Kündigung wegen Eigenbedarf?

Hallo Zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich „Kündigung wegen Eigenbedarf“.

Die Situation ist wie folgt:

Meine Frau und ich besitzen seit etlichen Jahren eine ca. 60 m² große Zweizimmer-Wohnung in einem Mehrparteienhaus (ca. 20 km von unserem Wohnort entfernt).

In dieser Wohnung wohnt seit ca. 2 Jahren ein junger Mann zur Miete, mit diesem gibt es keine Probleme, ein guter Mieter.

Unsere Tochter (24 Jahre), die bisher noch mit uns zusammen im Haus wohnt, würde jetzt gerne von Zuhause ausziehen und nach Möglichkeit in die o.g. Wohnung einziehen.

Jetzt haben wir allerdings gelesen, „der bloße Wunsch, in den eigenen vier Wänden wohnen zu wollen, reicht für eine Eigenbedarfskündigung nicht aus.

Daher sind wir jetzt etwas verunsichert, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarf in diesem Fall gültig wäre.

Wir hätten genügend Platz in unserem Haus, unsere Tochter müsste nicht zwingend ausziehen.

Für ihren Arbeitsweg ist die Wohnung weder besser noch schlechter gelegen.

Es ist tatsächlich „nur“ der bloße Wunsch jetzt mit 24 Jahren in der eigenen Wohnung zu wohnen.

Sie würde natürlich bedeutend lieber in unsere Wohnung einziehen, als sich eine Wohnung von jemand anderen anzumieten.

Unter anderem auch da sie Geld angespart hat und damit gerne etwas renovieren würde (neue Küche, neues Bad, Balkon neu fliesen) – das wäre im eigenen Eigentum natürlich sehr viel sinnvoller.

Kann jemand beurteilen, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarf in unserer Situation möglich wäre?

Hat eventuell jemand Tipps wie wir das am besten begründen könnten?

Würde es an der Situation etwas zu unseren Gunsten verändern, wenn wir unserer Tochter die Wohnung überschreiben (erfolgt über kurz oder lang sowieso).

Vielen vielen Dank schonmal an die Community!

Eigenbedarf, wohnungskündigung
Fristlos kündigen in dieser Situation?

Hallöchen :)

Wir haben eine 2 Zimmerwohnung im Oktober 2019 bezogen. Die Therme hat einen unglaublichen Krach gemacht und die Heizung, sowie Warmwasser funktionierte nicht. Es kamen auch Handwerker, die die Steuerung abgestöpselt haben (defekt) und meinten, dass sie den Vermieter kennen und eh nichts bei rumkommen wird. Warmwasser funktionierte und die Heizung nicht. Im Februar kamen wieder Handwerker, die Wasser aufgefüllt haben und die Heizung entlüftet haben. Die Ventile waren veraltet. Die Heizung funktionierte nur für paar Tage und knallte nach wie vor ordentlich. Es passierte wieder nichts und dann forderten wir eine Mietminderung und wenn er sich nicht bis dann und dann kümmert kündigen wir fristlos. Er lehnte alles ab und beschuldigte uns wir hätten die Therme kaputt gemacht, durch Fehlbedienung. Wir sollten uns bei weiteren Fragen die Handwerker fragen. Ich habe die Handwerker angerufen, wurde angeschrien und sollte den Vermieter fragen ob ich die Berichte kriegen darf. Haben den Vermieter dann gesagt, dass wir die Therme nicht falsch bedient haben können, aufgrund der defekten Steuerung und dass wir gerne die Berichte haben möchten. Aber dann ist dieses Wochenende bei uns Wasser durch die Decke gekommen. Wir wohnen in einer Dachgeschoss Wohnung. Flecken waren schon seit dem Einzug sichtbar, aber jetzt hat es reingeregnet und die Decke hat einen Riss. Jetzt waren Handwerker auf dem Dachboden und haben dort was gemacht, aber der Schaden ist ja da. Ich bin in der 12. Woche Schwanger und auch noch im Prüfungsstress. Wir hatten sowieso für den 31. August gekündigt, aber ich möchte am Liebsten diesen Monat raus und die Miete einbehalten. Könnte man auch aufgrund der Heizungsgeschichte (die immer noch nicht behoben wurde) nicht auch rückwirkend eine Mietminderung beantragen?

Vielen Dank für jede Antwort

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Recht, Wasserschaden, wohnungskündigung
Hauskauf geplatzt? Schadensersatz wg. Mietwohnungskündigung möglich?

