Kaufvertrag vs. Grundbucheintrag. Was zählt?
In einem 3-Parteien-Haus sollen 2 Wohnungen gleichzeitig verkauft werden. Laut Teilungserklärung gehört zu Wohnung 1 die Garage 1. Wohnung 2 hat nur Stellplatz 2. Der Kaufvertrag wird wahrscheinlich folgend aussehen: - Wohnung 2 wird mit Garage 1 verkauft - Wohnung 1 wird mit Stellplatz 2 verkauft. Vor dem Verkauf wird wahrscheinlich keine Grundbuchänderung vom aktuellen Eigentümer stattfinden.
Was ist wenn Käufer 1 die Wohnung 1 mit Stellplatz 2 kauft, aber anschließend nicht seine Zustimmung zur Grundbuchänderung gibt? Gehört ihm dann die Garage 1 gemäß Grundbuch (da zugehörig zur Wohnung 1) oder ist dann der Kaufvertrag bindend?
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