen eine kleine isolierte Hütte am Ende unseres Grundstücks (Eigentümer, nicht Mieter) hingestellt. Vor einigen Jahren war ich da noch Mieterin, habe die Wohnung dann aber gekauft. Nun ist es so, dass es eine Partei (altes Ehepaar) in diesem Haus gibt, die die Katze (und mich und meine zwei Wohnungskatzen) unglaublich hasst. Sie hat im Winter Schnee in die Kiste gepackt (kann ich nicht beweisen, weiß ich aber). Sie bewirft die Katze mit Steinen, ging mit einer Eisenstange zum Häuschen und eine Nachbarin hat auch beobachtet, wie sie mit einem Besen hinter ihr her war. Julchen hat wahnsinnige Angst vor dieser Frau. Leider würden die anderen Nachbarn das nicht bezeugen, da sie selbst keinen Ärger mit dieser Person möchten. UND vergesst es, reden ist da nicht! In der Tagesordnung für die nächste Eigentümerversammlung steht jetzt der Tagesordnungspunkt "Entfernung des Katzenhäuschens". Die Situation ist mittlerweile so, dass Julchen regelrecht aus dem Häuschen gemobbt wurde. Ich weiß nicht, ob sie nachts manchmal noch rein geht. Aber ich würde ihr trotzdem gerne die Möglichkeit bieten, so lange sie noch da ist. Ansonsten gibt es leider keine geschützen Plätze um unser Haus bzw. in der Nähe. Was meint Ihr denn? Kennt sich einer von Euch aus? Ich habe übrigens auch eine Rechtsschutzversicherung, in der ich gegen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft angehen könnte. Aber ich finde es ist eigentlich so ein Kinderkram. Nur traurig für die Kleine. Sie hat sonst echt keine Lobby und die anderen Nachbarn sind alle nicht so Katzen- bzw. Tierlieb. Aber sie haben kein Problem mit ihr. Ich frage mich auch, ob ich sie wegen Tierquälerei anzeigen könnte, habe aber leider nur diese "inaktiven" Zeugen...

Katze, Recht, Tierquälerei, Eigentumswohnung
Alternative zum Lebenslangen Wohnrecht?

Und nochmal versuche ich es mit einer Frage an euch, in der Hoffnung, neue Impulse, Ideen oder Gedanken zu bekommen.

Es geht um Folgendes: Mein Partner und ich bauen grade im Haus des Lebensgefährten meiner Mutter das Dachgeschoss für uns aus. Nun ist es natürlich für uns enorm wichtig, dass für jeden erdenklichen Fall rechtlich abgesichert sind. Zum Einen, dass wir nicht der Willkür des Hauseigentümers ausgeliefert sind im möglichen Streitfall und zum Anderen, weil dieser einen Sohn hat, zu dem kein Kontakt besteht und dieser sich natürlich im Erbfall über eine schöne Wohnung freuen würde.

Das heißt-wir müssen so abgesichert sein, dass die Wohnung sicher unser bleibt, egal was passiert.

Nun haben wir schon rauf und runter überlegt (natürlich folgt auch noch ein Termin beim Notar für eine Beratung). Am simpelsten, aber auch fast am teuersten erscheint das lebenslange Wohnrecht. Allerdings fällt da ja eine nicht unerhebliche Schenkungssteuer an (oder gibt es Bedingungen, durch die man diese "umgehen" kann?), da wir noch jung und nicht verwandt mit dem Eigentümer sind. Wäre aber am sichersten, denke ich.

Welche Möglichkeiten gäbe es noch, die möglicherweise kostensparender sind? Könnte ich die Wohnung einfach kaufen gegen Betrag XY? Oder ist dies nur unter bestimmten (baulichen) Bedingungen möglich? Müsste dann jemand Steuern zahlen-der Verkäufer/Eigentümer? Es handelt sich um eine abschließbare Wohnung oben, die mittlere Etage, die dann meine Mutter und Partner bewohnen, hat aber keine Wohnungstür im üblichen Sinne (ich las irgendwas von Abgeschlossenheitsbescheinigung?).

Mietkauf oder dergleichen kommt nicht in Frage, da auch der Eigentümer keine Lust hat, Steuern darauf zu zahlen und das ganze Haus und Hof wollen wir auch nicht käuflich erwerben. Unser Interesse liegt an der Wohnung.

Vielleicht hat noch jemand zündende Ideen, auf die wir noch nicht gekommen sind (macht man ja auch nicht so oft sowas). ;)

Vielen Dank schonmal!

Finanzen, Wohnrecht, Rechte, Eigentumswohnung, Notar
Eigentumsverhältnisse in Mehrfamilienhaus durch Anteile bestimmt und nicht durch explizite Benennung der einzelnen Wohnungen, etc. Ist eine Auflösung möglich?