Hallo,

wir wollten uns ein Haus kaufen und haben mit den Verkäufern eine Kaufabsichtserklärung unterzeichnet. Notartermin wurde gemacht, notarieller Kaufvertrag wurde entworfen, Einverständnis zum Kaufvertrag wurde von beiden Seiten erklärt. Alles prima! 5 Tage vor dem Notartermin haben wir uns noch einmal telefonisch mit beiden Verkäufern (Ehepaar) verständigt, dass der Vertragsunterzeichnung und der Verkauf wie geplant erfolgen sollen. Daraufhin haben wir unsere Mietwohnung gekündigt, was wir aufgrund der hier einzuhaltenden Fristen zwingend tun mussten. Was passierte? 1 Tag vor dem Notartermin teilten die Verkäufer mit, dass sie nun nicht mehr verkaufen möchten. Grund: "Anders überlegt". Unser Vermieter stimmt natürlich einer Rücknahme der Kündigung nicht zu bzw. nur gegen eine zukünftig höhere Miete. Meine Frage ist nun: 1. Kann ich ggü. den Verkäufern Schadenersatz für die Suche einer neuen Wohnung und den ntowendigen Umzug geltend machen? 2. Kann ich die höhere Miete als Schadenersatz bei den Verkäufern geltend machen? 3. Wer trägt die bisher angefallenen Notarkosten? Ich bin der Auffassung, dass sich aufgrund der Kaufabsichtserklärung und des Verhaltens der Verkäufern auf den Abschluss der Kaufvertrages vertrauen konnte und diese mich durch ihr Verhalten getäuscht haben. Vielen Dank für die Meinungen.

Schadensersatz, Hauskauf, wohnungskündigung
Kann der Vermieter die Kaution einbehalten bei Mietrückständen?

Guten Abend ihr Lieben,

folgende Situation:

wir sind im Streit übers Mieterverein mit unserem Vermieter. Er will nicht akzeptieren das wir im rechten sind und die Nebenkostenabrechnungen die er uns schickt von vorne bis hinten nicht stimmen inkl. für die letzten 3 jahre unser mieterverein hat dies auch bestätigt,bis es nicht korrigiert wird bezahlen wir auch nichts.

so wir wollen bald eh ausziehen und sind uns sicher das er die Mietkaution einbehält und das verrechnen wird, da wir wegen dem Betrag nicht vor Gericht klagen möchten obwohl wir uns fast sicher sind das wir gewinnen werden ist uns etwas eingefallen.

Wenn wir kündigen haben wir eine 3 Monatsfrist die wir einhalten müssen.

was ist wenn wir die Miete einfach nicht bezahlen den letzten Monat oder vllt. 2 ?

dann soll er von mir aus die Kaution auch einbehalten für die nicht gezahlte Miete und für die Abrechnung dafür ist mir der stress es nicht wert habe im net nichts genaues darüber gefunden das einzige was ich gelesen habe ist das der Vermieter die Kaution nicht einbehalten darf bei Mietrückständen wenn er davor keine klage eingereicht hat und auf eine klage haben wir natürlich keine Lust kennt sich da jemand aus wäre super hilfreich

wir haben nächste Woche einen Termin beim Mieterverein da wird Sie mich sowieso aufklären können aber wollte unbedingt gucken es vorher zu herausfinden.

danke im voraus 👍🏼👍🏼

Recht, Kaution einbehalten, Mieterrecht, wohnungskündigung
Wohnungskündigung wegen Unordnung

Hallo Community,

mein Problem ist folgendes, gestern war mein Vermieter unangemeldet samt Handwerkern hier wegen einer defekten Dichtung im Badezimmer, und ich habe sie reingelassen, er wollte sich daraufhin neben dem Bad noch weitere Räumlichkeiten ansehen, was ich ihm verneinte, daraufhin meinte er er würde Heute weiderkommen zu einer Wohnungsbesichtigung (erste in 6 Jahren).

Nun stand er mit seinem Anwalt hier und hat angefangen alles mögliche zu fotographieren (ich habe ihn aufgefordert das zu unterlassen, was ihn aber nicht interessierte) sein Anwalt meinte das wäre sein Recht, (ich meine anderes) nach dem er durch war meinte er er hätte mir die Wohnung zum Wohnen nicht zum Zerwohnen überlassen und so was wie mich will er in seinem Haus nicht haben (die Wohnung habe ich vorher durch die Ankündigung  natürlich aufgeräumt), die Küche war geputzt, es stand nur etwas Geschirr in der Spüle, was aber weit davon entfernt ist zu Schimmeln o.Ä. und dort standen einige Tüten mit Pfandflaschen herum (der Notgroschen des armen Mannes), und eine halbvolle Mülltüte.

