was tun wenn die frau sich weigert die wohnung zu verlassen?

8 Antworten

Wenn BEIDE im Mietvertrag als Mieter eingetragen sind, dann hat dein Bruder gar kein Recht, sie herauszuwerfen - auch dann nicht, wenn er die Miete alleine bezahlt.

Warum zieht er nicht aus, wenn er nicht länger mit ihr zusammenleben will? Das wäre die schnellste und unkomplizierteste Lösung!

Aus dem Mietvertrag kommt sie nur heraus, wenn ALLE zustimmen, also dein Bruder, seine Ehefrau und der Vermieter. Alleine kann dein Bruder nichts ausrichten.

wer hat den Mietvertrag unterschrieben? BEIDE - der Mietvertrag kann nur von Beiden gekündigt werden, wem der Vermieter die Wohnung anschließend vermietet, seine Entscheidung.

Beide haben Wohnrecht und Sie darf nicht so einfach die Schlösser tauschen

Wegen dem Schloss würde ich bei Bedarf unbedingt eine Strafanzeige stellen wenn sie nicht sofort wieder das alte Schloss einsetzen lässt.

Ansonsten Polizei holen wegen Hausfriedensbruch, wenn sie die Aufforderung innerhalb von 48 Stunden die Wohnung samt ihres Eigentums zu verlassen nicht nachkommt, soweit sie keinen Anspruch die Wohnung hat (Mietvertrag), hier ist eine einstweilige Verfügung denkbar. Ich befürchte nur das dein Bruder ihr in Zukunft wohl Unterhalt zahlen muss.

Grundsätzlich wäre es erwachsen ihr erstmal eine Bleibe anzubieten solange sie nichts neues gefunden hat und erstmal zivilisiert zusammenzuleben, wenn sie jedoch wie du geschrieben hast so dreist war und einfach das schloss ausgetauscht hat, scheint das mit ihr ja nicht möglich zu sein, da muss dein Bruder wohl leider den anderen Weg gehen.

Dein Bruder soll wegen dem ausgetauschten Schloß die Polizei einschalten und zum Anwalt Gehen. Die Frage ist läuft der Mietvertrag nur auf deinem Bruder oder auf beide.

Sollte der Mietvertrag nur auf dein Bruder laufen hat sie keinerlei Rechte dazu. Wenn sie jedoch mit im Mietvertrag steht hat sie auch ein Anrecht auf die Wohnung. Da ist es leider egal wer die Wohnung bezahlt hat oder ob sie sich die alleine Leisten kann.

bedeutet also sie kann sie sich nicht leisten , und der bruder muss die wohung weiter zahlen , und sie kann kostenfrei dort weiter wohnen? wie siehts mit den nebenkosten aus ? und wie sähe es aus , wenn der bruder sie wohung aufkündigt ?in einem scheidungsfall müssten das doch anders gereget werden können.

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Hallo!

Es kommt darauf an wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Wenn beide unterschreiben haben, dann haben auch beide das Wohnrecht. Die Frau darf dann natürlich nicht einfach die Schlösser austauschen. Da kann der Mann die Polizei einschalten . Da die Frau weniger verdient hat sie nach der Trennung ein Jahr Anspruch auf Trennungsunterhalt. Der Trennungsunterhalt bemisst sich aus dem Einkommen des Mannes und beträgt 3/7 des Einkommens.

LG IQKatze14