Split-Klimaanlage bei Eigentum?
Hallo,
mir gehört eine DG-Wohnung die ich gerne mit einer Split-Klimaanlage ausrüsten möchte. Das Gebäude besteht aus 40 Mieteinheiten und steht unter Denkmalschutz. Ich weiß, dass ich hierfür die Eigentümergemeinschaft um Erlaubnis fragen müsste, allerdings wäre der Stellplatz des Außengeräts auf einer knapp 30m² großen Dachterrasse. Niemand könnte das Gerät sehen, erst recht nicht von der Straße. Von einer optischen Beeinträchtigung des Gebäudes kann somit absolut keine Rede sein. Zumal im Erdgeschoss eine kleine Gewerbeeinheit existiert (Apotheke), wo ebenfalls ein Klimagerät an der Fassade hängt. Wird hier ein Unterschied zwischen Privat und Gewerbe gemacht?
3 Antworten
Vielen Dank für Deine Antwort.
Ich möchte ein Invert-Gerät von Mitsubishi installieren lassen. So wie die Terrasse auch baulich beschaffen ist, denke ich nicht, dass sich die Nachbarn gestört fühlen werden. Ich werde sicherheitshalber jedoch eine Art Schallhaube zusätzlich installieren lassen, alleine schon um das Außengerät nicht ständig sehen zu müssen, wenn ich auf der Dachterrasse bin.
Einzig die Kernbohrung durch die Außenwand zur Durchführung der Leitungen lässt mich mulmig werden. Aber wie gesagt, die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss hat ja schon ein Klimagerät an der Fassade hängen, welches direkt von der Straße aus zu sehen ist. Apotheken müssen klimatisiert sein, klar, aber kann man mir dann die Installation untersagen, wenn bereits etwas am Gebäude hängt?
Im Prinzip dürfte das niemanden stören, wenn die Terrasse zu Deinem Eigentum gehört. Da kannst du aufstellen was du willst solange es kein öffentliches Ärgernis darstellt. Bedenke, dass ein Splittgerät bzw. dessen Ventilator auch Geräusche erzeugt die stören könnten.
Aber bei den Kühl- und Elektroleitungen die ja irgendwie ins Innere geführt werden müssen musst du aufpassen, dass nicht Fenster oder Fassade beschädigt werden. Es muss ohne Folgen für den Denkmal geschützten Teil zurück gebaut werden können.
100% sicher wärst du, wenn du Denkmalschutzbehörde und/oder Bauaufsicht fragst. Aber da weckst Du vielleicht schlafende Hunde...
Dies hätte ich so auch geschrieben :)
... mit Sicherheit, denn die Dachterrasse gehört ja der WEG und ob die tragfest ist, mag bezweifelt werden.
Und wie kommen die Ergebnisse in die Bude, per Funk? Denn Fenster, Tür und Wände stehen ja nicht zur Verfügung.