Der Teppich im Flur und Wohnzimmer hat halt schon einige Flecken im laufe der Jahre bekommen und die Tapete ist an einigen Stellen halt auch nicht mehr so weiss wie beim Einzug, der VM meinte das wäre ein Saustall (?) und will mich hier raushaben, wie kann ich mich nun dagegen am besten wehren?

Danke fürs lesen

Kündigung, Mietrecht, wohnungskündigung, Wohnungsbesichtigung
Grund für fristlose Kündigung / Wohnung?

Hallo :)

Seit einiger Zeit habe ich Probleme mit meinem Nachbar.

Er wohnt mit mir im selben Wohnhaus , hält sich aber die meiste Zeit draußen auf.

Er will die ganze Zeit harten Alkohol mit mir trinken und wurde schon oft übergriffig mir gegenüber.

Er fasst mich die ganze Zeit an ,obwohl ich nein sage und seine Hand wegschiebe.

Er hat mich - bis auf einmal - nur an Schultern und Knie angefasst.

Trotzdem will ich nicht von einem Mann angefasst werden ( ich wurde vor 3 Jahren beinahe vergewaltigt , seit dem ist jeglicher Körperkontakt von Männern unerträglich).

Gestern Vormittag habe ich ihm nochmal klar und deutlich gesagt, er soll mich nicht anfassen.

Daraufhin wurde er wütend und beleidigte mich als arrogant und undankbar und ich soll mich nicht so anstellen.

Ich glaube ,mit dem vielen Alkohol will er mich willig machen.

Wenn ich raus gehe und ihn treffe , macht er mich jedes dumm an, warum ich so eitel bin und er mich nicht anfassen darf.

Ich habe Audioaufnahmen davon.

Würde das schon ausreichen um ihm zu kündigen ?

PS : Ich habe zudem den Verdacht , dass er mir einmal irgendwas in mein Getränk gemischt hat , was ich nun allerdings nicht mehr beweisen kann.

Vor 1 Monat habe ich 2 kleine Flaschen Fruchtsekt getrunken und er war kurz alleine.

Später habe ich ausgetrunken und wenige Minuten später bin ich in meine Wohnung und musste mich mehrfach übergeben und hatte das Gefühl , extrem betrunken zu sein.

Ich war ganz kurz danach bewusstlos und hab's dann irgendwie ins Bett geschafft , wo ich 4 Stunden geschlafen habe.

Es war 12 Uhr Mittags und habe - logischerweise - nachts gut geschlafen.

Ich habe schon deutlich größere Mengen Alkohol getrunken und hatte noch nie so massive Ausfallerscheinungen.

Aber ich kann es nur noch vermuten.

Ja 0%
Nein 0%
Recht, wohnungskündigung
Mietvertrag mit Mindestwohndauer 1 Jahr - Ist das rechtlich tragbar?

Hallo, ich befinde mich derzeit in einem zeitlich befristeten Mietvertrag, welcher bis Ende August diesen Jahres befristet ist, d.h. ich kann laut dem Vertrag nicht vor dieser Frist aus dem Mietverhältnis raus. Ich habe dem zugestimmt, da ich nur so eine Wohnung rechtzeitig finden konnte. Da ich jedoch nun aus gegebenen Umständen umziehen muss, möchte ich den Vertrag kündigen.

Meine Frage daher: Ist so ein Vertrag rechtlich überhaupt möglich, welcher mir vorschreibt erst ab einem bestimmten Datum ausziehen zu dürfen? Ergeben sich dann einfach die normalen Fristen oder Rechte für eine Kündigung?

Der Vertragstext lautet wie folgt:

§ 5 Mietdauer

1) Der Mietvertrag beginnt am [...] und endet zum [August 2017]. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen von 3 Monaten zum Monatsende. Eine Verlängerung des Mietvertrag ist möglich. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Freimachung der Räume durch den bisherigen Mieter, sofern ihn hieran kein Verschulden trifft.

2) Einer Fortsetzung des Mietvertrages nach Beendigung wird widersprochen. § 545 BGB wird abbedungen. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter den Gebrauch an der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fortsetzt und keine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt.

Ich bedanke mich für Antwort.

