Kann mir der Nachbar verbieten 1/2 Jahr nichts am Garten zu verändern?
Hallo, ich habe letztes Jahr eine Wohnung gekauft. Der Miteigentumsanteil liegt bei 36,7% da ich nur die EG Wohnung habe. Der Nachbar über mir hat 63,3% Eigentumsanteil wegen dem 1.OG und Dachgeschoss. Laut Vertrag haben wir aber 50/50 Stimmrecht. Ich habe mich nun so mit dem Nachbarn verkracht das er meint ich darf 1/2 Jahr nichts am Garten verändern (Bepflanzungen etc) und er wird sich in keinster Weise an den Kosten beteiligen. Kann er das einfach so bestimmen und ich darf wirklich NICHTS verändern? An den Kosten soll er sich ja nicht mal beteiligen, die würde ich selber Tragen. Ich habe letztes Jahr die Hecke geschnitten, zwei Bäume gefällt und vieles mehr und als dank darf ich nichts mehr verändern, ich denke das das so nicht möglich ist.
Die Frage ist nun, darf ich Sachen umpflanzen und verändern oder nicht?
Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen
7 Antworten
Wer hat lt. WEG Nutzungsrecht für den Garten, bzw. in wessen Bereich liegt die "Erhaltung" des Gartens?
Wer von Euch ist vertraglich verpflichtet den Garten zu pflegen?
Vertraglich ist keiner verpflichtet, es ist zumindest nicht in der Teilungserklärung aufgeführt.
Dann kann Dich der Miteigentümer auch nicht auffordern die Gartenarbeit ruhen zu lassen - denn jede Arbeit beinhaltet auch eine Veränderung - im Prinzip selbst das Rasenschneiden und Unkraut jäten.
wie das bei euch geregelt ist, muss in deinem WEG-vertrag stehen, den wir nicht kennen....
Ich sag ja, wir beide haben gleichviel zu melden auf deutsch gesagt,. Ich werde aber nach der Arbeit mal in der Teilungserklärung schauen.
Gebrauchsregelung
1. die Wohnungseigentümer haben das Recht auf Mitbenutzung der gemeinschaftlichen Räume und Grundstücksflächen, soweit sie nicht zu einem bestimmten sondereigentum gehören und soweit sie nicht den Eigentümern einzelner Wohnungen zur alleinigen Nutzung zugeteilt sind.
2. die vorstehend zur sondernutzung zugewiesenen Garagen bzw die Terrassen sind in dem Umfang, in dem sie der sondernutzung unterliegen, von dem jeweiligen berechtigten allein instand zu halten, während ansonsten die Kosten der Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehend unbebauten Grundstücksflächen von den jeweiligen Eigentümern der Wohnung Nr.1 und 2. entsprechend Ihren Miteigentumsanteilen zu tragen sind.
Gemäß § 22 Nr. 1 WEG benötigst du hierfür die Zustimmung des Nachbarn.
Und soweit ich der Gebrauchsregelung, die du bei einer anderen Antwort angegeben hast entnehmen kann, ist nur die Terrasse deinem Sondernutzungsrecht zugeordnet, nicht jedoch der Garten. Dieser ist demnach gemeinschaftliches Eigentum und kann auch nur von der Gemeinschaft gestaltet werden.
Alle Veränderungen im Aussenbild der Anlage sind bauliche Veränderungen im Sinne des § 22 Nr. 1 des Wohnungeigentumsgesetzes. Zwar kannst du Rasen mähen oder Hecken schneiden (weil dein Nachbar hierdurch nicht im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG benachteiligt wird), nicht jedoch Bäume fällen oder Bepflanzungen vornehmen ohne die Zustimmung deines Nachbarn.
der garten ist gemeinschaftseigentum?
dann dürft ihr das nur gemeinsam entscheiden
der will dich btw raus haben, damit er deine wohnung billig kaufen kann
ja der Garten ist Gemeinschaftseigentum. Die Chance die Wohnung zu Kaufen hat der Verkäufer der Wohnung ihm gegeben und er wollte nicht, aber vielleicht will er die jetzt doch, wer weiß :D
So etwas ist bei Mehrfamilienhäusern mit Gemeinschaftseigentum normalerweise in einer Teilungserklärung festgelegt. Den Auszug bzw. Duplikat bekommen Sie bei Ihrem Hausverwalter oder wenn es keinen gibt beim örtlichen Amtsgericht. Eine Teilungserklärung ist ein zusätlicher Bestandteil des Grundbuches.
Das könnte für Sie unter Umständen hilfreich sein:
Diese Gebrauchsregelung besagt lediglich, dass ihr beide den Garten mitbenutzen könnt. Bei einer Veränderung oder Umgestaltung greift diese nicht. Soweit nichts anderes in der Teilungserklärung festgelegt ist, gillt das Stimmrecht. Da ihr aber nur zuzweit seit, müsst ihr einen Kompromiss finden oder die Sache gerichtlich austragen.
