SSchwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente?
Guten Tag,
man liest immer wieder, dass ein GdB ab 50 keinen Einfluss auf die EMR hat. Ich bin da aber anderer Meinung. Klar sind das zwei verschiedene Behörden, einmal der medizinische Dienst der DRV und das Versorgungsamt. Mein GdB 90 mit Merkzeichen G und B unbefristet, sagt doch aus, dass erhebliche gesundheitliche Einschränkungen vorliegen. Wenn diese mich im täglichen Leben einschränken, wie kann dann die DRV/RV (medizinische Dienst der DRV) behaupten, man könnte jetzt wieder arbeiten. Damit meine ich wenn meine bevorstehende OP meine Gesundheit wieder bessern könnte. Kann ich beim Entzug der vollen EMR, beim Widerspruch und/oder SG auf meine Schwerbehinderung berufen? Oder schneide ich mir da selber ins Fleisch – und mir wird eventuell sogar der unbefristete GDB 90 mit Merkzeichen G und B entzogen? Also, was sollte man am besten tun? Ich ärgere mich sehr darüber, dass die DRV/RV am längeren Hebel sitzt. Klar die wollen keine Rente zahlen. Warum wurde mein EMR Verlängerungsantrag nur für 3 Jahre befristet genehmigt. Ich steuere auf die 60 zu und meinen die wirklich ich soll/ könnte wieder arbeiten gehen.
Mfg