Wohnung, Miete, Mietrecht, Mietvertrag, wohnungskündigung
Vermieter lässt mich nicht früher aus Wohnung - Untervermietung?

Hallo zusammen.

Folgender Fall:

Ich werde Ende diesen Monats mit meiner Freundin in eine neue Wohnung umziehen.

Das bisher von mir bewohnte möblierte Zimmer habe ich (aufgrund der kurzfristigen Zusage der neuen Wohnung) im Oktober gekündigt, sodass laut der gesetzlichen Kündigungsfrist ich bis 31.01.2020 noch Mieter für dieses Zimmer bin.

Nun haben in der Vergangenheit viele Mieter in diesem Haus für Ihr Zimmer innerhalb der Kündigungsfrist bzw nach wenigen Wochen/Tagen dem Vermieter geeignete Nachmieter empfehlen können und konnten somit früher aus der Wohnung.

Das habe ich auch versucht, nur teilt mir der Vermieter seit 1 1/2 Wochen mit (über seine Assistentin), dass sie sich noch nicht entschieden haben (bei drei Kandidaten).

Ein Anruf von mir und einem der Bewerber hat ebenfalls keine neuen Infos erbracht.

Da ich leider zu Beginn des Mietverhältnisses eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter hatte, vermute ich dass er mich nun nicht früher aus der Wohnung lassen möchte...

Jedoch könnte er mir das einfach mitteilen und wäre absolut (juristisch nicht moralisch) im Recht.

Die Tastache dass ich bis Ende Januar Mieten für zwei Wohnungen zahlen muss, ist finanziell äußert schwierig für mich.

Da ich keine juristische Handhabe gegen den Vermieter habe und mein vorzeitiges Entlassen ein Gefallen seiner Seite ist, sind meine Optionen stark beschränkt.

Meine Frage ist nun ob ich das Zimmer untervermieten kann (an einen Freund, einen der Kandidaten) um dem finanziellen Ruin zu entgehen.

Dies ist zwar laut Mietvertrag untersagt, doch habe ich ja bereits gekündigt und dem Vermieter würde kein finanzieller Schaden entstehen. Natürlich wäre es trotzdem nicht rechtens, daher meine Frage, was mir schlimmstenfalls passieren kann, wenn ich gegen den Punkt der Untervermietung im Mietvertrag verstoße?

Vielen Dank schon Mal.

Recht, Mietrecht, Untervermietung, Vermieter, wohnungskündigung
Mietaufhebungsvertrag - selbst Nachmieter suchen?

Meine Tochter möchte gern einen Mietaufhebungsvertrag schließen. Da sie gern einige Sachen an den Nachmieter verkaufen möchte, möchte sie gern den Nachmieter selbst suchen. Ist ja auch für die Vermieterin von Vorteil. Damit erspart sie sich den Stress der Suche. Was meint ihr, wäre die Formulierung so okay? Ziel ist es, dass der Nachmieter im Prinzip in den Mietvertrag einsteigt und sie eigentlich auch gar nicht erst Diskussionen mit den Vermieterin hinsichtlich evtl. Schönheitsreparaturen usw. hat und eben der Nachmieter auch z. B. vorhandene Wandregale übernimmt, um so das Vergipsen der Löcher zu umgehen. So hat sie das auch vom Vormieter übernommen.

§ 1 Beendigung des Mietverhältnisses

Mieter und Vermieter vereinbaren hiermit, dass das Mietverhältnis über die genannte Mietsache, welches am 01.10.2018 geschlossen und mit dem 1. Änderungsvertrag vom 20.01.2019 ergänzt wurde, zum 31. März  2020 einvernehmlich beendet wird.

Es wird vereinbart, dass die Mieter sich bemühen, einen Nachmieter ab dem 01. April 2020 zu finden. Der potentielle Nachmieter wird durch die Mieter explizit darauf hingewiesen, dass eine Hundehaltung nicht erlaubt ist. Die Vermieter verpflichten sich, das Mietverhältnis mit dem Nachvermieter ab dem 01. 04. 2020 fortzusetzen.

Und noch eine Frage: Was ist eigentlich der Unterschied, wenn man vereinbart, dass das Mietverhältnis mit dem Nachmieter fortgesetzt wird bzw. der Vermieter einen Anschlußmietvertrag mit dem Nachmieter abschließt? - Diese zwei Möglichkeiten habe ich dazu gefunden und weiß leider nicht so recht den Unterschied.

Danke schon mal für Eure Antworten!

 

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Mietverhältnis, wohnungskündigung