Gebrauchsregelung
1. die Wohnungseigentümer haben das Recht auf Mitbenutzung der gemeinschaftlichen Räume und Grundstücksflächen, soweit sie nicht zu einem bestimmten sondereigentum gehören und soweit sie nicht den Eigentümern einzelner Wohnungen zur alleinigen Nutzung zugeteilt sind.
2. die vorstehend zur sondernutzung zugewiesenen Garagen bzw die Terrassen sind in dem Umfang, in dem sie der sondernutzung unterliegen, von dem jeweiligen berechtigten allein instand zu halten, während ansonsten die Kosten der Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehend unbebauten Grundstücksflächen von den jeweiligen Eigentümern der Wohnung Nr.1 und 2. entsprechend Ihren Miteigentumsanteilen zu tragen sind.
Also eine Aussage zum Stimmrecht ist folgende:
2. In der Eigentümerversammlung gewährt jedes Sondereigentum eine Stimme.
3. Für eventuelle Streitigkeiten der Eigentümer untereinander wird die Zuständigkeit des "Deutschen ständigen Schiedsgerichts für wohnungseigentumssachen" in Leipzig vereinbart.
Ich habe die Garagenhälfte sowie die Terasse als Sondereigentum, der Nachbar nur die andere Garagenhälfte.
Somit würde ich sagen habe ich mehr Stimmrecht oder vertue ich mich da.
Ich würde sagen Sie haben Recht. Jetzt müssen Sie nur noch das Thema zu einem Punkt der nächsten Eigentümerversammlung machen und darüber abstimmen. Sie müssen auch aufschlussreich die Umgestaltung erläutern und genau auflisten was verändert werden soll. Es darf nichts vergessen werden.
Moment. Sie schrieben, dass Ihr Nachbar auch ein gepflastertes Eck als Sondereigentum hat. Gleicht sich das nicht beim Stimmrecht aus?
Worüber müssen wir abstimmen? Über das was ich verändern möchte?
Das heißt ich erläutere das ich ein Steinbeet machen möchte, diese und jene Pflanzen und dann stimmen wir ab. Da ich mehr stimmen habe durch das Sondereigentum habe ich dann die Abstimmung gewonnen und kann loslegen?
So kenne ich das aus unseren Eigentümerversammlungen. Es wird etwas vorgeschlagen, aufschlussreich darüber informiert und danach abgestimmt. Letztes mal ging es bei uns um einen Baum und ob er weg soll oder nicht. Der Baum hat gewonnen, unterlag aber später dem letzten Sturm.
Da habe ich mich vertan, er hat die Terasse ist aber nicht als Sondereigentum deklariert. Ich habe nochmal in der Teilungserklärung nachgesehen.
Aber nochmal, ich habe dann mit meiner Stimme gewonnen in dem Fall wie ich es geschildert habe?
Ich gehe sowieso nochmal zum Anwalt aber eine vorläufige Meinung von dir eventuell wär cool :)
Ich denke ja. Dein Nachbar kann es nur noch dadurch boykottieren, in dem er nicht zu der Versammlung erscheint. Aber da bin ich mir nicht ganz sicher. Es muss ein bestimmter Prozentsatz anwesend sein, damit die Abstimmung wirksam ist. Sprich den Anwalt darauf an.
Werde ich tun :) schonmal vielen Dank für die Informationen!
Bitte sehr! Gern geschehn.
Und noch was. Wenn die Terasse deines Nachbars kein Sondereigentum von ihm ist, dann ist sie normalerweise auch Gemeinschaftseigentum. Vorausgesetzt ist sie nicht wie es in der Teilungserklärung steht für seine alleinige Nutzung zugeteilt ist. Das könnte unter Umständen als Druckmittel dienen und den Weg zu einen Kompromiss ebnen. Sprich den Anwalt auch darauf an.
Ja darüber habe ich auch schon nachgedacht, werde das beim Anwalt auf jeden Fall mal ansprechen.
Nochmal Danke für die vielen Antworten und die Hilfe!
Bitte sehr und viel Erfolg! Eine Rückmeldung wie es gelaufen ist würde mich freuen.
P.S. Sorry wegen meiner Rechtschreibfehler, aber ich werde mich wohl nie an die blöde Handytastatur gewöhnen. ;)
Ich werde mich auf jeden Fall rück melden, vielleicht habe ich ja dann auch mal ein Druckmittel damit die ihren Hund nicht immer im Vorgarten machen lassen.
Ich mache auch mal Rechtschreibfehler also kein Problem, der Inhalt ist interessanter/wichtiger :)
Also ich habe meine Terasse (Sondernutzungsrecht) und der Garten ist dadurch direkt zugänglich. Der Nachbar hat eine kleine gepflasterte Ecke ebenfalls Sondernutzungsrecht. Wie ist es gemeint in wessen Bereich die Erhaltung des Gartens liegt?