Moin zusammen,

es gibt ein Thema mit dem Eigentumsanteil in einem Wohnobjekt bei meiner Mutter. Die Situation: Ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen ist nicht in Wohnungen, Kellerräume, Nebengebäude und Co., sondern in Besitzanteile von 37,5%, 37,5% und 25% aufgeteilt, d.h. in der Vergangenheit wurden Anteile in der Familie vererbt und nicht "Wohnung x.OG mit entsprechender Extrafläche (Kellerraum A, Dachbodenbereich B, Nebengebäude C)". Jetzt sind die 3 dort lebenden Parteien nicht mehr die jüngsten und die Erben sich uneins, was in Zukunft mit dem Objekt passieren soll. Da die Wohnungen zwar von der Grundfläche her gleich sind, jedoch die OG-Wohnung alleine durch die Dachschrägen weniger wert ist, ist es schwer, bei ableben einer Partei und einem Veräußerungswunsch, diese Anteile mit Inhalten zu füllen, bzw. sind hier Streitigkeiten vorprogrammiert. Wenn ich im Internet recherchiere, finde ich bei Anteilsthemen immer nur Mietthemen, jedoch keine Eigentümergemeinschaft mit oben erläuterten Verhältnissen.

Hat jemand Recherchetipps parat? Kann jemand Tipps zur Überführung des Objekts in klare und gegliederte Verhältnisse geben? Ist bei Einigkeit der Parteien und dem Festsetzen der einzelnen Bestandteile ein Gutachter nötig, um eine wahrsch. notwendige Grundbuchänderung zu machen? Beispiel: Man ist sich einig, das 37,5%-Eigner aus 2.OG den gesamten Dachboden und den halben Keller bekommt, 37,5%-Eigner aus 1.OG durch den Mehrwert der Wohnung nur den halben Keller, 25%-Eigner nur die Wohnung ohne Garten.

Knackig wird das ganze dadurch, das ein Nachkomme eines Anteilseigners in den letzten 15 Jahren >10 Jahre Sozialleistungen (Hartz4) bekommen hat und somit nichts besitzen darf. Mir graut es vor der Zerpflückung des Objekts unter Zeitdruck, da die Sozialbehörden schnell die Zahlungen bei Besitz einstellen und imho dann ein bestellter Gutachter den Wert festlegt und zu Recht auf Auszahlung pochen wird. Einfacher wird es dann wohl, wenn diese dann geschaffene Wohnung einfach veräußert werden könnte und die anderen Erben nicht "über Eck" belastet. Auch das Thema Pflegebedürftigkeit einer Partei und entsprechender Veräußerung der Besitztümer. Auch hier sehe ich es ähnlich knackig, wie bei dem Hartz4-Empfänger. Puh, langer Text, danke zumindest, für das lesen bis hier hin ;) Wenn weitere Infos nötig sind, lassen Sie es mich gerne wissen!

Ich hoffe, jemand kann mir helfen, das ich für das erste Treffen der Besitzer und Erben etwas Sattelfester werde und unstrittige Argumente liefern kann.

wohnen, Immobilien, Eigentumswohnung
Kann man eine Grundschuld versichern lassen?

Hallo zusammen,

um die Frage zu klären, hier kurz zur Situation:

Meine Freundin und ich wohnen aktuell in einer eigenen Wohnung in meinem Elternhaus. Im Grundbuch eingetragen ist mein Vater. Zu einem späteren Zeitpunkt (Bsp. Renteneintritt meines Vaters) soll das Haus auf mich überschrieben und meine Schwester ausgezahlt werden.

Wir planen derzeit einen Anbau an das bestehende Haus und möchten hierfür einen Kredit aufnehmen. Um den Kredit zu bekommen muss auf das Haus eine Grundschuld in Höhe der Kreditsumme eingetragen werden. Laut Notar wäre hier der Ablauf: Mein Vater unterschreibt als Eigentümer und ich als Kreditnehmer. Mein Vater würde dann dinglich haften und ich würde privat haften.

Mein Vater hat jetzt folgenden gedankten:

Annahme: Verkehrswert vom Haus 300.000 €

Kreditsumme: 100.000€

Versicherungssumme bei Brandschaden: 300.000 €

Ich schlimmsten Fall (keiner hofft natürlich, dass das passiert) würde das Haus abbrennen, mein Vater bekäme die 300.000 € von der Versicherung. Er müsste aber auch direkt die 100.000 € an die Bank zahlen um den Gläubigern ihr Geld zurück zu geben. Somit hätte mein Vater ja das Risiko von 100.000 € und nicht ich.

