Glühbirne/Leuchtmittel funktioniert nicht, muss ich das vor dem Auszug ersetzen?
ich ziehe bald aus und das Leuchtmittel funktioniert nicht mehr. Es kostet relativ viel und ich mag meinen Vermieter nicht. muss ich es trotzdem vor meinem Auszug ersetzen?
LG
2 Antworten
Das hängt davon ab, ob die Lampe Teil der Mietsache ist oder nicht.
War die Lampe in der Wohnung als Du die übernommen hattest, dann hast Du die mit gemietet. Hast Du die aber selber eingebaut, dann müsstest Du die strenggenommen sogar wieder entfernen bevor Du die Wohnung übergibst.
Was mit dem Leuchtmittel einer Lampe ist, das ist Ansichtssache.
Einerseits kann der Mieter verpflichtet werden "Schöneisreparaturen" durchführen zu müssen. Das wäre zum Beispiel die Dichtung in einem tropfenden Wasserhahn aus zu tauschen. Also alles was einfach gemacht werden kann und nicht viel Geld kostet. Da wäre das ersetzen einer Birne durchaus mit drin.
Aber andererseits ist normaler Verschleiß mit der Miete abgegolten. Wenn das Leuchtmittel also älter ist - und die Lampe eindeutig Teil der Mietsache ist - dann ist sogar der Vermieter verpflichtet das auf seine Kosten aus zu tauschen!
Da müsste also im Zweifel wirklich ein Richter entscheiden ob Du oder der Vermieter dafür zuständig ist.
Aus Deiner Sicht ist das Ding mit gemietet und unterlag dem bestimmungsgemäßen Verschleiß, also ist das Ding mit der Miete abgegolten.
Das kann der Vermieter natürlich anders sehen und verlangen, dass das Leuchtmittel ersetzt wird oder die Kosten von der Kaution abgezogen werden. Das dürfte zwar nicht rechtens sein, aber bei dem alten "Er sagt, sie sagt" muss das im Zweifel ein Richter entscheiden - und das ist teurer als einfach zu bezahlen.
Da kannst Du Dich höchstens an den Mieterschutzbund wenden, wenn Du da mitglied bist, bekommst Du kostenlose Beratung in Rechtsfragen und ja nach dem kostenlos oder "spottbillig" rechtlichen Beistand für Klagen oder um Dich vor Gericht zu wehren.
Lampen und somit auch Leuchtmittel werden vom Mieter in die Wohnung eingebracht. Somit musst du da doch nichts ersetzen? Oder war es eine möblierte Wohnung?
nein, war keine möblierte wohnung. die frage verwirrt mich. sollte ich jetzt das leuchmittel ersetzen? ^^´
Tu's einfach. Mehr als 3 € kostet heute kein herkömmliches Leuchtmittel.
das ist kein normales leuchtmittel. hab im internet gesehen, dass eins 50€ kosten kann.. :/
Die Leuchte würde ich gerne mal sehen. Solche Preise kenne ich nur von Lampen für Theaterscheinwerfer. Diese haben aber eine Leistung, welche Dir im Haushalt jede Sicherung raushaut.
Wieso verwirrt? Gehört zur Wohnung eine vom Vermieter installierte Lampe mit diesem ungewöhnlich teuren Leuchtmittel, oder wurde die einfach nur vom Vormieter dagelassen? Ist doch ganz einfach. Denn außer bei möblierten Wohnungen sind eigentlich vom Vermieter nie Lampen in einer Wohnung.
danke für deine antwort! die lampe war schon dring, ist in der Decke eingebaut (altes komisches haus) das leuchtmittel ist hat nicht einfach so im baumarkt zu kaufen. man muss es bestellen :/