Wohnung kündigen trotz Mindestmietdauer?
Hallo,
wie ihr oben schon lesen könnt, geht es um meine Wohnung. Ich habe ein Jahr Mindestmietdauer, habe aber als Azubi doch festgestellt, dass es Ende des Monats immer knapp wird mit dem Geld. Zudem ist meine Mama krank und ich brauche zwei Stunden mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihr, daher kann ich nur am Wochenende zu ihr und nicht unter der Woche. Ich wohne und arbeite seit August in Potsdam, meine Mama wohnt in Berlin, daher habe ich hier eine Wohnung. Meint ihr, man kann die Wohnung trotz der Mindestmietzeit kündigen? Ich bedanke mich für eure Antworten! LG
4 Antworten
Vertrag ist Vertrag. Deine Privatprobleme sind Deine, nicht die, vom Vermieter ! Wenn jeder Vermieter bei privaten Problemen nachgeben würde, benötigte man auch keinen Vertrag (in Beziehung: Dauer des Mindest...) & man kann jederzeit verschwinden ;-)))
Das würde den Wohnungsmarkt auf den Kopf stellen.
Du kannst versuchen einen Nachmieter zu bekommen, wenn dein Vermieter zustimmt.
am besten fragst du das deinen Vermieter und schilderst ihm die Lage. Evtl. lässt er sich drauf ein
Wenn die Klausel wirksam ist, scheidet eine vorzeitige Kündigung grundsätzlich aus. Eine außerordentliche Kündigung käme nur bei wichtigem Grund in Frage.
Quelle: https://www.mietrecht.com/mindestmietdauer/
Mein Tipp: Spreche mit deinem Vermieter und erklär ihm die Lage. Biete ihm an, dass du nach einem Nachmieter suchst. Eventuell lässt er sich drauf ein.