Gibt es hier eine Möglichkeit einen solchen Fall abzusichern (Lebensversicherung, Risiko Lebensversicherung etc.)? Gibt es ggf. andere Wege den Kredit zu bekommen, sodass das Risiko bei mir liegt und nicht bei meinem Vater?

Ich werde in der kommenden Woche natürlich auch die Bank und die Versicherung zu diesem Thema befragen, hätte aber gerne vorher schon ein paar Ideen oder Anregungen.

Ich bin für jede Hilfe dankbar. :-)

Viele Grüße

Bergi.11

Kredit, Haus, Schulden, Bank, Versicherung, Lebensversicherung, Eigentumswohnung, Grundstück, Notar
Eigentumswohnung bei Trennung (unverheiratetes Paar)?

Hallo liebe Forumskollegen,

ich habe eine Frage zum gemeinsamen Eigentumswohnungskauf bei einem unverheirateten Paar.

Zunächst einige Vorabinformationen zu uns beiden:

Ich (28 Jahre), 60.000 Euro Eigenkapital (angelegt, soll großteils angelegt bleiben), ca. 3.500€ Netto Monatseinkommen.

Sie (26 Jahre), 5.000 Euro Eigenkapital, 1.500 Euro netto Monatseinkommen

Wir wohnen seit knapp 1,5 Jahren in einer gemeinsamen Mietswohnung und würden uns gerne eine Eigentumswohnung kaufen, um nicht noch weitere Jahre ca. 10.000 Euro im Jahr an Miete zu bezahlen. Ich habe ein gutes Einkommen und einige Rücklagen gebildet, sie hat ein geringeres Einkommen und kaum Rücklagen gebildet.

Wir möchten uns nichtsdestotrotz gemeinsam eine Eigentumswohnung bis maximal 200.000 Euro kaufen. Aufgrund der unterschiedlichen Gehaltsgefüge möchten wir die Kosten unter uns beiden anteilig aufteilen.

Ich: 70-80% Sie: 20-30%

Dies würden wir dann auch im Notarvertrag aufnehmen.

Unsere ursprüngliche Idee war es, dass wir zwei getrennte Kreditverträge machen, Sie dann ca. 50.000 Euro und ich ca. 150.000 Euro und dann jeder seinen Kredit abbezahlt. Nach Rücksprache mit unserem Finanzberater ist das so nicht möglich, da die Bank nur einen kredit auf eine Immobilie ausstellt. Wir müssten das dann "unter uns separat" vertraglich regeln.

Nun zu meiner Frage:

Wie könnte eine solche Regelung aussehen? Sie kann letzlich kaum Eigenkapital einbringen und würde eine monatliche Rate zur Kredittilgung einbringen (z.B. 400€).

Wie würde man das im Falle einer Trennung regeln? Trotz unserer glüclklichen und guten Beziehung möchte ich im Falle einer Trennung soweit wie möglich alles bereits vorab geklärt haben: Nehmen wir mal den Fall an, Sie bezahlt 400€ pro Monat an Rate für die Rückzahlung des Kredites und hat dann pro Jahr 4.800€ abbezahlt (Zinsen aussen vor gelassen). Das wären in 5 Jahren 24.000 Euro). Im Falle einer Trennung müsste ich wohl die restlichen Anteile übernehmen. Aus meiner Sicht würde ich Ihr die 24.000 Euro an gezahlten Kredittilgungen allerdings nicht (gänzlich) zurückzahlen, da Sie sich die Mietkosten in diesem Zeitraum ja gespart hat. Somit würde ich eine Vergleichsmiete abziehen. Regelt man auch solche Dinge bereits vorab im Detail oder gibt es dort bereits gesetzlich auch Festlegungen diesbezüglich? Gibt es dort einen Begriff, unter dem ich weiter suchen kann?

Eine weitere Frage wäre, wie man das im Grundbuch aufsetzt, wenn ein Partner zwar Wohnungsanteile bekommen soll, aber kein Eigenkapital einbringt sondern lediglich einen Teil der monatlichen Kreditrate bezahlt?

Ich danke euch vielmals!

Viele Grüße, Sebastian

Kaufvertrag, Eigentumswohnung, Notar, Partner, Partnerschaft, Vertragsrecht
Überbelegung in Eigentumswohnung?

Handelt es sich um Überbelegung?

Wie schon mal gefragt (https://www.gutefrage.net/frage/mit-wievielen-personen-darf-man-eine-wohnung-bewohnen-und-darf-man-in-einer-eigentumswohnung-einen-grossen-hund-halten?foundIn=user-profile-question-listing) wohnen in der EIGENTUMSWOHNUNG (mit ca. 77qm) über uns: 3-4 Erwachsene mindestens 2 Kinder im Alter von etwa 10 Jahren 1 Baby und ein ziemlich großer Hund.

