Wohnungsbesichtigung während meiner Mietzeit?
Hallo zusammen
ich bin befinde mich bald im letzten Monat meiner Kündigungsfrist.
Jetzt nervt der Vermieter herum da er einen interessierten Nachmieter aufgetrieben hätte.
Darf er das und warum? Zählt denn keine Privatsphäre? Ich bin eh die nächsten Wochen kaum zuhause berufsbedingt und deswegen stört es mich noch wenn er nervt.
8 Antworten
Du musst den Vermieter mit dem eventuellen Nachmieter nach Terminabsprache in die Wohnung lassen, ein- oder zwei Mal pro Woche.
Wenn Du nicht da bist, musst Du den Schlüssel bei einem Nachbarn hinterlegen. Wie soll der Vermieter sonst die Wohnung neu vermieten?
Benimm dich einfach mal erwachsen, damit man dich überhaupt ernst nehmen kann!
manche brauchen es deutlich , verstehen es trotzdem nicht .
Lustig wenn Leute einen besser kennen als man selbst
Ich habe gerade meine deutliche Phase. Muss keine Daumen sammeln ;)
Und ich bin kein Museum. Wer hat sich diesen Mist ausgedacht?
Du bist verpflichtet (!!!), Besichtigungen zu ermöglichen.
https://www.mietrecht.de/12812-wohnungsbesichtigung-vermieter-recht/
So, wie du nur ungerne doppelte Miete bezahlst, möchte der Vermieter keinen Mietausfall haben!
Ich bin auch Vermieter und mein Mieter mußte daß bei seinem Auszug auch duden.
Hätte er es verweigert hätte ich die Kaution einbehalten und meinen Schadensersatz damit verrechnet.
Du kannst tun und lassen was Du willst, kommst Du Deinen Verpflichtiugnen nicht nach mußt Du mit Konsequenzen rechnen.
So einfach ist das.
Wer in Ruhe gelassen werden möchte sollte sich Eigentum anschaffen.
Das hat damit zu tun dass es dann umsonst wäre dass ich ihn gewähren ließ.
Es ist doch ganz selbstverständlich, daß man nicht schon beim ersten Termin den geeigneten Mieter findet. Du hast Recht, daß das dann umsonst war. Aber das ändert jetzt nichts daran daß es Deine Pflicht ist ihm viele weitere Termine zur Verfügung zu stehen, bis er den geeigneten Mieter gefunden hat. In denken wenn er in den nächsten 4 Wochen jeweils 3 Interessenten an einem Sonntag hat wird sich das schon erledigt haben. Aber die Termine mußt Du zur Verfügung stehen. Ist nunmal so. Und wenn Dir das auf den Keks geht, mußt Du Dir halt Eigentum anschaffen um nie wieder Mieter zu sein. So habe ich das auch gemacht und ich habe meine Ruhe und keiner der mir auf die Nerven geht.
Wer sagt denn das der Nachmieter eine positive Schufa hat? Oder das Amt ggf die Kosten übernimmt? Wer sagt dass ihm die Wohnung zusagt was Lage und Aussehen betrifft? Keiner.
Ich verstehe jetzt Deinen Einwand nicht!
Was hat das damit zu tun, daß Du keine Lust hast jemanden in Deine Wohnung zu lassen?
Das was Du ansprichst ist das Problem des Vermieters, der das vorweg abklärt, damit hast Du gar nichts zu tun!
Ich werde ja auch nur den Personen die Wohnung zeigen, die auch als poetntielle Mieter in Frage kommen. Daß ein Mieter auch nach der Besichtigung abspringt ist ganz normal. Da der Vermieter aber zumindest 1 x in der Woche bei Dir in die Wohnung darf ist das doch kein Problem. Er kann auch 3 Mieter nacheineinander zum gleichen Termin bitten und Du mußt das dulden! So habe ich das auch gemacht. Und das kann der Vermieter solange tun bis er einen geeingenten Mieter findet.
Da Du die Wohnung gekündigt hast und der Vermieter einen Nachmieter sucht, mußt Du dem Vermieter die Gelegenheit geben, die Wohnung besichtigen zu lassen, nicht aber zu jeder Zeit, Ihr könnt einen Termin vereinbaren!
Besichtigungen des Vermieters mit Mietinteressenten mußt Du dulden bzw. ermöglichen.
Verweigerst Du die grundlos kann der VM dich schadensersatzpflichtig machen weil er nicht nahtlos bzw. verspätet neu vermieten kann.
Ja und dann kann er es nicht? Er wird schon nicht Konkurs gehen.
du musst jetzt keine 100 Interessenten einzeln in die Wohnung lassen, aber grundsätzlich bist Du verpflichtet, dem Vermieter und Interessenten Zugang zu gewähren.
Das ist ein unpassender Vergleich. Ein Vermieter besitzt mehrere Objekte und wird nicht arm. Ein Mieter allerdings ja.