Alles, was im Internet zum Thema Überbelegung zu finden ist, bezieht sich auf MIETWOHNUNGEN. Es handelt sich hier aber um eine EIGENTUMSWOHNUNG. (Ja, ich weiß was Eigentum bedeutet.)

Die Informationen/Kriterien zur Überbelegung einer MIETWOHNUNG werden erfüllt bzw nicht erfüllt, je nach Standpunkt: pro Person 9-10 qm: passt, da 77qm für 7 Leute maximal 2 Personen pro Raum: passt auch, da 4-Raum-Wohnung

Aber wenn von Arge/Jobcenter/Arbeitsamt eine 80qm-Wohnung für 3 Personen reichen soll, wie können die dann mit 6-7 Personen plus Baby und Hund auf 77qm leben/hausen?

Dazu kommt, dass es von Seiten der Verwaltung hieß: Da zieht ein älteres Ehepaar ein. Jetzt ist es aber so, dass hier 6-7 Personen plus Baby und Hund wohnen.

Das schlimmste ist aber: Die Kinder rennen und rummsen durch die Wohnung. Ja, man muss Kinderlärm ertragen. Aber warum gehen die nicht raus? Rasenfläche direkt am Haus, Spielplatz und Fussballplatz in 5 Minuten Entfernung. Diese Kinder spielen NIE draußen. An Spielkameraden kann es nicht liegen, fast täglich spielen Kinder gleichen Alters auf der Rasenfläche.

Und mit 10 Jahren sind die auch alt genug, zu verstehen, dass man Rücksicht auf die anderen Wohnungseigentümer nehmen muss.

Vor allem die Zeit des Lärms ist komisch: bis etwa 18 Uhr ist es fast immer ruhig, aber ab 18 Uhr geht es dann los mit Rummsen. Früher bis 22 Uhr, in letzter Zeit(seit einem Monat) bis 23 Uhr oder länger. Also Zeiten, wo die Kinder ins Bett gehören. Vielleicht staut sich der Bewegungsdrang den ganzen Tag auf und abends muss er dann ausgelebt werden. Vorher gehen die nicht zu Bett.

Auch wenn es sich um Eigentum handelt, muss man dorch etwas gegen die Überbelegung und den daraus resultierenden Lärm machen können?

Eigentumswohnung, Nachbarstreit
Kiffende Nachbarn?

Hallo, ich bin Eigentümer von einer Wohnung in einem kleinerem Hochhaus mit 7 Etagen von jeweils 3 Parteien. Ich bewohne eine Wohnumg in der 4. Etage.

Leider wohnen Mieter auf der zweiten Etage, die ständig auf dem Balkon kiffen. In der dritten Etage wohnt ein Ehepaar, welches fast täglich die Enkelkinder zu Besuch hat.

Wir beide haben die kiffende Familie angesprochen, nur hält es nicht lange an.

Ich rief vor 2 Tagen freundlich herunter, ob man drinnen kiffen könnte, denn die ganze Wohnung würde stinken. Mit meinem Nachbarn unter mir habe ich geredet und er meinte, dass er sie mehrfach angesprochen hätte.

Nun ging es wieder los, nur dieses mal war ich nicht mehr freundlich und habe mit der Taschenlampe runter geleuchtet und "Scheix Kiffer" gebrüllt.

Wie beim ersten mal sind die Leute sofort rein gegangen.

Ich habe jedoch keine Lust, die Leute jedes Mal verbal durchzurütteln, zumal es eh nicht lange anhält, aber ich möchte meine Balkontüre offen lassen, ohne das meine Wohnung wie eine Kifferhöhle stinkt.

Ich spielte mit dem Gedanken, deren Wohnungstüre mit einem Plakat aus ein paar DIN A4 Blättern zu zu pflastern, aber ich denke, dass dies rufschädigend und ein Eigentor sein könnte.

Drogen zu konsumieren ist ja leider auch keine Straftat.

Oder sollte ich wegen Drogenbesitz, denn wer Drogen konsumiert, wird diese auch besitzen, Strafanzeige erstatten? Könnte es Wirkung zeigen, wenn ich zeitgleich wegen der minderjährigen Kinder im Haus das Jugendamt einschalte?

Der Geruch macht mich wahnsinnig, mir wirds davon übel.

Miete, Mieter, Gesetz, Immobilien, Drogen, Betäubungsmittel, Drogenmissbrauch, Eigentümergemeinschaft, Eigentum, Eigentumswohnung, Nachbarn, Strafanzeige, Straftat

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